Gewerbeanmeldung

Ich möchte nebenberuflich ein Gewerbe anmelden. Für die Anmeldung möchte ich ein möglichst neutrales nichtssagendes Gewerbe anmelden. Also irgendeinen Unternehmensinhalt den man wenns schief geht wieder abmelden kann. Es sollte so ziemlich viele Geschäftsfelder offen lassen. Ich möchte keinesfalls die ersten Tage gleich Post von diversen Versicherungen, Werbefirmen, Krankenkassen, GEZ, Handwerkskammer etc. bekommen, die dann mich mit irgendwelchen „gesetzlichen Bestimmungen“ o.ä. zutüten. Und ich komme mit der Beantwortung des Schwachsinns gar nicht erst zum eigentlichen Anfang. Kennt da jemand irgendwas NEUTRALES und PFIFFIGES? Mir hat mal jemand gesagt, daß man etwas anmelden kann und dann am Jahresende in Ruhe die Einnnahmen- und Ausgabenrechnung abgibt. Weiss aber nicht was es war?

Offenbar fehlt es Ihnen an der tatsächlichen Absicht, ein konkretes Gewerbe auszuüben. Offenbar geht es Ihnen lediglich darum, irgendeinen Nutzen aus einer „Fake-Anmeldung“ zu ziehen (Metro-Karte? Steuern?)?
Nein, so geht es nicht und der Schuß kann (und wird wahrscheinlich auch) nach hinten losgehen. Ein Gewerbe darf grundsätzlich nur dann angemeldet werden, wenn dieses -übrigens konkret zu benennende- Gewerbe auch tatsächlich ausgeübt werden soll. Also nix mit „Dienstleistungen aller Art“ usw. Einfach mal nur so irgendetwas anmelden und dann mal gucken, was so geht, geht nicht.

SOllte bei einer Betriebsprüfung des Finanzamtes festgestellt werden, dass es sich lediglich um eine Fake-Anmeldung handelte, wird Sie das bis zu 2.000,- € Bußgeld kosten (§ 146 GewO - nicht richtige Gewerbeanmeldung kann mit einem Bußgeld bis 2.000,- € bestraft werden).

Sofern Sie tatsächlich ein konkretes Gewerbe (z.B. Verkauf von Textilien) ausüben wollen, müssen Sie das auch genauso in der Gewerbeanzeige hineinschreiben (steht übrigens auch so im Formular „…Gewerbe bitte genau beschreiben–“.

Übrigens werden Sie, sofern Sie das Gewerbe nur als ganz normale Einzelperson/Einzelunternehmung anmelden, in der Regel Post von der Kammer (IHK oder HWK), Finanzamt und Berufsgenossenschaft erhalten.

Die Kammer will von Ihnen ganz genau wissen, was Sie denn nun so schönes machen (um Sie der zugehörigen Kammer zuzuordnen und ggfs. in die -gebührenpflichtige- Handwerksrolle einzutragen) und sie wird Ihnen mitteilen, dass Sie dort Mitglied geworden sin (je nach Kammer, Gewinn und Betriebsdauer Beitragspflicht).
Das Finanzamt will von Ihnen wissen, ob und in welchen Umfang Sie (Umsatzsteuer-/Einkommens-)Steuervorauszahlungspflichtig sind.
Und die Berufsgenossenschaft will von Ihnen wissen, ob Sie Arbeitnehmer beschäftigen, die dann im Rahmen ihrer Tätigkeit unfallversichert sind (und Sie beitragspflichtig).

Normalerweise erhalten Sie -als Einzelunternehmer- keine Werbepost. Das Gewerbeamt gibt die Gewerbeanmneldung nur an einzelen Behörden (z.B. Arbeitsamt, Berufgenossenschaft, Finanzamt, Kammer) weiter und die Daten werden nicht veröffentlicht (es sein denn, Sie melden eine UG oder GmbH an).

Beim Fragebogen der IHK sollten Sie auch entsprechend ankreuzen, nicht in die Unternehmerliste eingetragen zu werden.

Diese o.g. Fragebögen erhalten Sie auf jeden Fall, egal, was für ein Gewerbe Sie anmelden. Und das Nichtausfüllen kostet -zumindest bei der HKW und Berufsgenossenschaft- Bußgeld.

Und wenn Sie den Fragebogen nicht an das Finanzamt zurückschicken, werden Sie geschätzt. Das kann teuer werden. Hier sollten Sie sich auf jeden Fall überlegen, ob Sie vor Ausstellung der ersten Rechnung die Kleinunternehmereregelung in Anspruch nehmen (Umsatz bis 17.500,- €/Jahr ist umsatzsteuerfrei). An dieser Entscheidung sind Sie mind. 5 Jahre lang gebunden.

Übrigens: Der oben beschriebene Ablauf erfolgt auf jeden Fall, unabhängig davon, ob ein Gewerbe haupt- oder nebenberuflich ausgeübt wird. Und um die Formulare werden Sie nicht herumkommen.