Gewerbeanmeldung „Angemeldete Tätigkeit“ veraltet / unvollständig

Hallo zusammen,

nehmen wir mal an, jemand hätte vor Jahren ein Gewerbe angemeldet. Er hätte als „Angemeldete Tätigkeit“ „Werbung im Internet“ angegeben, da er mit bezahlten Links auf seinen Websites ein paar Kröten gemacht hätte.

Nun käme über die Jahre immer mehr Kleinvieh hinzu: Vermittlungsprovisionen, Onlinehandel einzelner Gebrauchtwaren, Computerdienstleistungen – alles über diese Gewerbeanmeldung, abgerechnet als Kleinunternehmer und eingereicht zusammen mit der Steuererklärung.

Könnte die unvollständige Tätigkeitsbeschreibung ein Problem werden? Könnte man diese erweitern? Bundesland ist Bayern.

Vielen Dank für eure Hilfe.
Google hat mich bisher nicht schlauer gemacht.

Schöne Grüße
Christian

Hallo!

Dem Finanzamt ist die Gewerbeanmeldung egal. Sowohl ob du eine hast als auch ob die angegebene Tätigkeit zutreffend ist. Die wollen nur ihre Steuererklärungen und dann dazu die Steuerzahlungen.

Schöne Grüße!

Hallo Mitleser,

vielen Dank für deine Antwort.
Schön, das Finanzamt habe ich also schon einmal glücklich gemacht.

Wer aber interessiert sich dann für die Gewerbeanmeldung?
Warum habe ich überhaupt eine, wenn sie keinen interessiert?

Vielen Dank & schöne Grüße
mundraub

Servus,

Die Kommune, in der Du das Gewerbe angemeldet hast. Die wird übrigens, wenn sie in welchem Zusammenhang auch immer feststellt, dass Du bei der Erweiterung Deiner Tätigkeit Deiner Pflicht, diese anzumelden, nicht nachgekommen bist, ganz routinemäßig ein OWi-Verfahren einleiten - das dann zwar sang- und klanglos wieder eingestellt werden wird, aber nur dann, wenn Du bei der Anhörung etwas schreibst, was zur Einstellung führt. Wenn nicht, gibt es halt ein Knöllchen.

Außerdem die zuständige Berufsgenossenschaft. Bin nicht sicher, ob es außer der SVLFG überhaupt noch eine gibt, bei der der Unternehmer pflichtversichert ist. Falls ja, und falls diese durch die hinzugekommenen Tätigkeiten und eventuell anderen Schwerpunkte der Tätigkeit zuständig geworden ist, wird diese im Zweifelsfall recht stinkig und ziemlich unerbittlich reagieren, wenn sie Dich beim Wickel kriegt (und glaub nicht, dass es dafür keine Anlässe gibt).

Ferner die örtliche IHK, die auch gerne wüßte, ob es Anhaltspunkte dafür gibt, dass Du beitragspflichtig wirst.

Kurzer Sinn: Die Wahrscheinlichkeit, dass Dir Schwierigkeiten erwachsen, die mehr als bloß lästig sind, ist denkbar gering. Die Sicherheit, dass Du mit einem einzigen Behördengang möglicherweise viel zukünftig lästiges Zeugs von vornherein wegräumen kannst, ist groß.

Such Dir was aus.

Schöne Grüße

MM

Hallo MM,

vielen Dank.

Kurzer Sinn: Die Wahrscheinlichkeit, dass Dir Schwierigkeiten erwachsen, die mehr als bloß lästig sind, ist denkbar gering. Die Sicherheit, dass Du mit einem einzigen Behördengang möglicherweise viel zukünftig lästiges Zeugs von vornherein wegräumen kannst, ist groß.

Das hast du aber schön ausgedrückt.

Ich erinnere mich noch an die Penetranz der IHK, als ich mein Gewerbe wegen Erlösen von drei Euro fünfzig angemeldet hatte. Es dauerte, bis ich die vom Latz hatte! Wahrscheinlich stehen die nach einer Ummeldung wieder auf dem Programm…

Schöne Grüße
mundraub