Gewerbeanmeldung

Ich habe eine eigene Homepage und arbeite mit verschiedenen Partner-Programmen zusammen. Einige Programm-Betreiber verlangen als Voraussetzung für eine Zusammenarbeit eine Gewerbeanmeldung.
Zwei Fragen dazu:
1.) Was gibt man in solchen Fällen als „Gegenstand des Gewerbes“ an? Ich dachte an den Begriff „Internet-Service“. Trifft diese Beschreibung die Tätigkeit oder gibt es noch eine genauere Bezeichnung dafür?
2.) Meine jährlichen Umsätze liegen unter 32.500 DM. Ist es empfehlenswert, sich von der Zahlung von Umsatzsteuer befreien zu lassen?

Im voraus besten Dank für Eure Hilfe!

Volker

Hallo Volker,
>
> ich versuch´s mal kurz, denn so pauschal kann man nicht auf die Fragen
> antworten:
>
> 1) Zuerst solltest du einmal klären, ob du künstlerisch und/oder
> publizistisch tätig bist.
> Damit wärest du dann freiberuflich und nicht gewerblich tätig. Das
> hängt entscheidend von der
> Art und Weise deiner Homepage und deren Inhalt ab.
> Als Freiberufler bist du von der Pflicht der sogenannten
> „kaufmännischen Buchführung“ befreit,
> es reicht eine einfache Gewinn- & Verlustrechnung.
> Weiterhin ist wichtig, ob du hauptberuflich oder nebenberuflich
> Einkünfte aus der
> selbständigen Tätigkeit erzielst, bei der nebenberuflichen Tätigkeit
> kannst du keine negativen
> Einkünfte dem Finanzamt gegenüber geltend machen.
>
> 2)Warum willst du dich von der Umsatzsteuerpflicht befreien lassen?
> I.d.R. führt die Umsatzsteuerpflicht zu Mehreinnahmen. Anderen
> Unternehmen, mit denen du
> zusammenarbeitest sollte es egal sein, ob du auf deine
> Honorare/Preise die 16% draufschlägst,
> sie können die gezahlten USt bei Ihrer eigenen USt-Voranmeldung
> geltend machen.
> Problemmatisch ist es nur für die privaten Kunden, denn diese können
> halt keine Umsatzsteuer
> geltend machen, und für die wirds dann halt teurer. Die 16% USt
> musst du wiederum an das
> Fi-Amt abzüglich deiner bereits gezahlten Vorsteuer, z.B. den im
> Schreibwarenladen gekauften
> Bleistift wo ja bereits 16% USt/MwSt (ist das gleiche) drin
> enthalten sind, abführen.
>
> Alles klar??? *gg
>
> Gruß
> Alex
>

Hi Volker,
zu Deiner ersten Frage: Den Partnerprogrammen dürfte es egal sein, welchen Gewerbezweck Du angibst. Ich finde Internet-dienstleistungen treffend (Service ist aber genauso gut).
Zu 2: Das mit der USt ist ein Rechenexempel: Deine Umsätze basieren nach Deinen Angaben ausschließlich auf den Provisionen. Hierfür müßtest Du USt abführen. Dagegen darfst Du Deine Vorsteuer (von Dir gezahlte USt bei Käufen) rechnen. Ist das aber soviel??? Wahrscheinlich nicht. Da Du ja niemandem eine Rechnung stellen musst, bist Du einer der wenigen, für die sich die Befreiung lohnt.

kleiner gruß an Alex: Richtig ist, dass nur eine simple Einnahme-Überschuss-Rechnung anfällt (das gilt aber auch für kleine Gewerbetreibende), falsch ist, dass man nebenberuflich keine Verluste geltend machen darf. Klar darf man das. :smile:

Nimmst Du denn so viel ein, dass sich der ganze Aufwand lohnt?

Grüße
Hartmut D.