Ich möchte ein Haus in Eigtenregie renovieren und möchte dazu über das Arbeitsamt einen arbeitslosen Maler anstellen.
Dazu muß ich(nach Auskunft der Knappschaft) eine Gewerbe anmelden.
Bekomme ich als Rentner Schwierigeiten?
Mit dem Gewerbe werde ich nichts verdienen, es dient nur dazu,
den Maler einstellen zu können.
Gibt es sonst irgendwelche Schwierigkeiten?(Finanzamt, IHK?)
Hallo Manfred,
meines Wissens nach, müßtes du dann ein Gewerbe als Bauunternehmung anmelden. Dafür wird MW da auch ein Meister benötigt. Ich denke, das dein Kollege sich als Maler selbstständig machen sollte (wenn er kann) und du ihm das Geld gibts und fertig. Denn bedenke, zu den normalen Lohnkosten kommen noch die Lohnnebenkosten, Beiträge zur BG, Steuerberater, etc.
Für Infos zum Thema Meistertitel, wende dich an die IHK oder die Innung.
Einige wichtige Links zu diesem Thema:
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarticl…
Viele Grüße
Martin
Hallo Manfred,
Du brauchst kein Gewerbe. Wenn der „Maler“ nur in diesem Objekt tätig ist, dann stelle Du ihn ganz privat als Hausmeister an. Das kannst Du auch befristet tun. Allerdings mußt Du ihn bei der Krankenkasse anmelden, die dann für ihn auch die übrigen Sozialversicherungsbeiträge einsammelt. Bei der Berufsgenossenschaft ist er auch anzumelden. Allerdings darf dieser Hausmeister dann nicht die Arbeiten ausführen, für die ein Eintrag in die Handwerksrolle erforderlich ist (Handwerkskammer). Aber Du sprachst ja von Renovieren, nicht von Um-, An- oder Neubau.
Diese Möglichkeit rechnet sich schon im Vergleich dazu, jede Leistung fremd an ein Fachunternehmen vergeben zu müssen.
Gruß
Boris