Gewerbeanmeldung als GbR

Hallo,

ich möchte mit meinem Partner beim Gewerbeamt unser Gewerbe anmelden. Nun habe ich schon unterschiedliche Auskünfte von mehreren Gewerbeämtern gehört.

  1. Ist es rechtens, wenn jeder sein Gewerbe allein anmeldet? Man kann ja dann im GbR-Vertrag die Zusammengehörigkeit verankern. (GA Hannover sagt ja - GA Hamburg nein)
  2. Oder muss man gemeinsam dort auftauchen.
  3. Weiss einer ob ich vom abgemeldeten Gewerbe - jetzt bei Neuanmeldung (gleicher Bereich) die gleiche Betriebsnummer wieder bekomme?

Danke und Gruß

Hi Caramba,

  1. Ist es rechtens, wenn jeder sein Gewerbe allein anmeldet?
    Man kann ja dann im GbR-Vertrag die Zusammengehörigkeit
    verankern. (GA Hannover sagt ja - GA Hamburg nein)
  2. Oder muss man gemeinsam dort auftauchen.

Ja, es müssen alle Gesellschafter bei der Gewerbeanmeldung dabei sein. Allerdings könnte ich mir vorstellen (ihr habt ja wohl ein räumliches Problem), daß einer hingeht, und die Unterschrift des anderen mitbringt (vielleicht mit Kopie des Ausweises, Vollmacht).

  1. Weiss einer ob ich vom abgemeldeten Gewerbe - jetzt bei
    Neuanmeldung (gleicher Bereich) die gleiche Betriebsnummer
    wieder bekomme?

Bin ich nicht sicher, aber es müsste eine neue Nummer geben, da neuer Betrieb.

Gruß
Hartmut D.

gewerbe anmelden ist eine sache - eine GbR (gesellschaft des bürgerlichen rechts) eine andere. natürlich kann eine firma die rechtsform einer GbR haben. aber auch schon eine simple fahrgemeinschaft ist rechtliche gesehen eine GbR. es bedeutet nichts anderes, als daß 2 oder mehrere personen auf der basis des bürgerlichen rechts vereinbarungen getroffen haben.
und wie immer bei verbindlichen vereinbarung ist die schriftliche form von vorteil (besonders, wenn es um verantwortungen, anteilen an firma u.a. geht.) aber solche verträge schließt man besser beim rechtsanwalt ab. das gewerbeamt hat damit nichts zu tun, und einen handelsregistereintrag gibt es bei der GbR auch nicht.

gruß
ann

Hi Ann,

prinzipiell hast Du recht. Tun sich zwei zusammen, haben sie eine GbR.
Wenn diese GbR aber gewerblich tätig wird, so muß sie sich beim Gewerbeamt anmelden. Das hat nix mit dem Handelsregister zu tun. Da darf sie sich in der tat nicht einschreiben (sie mutiert sonst automatisch zur OHG).
Ich weiss, diese Antwort kommt spät, aber besser als nie.

Liebe Grüße
HartmutD.
P.S.: Falls Du antworten magst, bzw. Fragen hast oder anderer Meinung bist, benutze doch bitte den Antwortbutton oder Mail mich direkt an. Ich schaffe es nicht so oft ins Board. :smile: