Gewerbeanmeldung

Liebe/-r Experte/-in
Habe ein Gewerbe für ein Restaurant angemeldet.Übernehme nächstes Jahr ein anderes Restaurant,welches innerhalb der Gemeinde ist.Muß ich das alte Gewerbe abmelden und dann das neue wieder anmelden?Oder kann ich eine Gewerbeummeldung vornehmen?Habe schon sehr oft gelesen,das man innerhalb der Gemeinde ein Gewerbe nur ummelden braucht,mein Sachbearbeiter meinte aber,das geht nicht,da dies in der Gastronomie eine Ausnahme sei,was ich mir irgendwie nicht vorstellen kann.Für eine positive Auskunft wäre ich sehr dankbar.
M.f,G.
R.Fanroth

Sorry, da muss ich leider passen.
Das weiß ich leider nicht.

Guten Tag
Nein, bei einer Betriebsverlegung innerhalb einer Gemeinde erfolgt grundsätzlich eine Gewerbeummeldung (siehe § 14 GewO).

Davon unabhängig ist ggfs. -je nach Bundesland- eine neue Gaststättenkonzession (Genehmigung gem. § 2 GastG) erforderlich, da die nicht nur personen- sondern auch raumbezogen erteilt wird… In manchen Bundesländern wurde die Genehmigungpflicht aber abgeschafft.

Aber die Erlaubniserteilung hat mit der Gewerbeanzeige nichts zu tun.