Gewerbeanmeldung abmelden

Hallo,

Ich habe Ende letzten Jahres ein Kleingewerbe (Nebenerwerb) angemeldet.
Habe bisher aber weder Einnahmen noch Ausgaben gehabt. Briefe von Berufsgenossenschaft und Finanzamt sind schon da nur durch einen Umzug ist das alles etwas unterm Teppich verschwunden.
Meine Frage ist jetzt, wenn ich mein Gewerbe nun
abmelde, muss Ich dann noch irgendwelche Beiträge von BG nachzahlen bzw. irgendwelche Finanzamt-„sachen“?

Die drohen mir jetzt mit Zwangsgeld in Höhe von 300 Euro da Ich den Steuerbogen noch nicht ausgefüllt habe. (Ich weiß, bin selber schuld)

Wie soll Ich jetzt am besten vorgehen?

Wäre super wenn mir das Jemand sagen könnte.

Grüße

hallo
kann dazu nicht genaues sagen, aber so weit mir bekannt dürften da keine weiteren kosten auf sie zu kommen.
Was die 300€ angeht würde ich mich da schnellstens mit dem Sachbearbeiter in verbindung setzen und die Unterlagen nachreichen,wenn es nur eine androhung von einem Zwangsbescheid ist lest sich das meistens auch so kläre

Hallo,

Meine Frage ist jetzt, wenn ich mein Gewerbe nun
abmelde, muss Ich dann noch irgendwelche Beiträge von BG
nachzahlen bzw. irgendwelche Finanzamt-„sachen“?

Ja, natürlich muss nachgezahlt werden. Von dem Tage an, als das Gewerbe angemeldet wurde. Allerdings wenn kein Gewinn erwirtschaftet wurde, fallen ja auch keine Steuern ausser Umsatzsteuer an.

Wie soll Ich jetzt am besten vorgehen?

Steuererklärung und (wenn gefordert) Umsatzsteuererklärung für 2009 machen. Gefordete Beträge der BG schnellstens zahlen!

Gruß

Sascha

Hi!

Kümmere Dich auf jeden Fall darum. Eventuell kann Dir die IHK Tipps geben. Da ich noch ganz am Anfang steh hab ich da nur nen ganz groben Einblick…mehr kann ich also nicht helfen, sorry.

MfG john-gielgud

Hallo Herr/Frau Schneider,

  1. Schritt: Gewerbe abmelden
  2. Schritt: Beim Finanzamt eine Null-Erklärung machen (geht sicher auch formlos); bei Zweifeln: ganz einfach telefonieren. Beim Finanzamt sitzen keine Unmenschen und wenn man nachfragt bzw. erklärt, sind die i.d.R. auch sehr hilfsbereit.
  3. Dasselbe gilt für die Genossenschaft.

Der kürzeste Weg ist immer, anzurufen.
Viel Erfolg.
BS

Hallo,

gut möglich, dasss die Ämter auf Bezahlung bestehen. Gute Erfahrungen habe ich in solchen Fällen mit einem persönlichen Gespräch gemacht. Da sitzen nämlich auch nur Menschen, mit denen man meistens gut reden kann.

Also, einfach anrufen oder noch besser, dort vorbeigehen und die Situation, das wie und warum, erklären und um Stornierung bitten.

Das Gewerbe natürlich zeitgleich auch wieder abmelden, bzw. fragen ob das auch storniert werden kann, da es ja überhaupt nicht zu einer Tätigkeitsaufnahme gekommen ist.

MfG
gut_drauf

Hallo, sorry dass ich erst jetzt antworte, mein Rechner war kaputt.
Also so wie ich es sehe kann da nichts schlimmes passieren.
Einfach beim Finanzamt anrufen und einen „plausiblen“ Grund für die noch nicht abgegebenen Steuerbogen nennen und einfach dann nachreichen. Mann kann eine Fristverlängerung beantragen wenn mann nicht schaft den Steuerbogen rechtzeitig abzugeben.
Da keine Einnahmen/Ausgaben = keine Steuern die davon abgezogen/gezahlt werden müssen/können.
Klar wollen die jetzt einfach pauschal einen Strafbetrag aufbrummen. Kann man aber mit einem nettem Gespräch abwenden^^
Ich hoffe meine Antwort konnte noch helfen.

So,

ging alles glatt!

Habe mein Gewerbe abgemeldet rückwirkend auf das Anmeldedatum und damit hat sich die ganze Angelegenheit erledigt!

Vielen Dank für die zahlreichen Tipps!

Gruß

So,

ging alles glatt!

Habe mein Gewerbe abgemeldet rückwirkend auf das Anmeldedatum und damit hat sich die ganze Angelegenheit erledigt!

Vielen Dank für die zahlreichen Tipps!

Gruß.

So,

ging alles glatt!

Habe mein Gewerbe abgemeldet rückwirkend auf das Anmeldedatum und damit hat sich die ganze Angelegenheit erledigt!

Vielen Dank für die zahlreichen Tipps!

Gruß…