Gewerbeanmeldung ?

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe 3 Pferde und schon früher einmal Kinderreiten gemacht weil ich laufend Anfragen aus unserem Kindergarten und den Mamas der freunde meiner Kinder hatte. Also habe ich Zettel beim Bäcker usw. aufgehängt. Aus zeitlichen Gründen konnte ich es nach einem Jahr nicht mehr machen. Nun möchte ich wieder damit anfangen weil ich mehr Zeit habe. Vorweg sei gesagt dass ich damit nichts verdienen werde da die Stallmiete für die Pferde jeweils schon 350€ ist dann kommt noch die Hallennutzung pro Pferd mit 60€ dazu die ich aber brauche wenn ich die Kinder führe, Hufschmied Tierarzt usw. Also ich habe auch nicht die Absicht dabei etwas zu verdienen ich miete die Halle aber dann extra wegen der Kinder und ich opfere meine Zeit so ganz für nichts will ich das auch nicht machen. Ich würde einen kleinen Betrag von 5 -10 € verlangen den ich dann ja sowieso dem Stallbetreiber geben muss damit ich überhaupt in die Halle darf. Ich bin auch keine Reitlehrerin was ich damals auch ausdrücklich auf meine Flyer geschrieben habe sondern mache das nur damit die Kinder Spaß mit den Pferden haben ohne ihnen ne stunde das Ohr mit Wissen abzukauen das sie garnicht interressiert. So nun meine Frage müsste ich wegen der Kinder ein Kleingewerbe anmelden?

Vielen Dank ich freue mich auf Infos

Hallo,

um die Gewerbeanmeldung werden Sie nicht herumkommen. Nähere Auskünfte erteilt für die Gemeinde (Gewerbeamt). Dies gilt umso mehr, als das Reiten eine nicht ungefährliche Beschäftigung darstellt.

Gruß

Hallo Erzengel Michael,

ich würde auf jeden Fall ein Kleingewerbe anmelden. Und dies mußt Du auch. Auch eine Versicherung wirst Du abschließen müssen für die Kinder.
So kannst Du ja die Kosten auch für Deine Pferde, die Box usw. steuerlich geltend machen. Auch wenn es Deine Einnahmen dann gegen Null laufen, bist Du abgesichert wenn den Kindern etwas passiert. Bei Kleingewerben, wenn Dein Einkommen eine gewisse Grenze nicht überschreitet, bist Du MwSt-frei. Die darfst Du dann auch nicht auf Deine Preise beim Reiten aufschlagen.
Ich hoffe, ich habe Dir geholfen.

Elisabeth
www.ferienwohnungen-in-koeln.com

Ich empfehle zunächst, die Zahlen konkreter aufzubereiten und alsdann persönlich beim Finanzamt vorzusprechen. Dort sollte geklärt werden, ob der Betrieb mangels Gewinnerzielungsabsicht sogenannte Liebhabereieinkünfte erzielt. Wird das so eingeordnet, besteht diesbezüglich keine Einkommensteuerpflicht. Es bestünde aber grundsätzlich noch Umsatzsteuerpflicht. Wenn der Jahresumsatz unter 17.500 € liegt, kann auf die Regelbesteuerung zur Umsatzsteuer verzichtet werden. Zum Nachweis der Grenze müssen lediglich Aufzeichnungen über die jährlichen Einnahmen gemacht werden. Soweit die steuerliche Beurteilung.

Ob formell eine Gewerbeanmeldung vorzunehmen ist, muss mit der zuständigen Gemeinde geklärt werden. Außerdem müssen Versicherungsfragen etc. geklärt werden.

Also ob die Gewerbeanmeldung notwendig ist weiß ich nicht, man kann geringe Einnahmen meines Wissens auch direkt über die Steuererklärung ausweisen. Aber ob man dann auch die Kosten gelten machen kann wage ich zu bezweifeln. Bin da kein Experte.

Aber aus Versicherungsgründen würde ich Reitunterricht, auch wenn Sie es anders nennen, nicht geben. Ein Kind, dass vom Pferd stürzt oder von einem Huf getreten wird und Sie werden zur Rechenschaft gezogen. Ohne Versicherung wird man da schnell unglücklich. Diese erhält man aber nur mit Reitlehrerausbildung, was ja auch verständlich ist.

Pferde sind in meinen Augen einfach viel zu gefährlich und unberechenbar, als das man mit ihnen ein bisschen herumspielt.

mfg
müller

Sorry - bin leider die falsche Ansprechperson - nur CH!