Was kann passieren, wenn man ein Gewerbe ausübt, es regelmäßig versteuert (Einkommensteuer) , aber das Gewerbe als Solches nicht angemeldet hat?
Hallo,
> es regelmäßig versteuert
Das ist schon mal das Wichtigste. Das FinAmt kann den größten Ärger machen.^^
Eine verspätete Gewerbeanmeldung ist eine Ordnungswidrigkeit. Ich habe allerdings noch nie gehört, dass dafür jemand mal Strafe zahlen musste.
Evtl. kann man das Gw. rückwirkend zum Jahresanfang anmelden.
Mit der Anmeldung sollte man dann aber bald persönlich zum FA gehen, um mit denen zu klären, dass es sich um die bereits versteuerte Tätigkeit handelt und hier nicht noch ein neues Gw. eröffnet wird.
Schönen Gruß
JK
Was kann passieren, wenn man ein Gewerbe ausübt, es regelmäßig
versteuert (Einkommensteuer) , aber das Gewerbe als Solches
nicht angemeldet hat?
§15 GewO
(2) Wird ein Gewerbe, zu dessen Ausübung eine Erlaubnis, Genehmigung, Konzession oder Bewilligung (Zulassung) erforderlich ist, ohne diese Zulassung betrieben, so kann die Fortsetzung des Betriebes von der zuständigen Behörde verhindert werden.
Die Straf- und Bußgeldvorschriften findet man in den §§ 143 ff GewO.
http://www.gesetze-im-internet.de/gewo/BJNR002450869…
Auch ohne Gruß!