Ich habe gestern ein Gewerbe zum 01.01.2005 angemeldet. Allerdings steht auf dem Wisch auf dem das Siegel der Behoerde drauf ist, dass er nicht zur Ausuebung des Gewerbes berechtigt, sofern etwaige Erlaubnisse erforderlich sind. Woher weiss ich nun, dass evtl. Erlaubnisse erforderlich sind?
Oder gilt dies nur bei z. B.: Automatenaufstellern, Handel mit Arzneimitteln, etc?
Ich habe gestern ein Gewerbe zum 01.01.2005 angemeldet.
Allerdings steht auf dem Wisch auf dem das Siegel der Behoerde
drauf ist, dass er nicht zur Ausuebung des Gewerbes
berechtigt, sofern etwaige Erlaubnisse erforderlich sind.
Woher weiss ich nun, dass evtl. Erlaubnisse erforderlich sind?
Für die Beantwortung der Frage ist die Angabe zur Art des Gewerbes erforderlich.
Oder gilt dies nur bei z. B.: Automatenaufstellern, Handel mit
Arzneimitteln, etc?
Vielen Dank!
Auch im Gewerbe von Imbiss oder Gastätten benötigt man eine gesonderte Erlaubnis, was mit vielen behördlichen und finanziellen, …Aufwendungen mit sich bringt.
Genau .Vielleicht verrätst du uns die Art deines Gewerbes .Dann können auch die richtigen Hilfestellungen gegeben werden .So ins blaue geschossen ist recht schwer und unsinnig .