So, jetzt zur Frage:
Meine Frage lautet,darf ja mit einem Gewerbeschein 17500 €
verdienen…
Man darf auch mehr verdienen. Bis zu einem Jahresumsatz von 17500 € kann man jedoch die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, dh man weist keine USt in den Rechnungen aus, führt keine ans FA ab, kann aber dafür aus den Eingangsrechnungen keinen Vorsteuerabzug geltend machen. Ob die KU-Regelung Sinn macht, muss man im Einzelfall entscheiden. Nicht nur deswegen sollte man VORAB einen StB aufsuchen.
wie hoch sind dabei die Steuern,bwz welche abgaben habe
ich…
Wenn KU, fällt keine USt an. ESt schon, hierzu werden die Einnahmen um die Betriebsausgaben gekürzt. Wieviel ESt anfällt, kann man vorab nicht sagen, das ist abhängig von vielen weiteren Faktoren.
Ein StB kann hierzu jedoch auch Probeberechnungen machen, damit man einen ungefähren Einblick hat.
muss ich mich selbst versichern,
Wenn die sozialversicherungspflichtige Tätigekeit die Haupteinnahmequelle bleibt, nicht.
eine Steuererklärung machen?? etc.
Ja, zumindest eine ESt-Erklärung, uU auch eine USt-Erklärung und GewSt-Erklärung.
bzw gibt es alternativen z.B. Mini GmbH??
Naja, das wird den Aufwand wohl eher nicht lohnen, und auch eine Mini-GmbH ist Körperschaftsteuerpflichtig, und wenn der Gewinn den Weg zum Gesellschafter finden soll, dann erscheint er auch in der ESt-ERklärung…
ir geht es darum das ich mich mit wenig aufwand selbstständig machen will!!!
Naja, wenns richtig laufen soll, wird man schon einigen Aufwand investieren müssen, leichter wirds, wenn man von vorneherein einen StB beauftragt.
und ich relativ gut verdiene!!!
Dann sollten die Kosten des StB´s drin sein…