Gewerbeanmeldung

Es wird überlegt, einen Nebenjob anzunehmen; Schmuckverkauf. Hierfür muss jedoch ein Gewerbe angemeldet werden. Kann man diese auch jederzeit wieder „kündigen“ oder gibt es hierfür eine Mindestlaufzeit?
Danke.

Hallo.

Man kann ein Gewerbe anmelden und problemlos auch 5 Minuten später wieder abmelden, wenn man das denn unbedingt möchte.

Von den Verpflichtungen, die man mit der Gründung eingeht, entbindet eine kurze Unternehmenslaufzeit natürlich nicht.

Gruß
Christian

Hallo.

Man kann ein Gewerbe anmelden und problemlos auch 5 Minuten
später wieder abmelden, wenn man das denn unbedingt möchte.

Von den Verpflichtungen, die man mit der Gründung eingeht,
entbindet eine kurze Unternehmenslaufzeit natürlich nicht.

allerdings klingt

Es wird überlegt, einen Nebenjob anzunehmen

wenig nach selbständiger Tätigkeit.

Gruß

osmodius