Servus,
wenn man freiberuflich tätig ist, benötigt man keine Gewerbeanmeldung. Die meisten frischfrommfröhlichfrei in eine „freiberufliche“ Tätigkeit Einsteigenden haben aber keine Ahnung, was ein Freier Beruf ist. Das steht in § 18 Abs 1 EStG. Eine selbständige Tätigkeit, die dort nicht aufgeführt ist, ist steuerlich ein Gewerbebetrieb.
Zur Frage der Steuernummer:
Eine Steuernummer erhält jeder, der zur ESt veranlagt wird. Wenn ein Gewerbebetrieb oder eine freiberufliche Tätigkeit aufgenommen wird, wird bei bisher nur nichtselbständig Tätigen und bei bisher nicht zur ESt Veranlagten eine neue Steuernummer zugeteilt.
Auf der Lohnsteuerkarte steht die Steuer-Identifikationsnummer (TIN). Diese hat bisher noch keine Bedeutung.
Selbständig Tätige erhalten eine Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.), auch die hat bisher noch keine Bedeutung.
Auf der Lohnsteuerbescheinigung steht die ETIN, die dient zur Identifikation des Datensatzes zum Lohnsteuereinbehalt, den der Arbeitgeber dem Fiskus übermittelt hat.
Unternehmer erhalten zur Nachweis ihrer Unternehmereigenschaft gegenüber anderen Unternehmern im Gemeinschaftsgebiet auf Antrag eine Umsatzsteueridentifikationsnummer (USt-ID-Nr.).
Auf die lange Sicht werden wohl sämtliche dieser Nummern einschließlich USt-ID-Nr. einheitlich durch TIN und W-IdNr. ersetzt werden, aber das ist noch lange hin.
Schöne Grüße
MM