Hallo Thomas,
leider bin ich kein Experte auf diesem Gebiet, da ich selbst noch am Info-Sammeln bin. Ich kann Dir jedoch sagen, daß es unsinnig ist, ein Gewerbe anzumelden, ohne dieses auszuüben, denn es kommt nicht nur das Arbeitsamt, sondern auch das Finanzamt und meist auch die IHK auf den Plan. Das Finanzamt teilt Dir eine Steuernummer zu und möchte bei einem normalen Gewerbe auch die Umsatzsteuer-Voranmeldung sehen - monatlich. Beim Kleingewerbe weiß ich das nicht so genau. Die IHK wollen natürlich auch einen Jahresbeitrag von Dir, denen mußt Du klar machen, daß im Moment noch keine Einnahmen erzielt werden. Das Arbeitsamt kann - muss aber nicht - die Bezüge streichen, wenn sie annehmen, daß das Gewerbe schon länger besteht und es in Unkenntnis darüber gelassen wurde. Auch denen mußt Du dann glaubhaft darlegen, daß noch keine Einnahmen vorhanden sind. Ein Gewerbe anzumelden ohne jeglichen Plan, Gewinnaussichten/Gewinnabsichten oder Kostenaufstellungen ist reine Zeitverschwendung und bringt nur Ärger mit den Behörden. Es erweckt auch leicht den Anschein unlauterer Absichten. Ein Gewerbe anzumelden, um bei Großhändlern sehr billig einkaufen zu können, ist absolut in Ordnung, doch leider zieht es meist auch Verpflichtungen nach sich. Wenn Du Dir sicher bist, was Du tun möchtest, rechne es durch, lass Dir dabei helfen(!), dann fang an, an der Umsetzung zu arbeiten. Und dann kannst Du ein Gewerbe anmelden.
Herzliche Grüße Jana
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