Gewerbeanmeldung

Ab wieviel Jahren darf man eigentlich seine eigenes Gewerbe anmelden??? Von einigen Leuten habe ich mitbekommen, dass dann vom Amtsgericht ein Schreiben kommt (nach der Anmeldung des Gewerbes), indem steht: „… da das Betreiben eines eigenen Gewerbes ein hohes Risiko mit sich bringt, wird Jugendlichen normalerweise keine Gewerbe genehmigt…nur in Ausnahmefällen…“. Laut BGB § 112 ist es Jugendlichen bei Einverständnis der Eltern ein Gewerbe genehmigt.

Was hält Ihr davon?

Grundsätzlich kann nur derjenige ein Gewerbe in eigenem Namen und auf eigene Rechnung selbständig betreiben, der nach bürgerlichem Recht - generell oder zumindest im Hinblick auf solche Geschäfte, die der Betrieb des beabsichtigten Gewerbes mit sich bringt - geschäftsfähig ist.

Generell geschäftsfähig ist nur, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat. Wer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist ausnahmsweise nach Maßgabe von §112 BGB für solche Geschäfte uneingeschränkt geschäftsfähig, die der Betrieb des Gewerbes mit sich bringt. Dazu bedarf es allerdings nicht nur der Zustimmung der gesetzlichen Vertreter (d.h. der Eltern), sondern auch des Vormundschaftsgerichts. Im übrigen ist der Minderjährige zum selbständigen Betrieb eines Erwerbsgeschäfts nicht in der Lage.

Mit freundlichen Grüßen