Gewerbeanmeldung

Hallo,

wenn man freiberuflich tätig ist, benötigt man eine Gewerbeanmeldung und eine Steuernummer. Ist diese Steuernummer die gleiche, wie die Steueridentifikationsnummer, die auf der Lohnsteuererklärung steht oder was anderes? Was passiert, wenn man auf dem Gewerbe, dass man angemeldet hat keinerlei Einkünfte hat?

LG von Suse

Servus,

wenn man freiberuflich tätig ist, benötigt man keine Gewerbeanmeldung. Die meisten frischfrommfröhlichfrei in eine „freiberufliche“ Tätigkeit Einsteigenden haben aber keine Ahnung, was ein Freier Beruf ist. Das steht in § 18 Abs 1 EStG. Eine selbständige Tätigkeit, die dort nicht aufgeführt ist, ist steuerlich ein Gewerbebetrieb.

Zur Frage der Steuernummer:

Eine Steuernummer erhält jeder, der zur ESt veranlagt wird. Wenn ein Gewerbebetrieb oder eine freiberufliche Tätigkeit aufgenommen wird, wird bei bisher nur nichtselbständig Tätigen und bei bisher nicht zur ESt Veranlagten eine neue Steuernummer zugeteilt.

Auf der Lohnsteuerkarte steht die Steuer-Identifikationsnummer (TIN). Diese hat bisher noch keine Bedeutung.

Selbständig Tätige erhalten eine Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.), auch die hat bisher noch keine Bedeutung.

Auf der Lohnsteuerbescheinigung steht die ETIN, die dient zur Identifikation des Datensatzes zum Lohnsteuereinbehalt, den der Arbeitgeber dem Fiskus übermittelt hat.

Unternehmer erhalten zur Nachweis ihrer Unternehmereigenschaft gegenüber anderen Unternehmern im Gemeinschaftsgebiet auf Antrag eine Umsatzsteueridentifikationsnummer (USt-ID-Nr.).

Auf die lange Sicht werden wohl sämtliche dieser Nummern einschließlich USt-ID-Nr. einheitlich durch TIN und W-IdNr. ersetzt werden, aber das ist noch lange hin.

Schöne Grüße

MM

Hallo AMrtin,

vielen Dank für deine Antwort.

Bedeutet Gewerbeanmeldung eigentlich automatisch Gewerbesteuer und kann man eine Gewerbeanmeldung wieder rückgängig machen (außer einer Abmeldung)?

LG von Suse

Servus,

wenn für eine freiberufliche Tätigkeit irrtümlich ein Gewerbe angemeldet wird, bedeutet das nicht automatisch, dass die Einkünfte als Einkünfte aus Gewerbebetrieb veranlagt werden.

In Fällen, die auf der Grenze stehen (z.B. Systemprogrammierer vs. Anwendungsprogrammierer), ist die Anmeldung eines Gewerbes aber ein Indiz für einen Gewerbebetrieb, das es im Zweifelsfall schwerer macht, im außergerichtlichen Rechtsbehelf noch vor der Einspruchsentscheidung bis zum Gutachter zu kommen.

Wenn Einkünfte aus Gewerbebetrieb vorliegen, bedeutet das nicht automatisch Gewerbesteuer - erst ab einem Gewerbeertrag von 24.500 €.

Und wenn Gewerbesteuer erhoben wird, lässt die sich bei Einzelunternehmern auf die ESt (je nach GewSt-Hebesatz teilweise) anrechnen.

Schöne Grüße

MM

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