Hallo!
Ich würde gerne folgenen Fall mal näher betrachten. Zunächsteinmal sollten nur legale Wege besprochen werden.
Wenn ein Student der kein Bafög etc. bezieht und selbst bei einer PKV versichert ist, ca. 700€ verdienen möchte um unter dem Freibetrag von 8000€ zu bleiben, welche der folgeneden Optionen wäre empfehlenswert?
Ausgegangen wird von nur einem AG der derzeit den AN mit 400mtl beschäftigt, mit wechselnden Tätigkeiten.
1.Option: Der 400€ wird behalten und für die anfallenden anderen Tätigkeiten sollen Rechnungen vom Studenten erstellt werden. (ohne dass dieser ein Gewerbe hat, geht das überhaupt?)
2.Option: Der vorhandene 400€Job wird gestrichen und dafür das andere Tätigkeitsfeld auf 700Euro ausgebaut, welches alledings nur über die Erstellung von Rechnungen läuft.
In allen Fällen ist der AG der gleiche, allerdings unterschiedliche Tätigkeitsfelder in der Firma.
Es sollen auch sowohl der AG als auch der AN möglichst wenig Belastet werden.
Im ersten Fall wird vom AG ja eine Summe von ca.100€ an Abgaben gezahlt. Diese entfallen im zweiten Fall. Wer kommt dann dafür auf, oder gibt es da dann keine Abgaben mehr?
1.Option: Der 400€ wird behalten und für die anfallenden
anderen Tätigkeiten sollen Rechnungen vom Studenten erstellt
werden. (ohne dass dieser ein Gewerbe hat, geht das überhaupt?)
Gewerbeanmeldung wäre notwendig, dann wären die pauschalen SOzialabagen für den Minijob überflüssig.
2.Option: Der vorhandene 400€Job wird gestrichen und dafür das
andere Tätigkeitsfeld auf 700Euro ausgebaut, welches alledings
nur über die Erstellung von Rechnungen läuft.
Wäre das einfachste.
Es gäbe noch die Möglichkeit der Beschäftigung auf Steuerkarte. Wenn der Stundenlohn entsprechend hoch ist, bleibt der Student auch unterhalb der Arbeitszeit, bei der er sein Sozialversicherungsprivileg verlierern würde. Vorteil: Keine Gewerbeanmeldung erforderlich.
Moin,
heißt die „pauschalen Sozialabgaben für den Minijob wären überflüssig“, dass diese dann für den 400€ job wegfallen? Dieser muss doch mit Sozialabgaben versehen sein, oder ändert sich das sobald ich ein Gewerbe hab?
Die Idee mit der Steuerkarte klingt auch nicht schlecht, wären dort dann irgendwelche Abgaben für den AG oder AN beinhaltet oder fallen die dort auch weg? Stundenlohn ist in soweit egal, der kann beliebig variiert werden.
Wie gesagt, die Idee besteht darin dass sowohl der AG wie auch der AN sowenig wie möglich belastet werden. Es soll im Endeffekt nur irgendwie das Geld auf eine legale Weise den Besitzer wechseln.
heißt die „pauschalen Sozialabgaben für den Minijob wären
überflüssig“, dass diese dann für den 400€ job wegfallen?
Dieser muss doch mit Sozialabgaben versehen sein, oder ändert
sich das sobald ich ein Gewerbe hab?
Dann ist der Minijob überflüssig und alles kann über Rechnung abgewickelt werden.
Die Idee mit der Steuerkarte klingt auch nicht schlecht, wären
dort dann irgendwelche Abgaben für den AG oder AN beinhaltet
oder fallen die dort auch weg?
Wenn man es richtig macht, fallen keine Sozialabgaben an. Zu den Steuern kann man aus der Ferne nichts sagen.
Wenn man es richtig macht, fallen keine Sozialabgaben an. Zu
den Steuern kann man aus der Ferne nichts sagen.
So sehe ich das auch. Der Teufel liegt allerdings im Detail. Wenn man als Selbständiger nur oder im Wesentlichen für einen Arbeitgeber arbeitet, dann wird man trotzdem versicherungspflichtig in der gesetzlichen RV und zahlt seinen vollen RV-Beitrag allein. Dabei wird in den ersten drei Jahren der Selbständigkeit der Beitrag aus einem Einkommen von mindestens 1260 € mtl. berechnet.
Der Student möge bitte auch bedenken, dass er mit
halbem Bafög (Zuschussanteil)
plus Gewerbegewinn minus 180€
plus Zinsen
minus besonderen Ausbildungskosten
rasch an die Einkünftegrenze für das Kindergeld (7680€) kommt.
Kindergeld für ein Jahr zu verlieren, ist bedeutend teurer, als etwas weniger Bafög zu bekommen.
Bei Gewerbegewinn, Zinsen und 400€-Jobs gibt es keinen Werbungskostenabzug von 920€!
Moin,
danke für die Antwort… Aber in diesem Fall bekommt der Student, der 25 Jahre alt ist, sowohl kein Bafög mehr, als auch kein Kindergeld mehr…
Dann gilt doch eigentlich garkeine Einkommensgrenze, da die Krankenkasse auch schon privat bezahlt wird ? Also muss man nur unter der Grenze bleiben, in der keine Steuern&Abgaben anfallen…