Gewerbeanmeldung - 'Angemeldete Tätigkeiten'

Hallo zusammen,
möchte demnächst ein Gewerbe anmelden und hab mich auch soweit schon kundig gemacht.
Was mir noch ein bisschen Kopfzerbrechen verschafft ist der Punkt „Angemeldete Tätigkeiten“.
Ich weiss nämlich nicht so recht was ich hier so reinschreiben kann.
Meine Tätigkeiten sind recht vielseitig und teilweise finde ich hierfür auch keine Oberbegriffe dafür.
Was ich eintragen lassen möchte wäre:

-Webdesign, Internetdienstleistungen, Web-Hosting (das ist das was
eigentlich klar ist)
-Dann restauriere ich auch hin und wieder mal alte antike Möbel
-Möchte demnächst meinen eigenen Onlinshop aufmachen, der zum einen
Gebrauchtwaren beinhaltet und zum anderen Neuware anbietet(was kann
ich hierfür angeben?)
-PC-Reparaturen (geht das so?)
Gibt es einen Oberbegriff für PC-Hilfe, bzw. Reparaturen

Ich weiss, es ist recht umfangreich und vor allem auch alle möglichen Richtungen. Haupttätigkeit wäre hier das Webdesign.
Bei Online-Handel weiss ich nicht in wie weit ich mich hier spezialisieren muss, ob es reicht, schlicht weg Online-Handel anzugeben, ohne Angabe einer speziellen Hauptrichtung.

Wäre euch sehr dankbar für eure Hilfe.

Hallo,

Bei dem Anmeldeformular für’s Finanzamt reicht es eigentlich, wenn du dein Haupttätigkeitsfeld angibst.
Für den Gewerbeschein solltest du natürlich Alles ausführlich eintragen lassen. (Platz ist genug da und Notfalls kommt ein Zusatzblatt hinzu)

-Webdesign, Internetdienstleistungen, Web-Hosting (das ist das
was
eigentlich klar ist)

dürfte unter den Oberbegriff Internetdienstleistungen fallen.

-Dann restauriere ich auch hin und wieder mal alte antike
Möbel

*

-Möchte demnächst meinen eigenen Onlinshop aufmachen, der zum
einen
Gebrauchtwaren beinhaltet und zum anderen Neuware
anbietet(was kann
ich hierfür angeben?)

Da solltest du schon genau wissen, was du verkaufen willst, und bei der Gewerbeanmeldung genau angeben. Für bestimmte Artikel gibt es nämlich Sonderregelungen (Lebensmittel usw). Ebenfalls mußt du mit angeben, daß du Neu- UND Gebrauchtwaren verkaufst.

-PC-Reparaturen (geht das so?)

*

* Für Möbel-Restaurationen und PC-Reparaturen solltest du bedenken, daß dies u.U. als Handwerk gilt und die Handwerkskammer ihren jährlichen Beitrag auch noch will, auch wenn du schon an die IHK bezahlst. Das solltest du bei der Gewerbeanmeldung unbedingt abklären.

Gibt es einen Oberbegriff für PC-Hilfe, bzw. Reparaturen

Ich habe mir neben „Hard- und Software“ auch noch „EDV-Schulungen“ und
„Austausch von Hardware-Komponenten“ eintragen lassen. So kann ich bei mir gekaufte Hardware auch einbauen, ohne der Handwerkskammer beitreten zu müssen, da es als Dienstleistung durchgeht.

Bei Online-Handel weiss ich nicht in wie weit ich mich hier
spezialisieren muss, ob es reicht, schlicht weg Online-Handel
anzugeben, ohne Angabe einer speziellen Hauptrichtung.

Es sollte schon etwas detaillierter sein. Setz dich einfach mal eine halbe Stunde hin und notier dir, was dir einfällt. Den Zettel nimmst du dann zur Gewerbeanmeldung mit. Wie gesagt, falls der Platz nicht ausreicht, fügen die ein Zusatzblatt ein. Wenn du aber im Nachhinein noch etwas auf deinen Gewerbeschein eintragen lassen willst, dann kostet das extra.

Gruß
Sticky

Hallo Sticky,

danke erstmal für die Info, bin jetzt schon wieder ein bisschen schlauer :smile:
Also am besten so wie ich das verstehe detailiert angeben was ich denn so verkaufen will, oder?
z.B. Verkauf von Dekoartikeln, Aufkleber, Postkarten, Gebrauchtwaren (reicht es Gebrauchtwaren anzugeben oder muss ich auch wieder alle möglichen Sachen von Gebrauchtwaren angeben, wo ich selbst noch nicht weiss was alles zusammenkommt…)
, … also alles was mir so einfällt und was ich mir vorstellen könnte zu verkaufen, oder? Ich denke mal lieber zuviel eintragen lassen wie zuwenig.
Den Onlineshop an sich muss ich denke ich mal nicht erwähnen, da es denk ich mal egal ist, ob ich des jetzt online verkauf oder nicht, oder muss ich das irgendwie mit angeben??

Nun gut, danke erstmal

Thomas

Hallo Thomas,

Also am besten so wie ich das verstehe detailiert angeben was
ich denn so verkaufen will, oder?

Genau.

z.B. Verkauf von Dekoartikeln, Aufkleber, Postkarten,

Aufkleber und Postkarten können unter dem Oberbegriff „Druckerzeugnisse“ zusammengefaßt werden, zu denen dann auch Bücher usw zählen.

Gebrauchtwaren (reicht es Gebrauchtwaren anzugeben oder muss
ich auch wieder alle möglichen Sachen von Gebrauchtwaren
angeben, wo ich selbst noch nicht weiss was alles
zusammenkommt…)

Da ich nur Neuwaren verkaufe, hab ich mich mit Gebrauchtwaren nicht beschäftigt. Die Frage, ob ich Gebrauchtwaren verkaufen wolle, habe ich bei der Gewerbeanmeldung verneint.

Den Onlineshop an sich muss ich denke ich mal nicht erwähnen,
da es denk ich mal egal ist, ob ich des jetzt online verkauf
oder nicht, oder muss ich das irgendwie mit angeben??

Ich hab’s auf dem Gewerbeschein stehen, weil wir ausschließlich über Internet verkaufen (sobald die UStID endlich kommt, kann’s losgehen, geplant war als Verkaufsstart der 01/01/07, da die UStID aber noch nicht da ist, kann ich noch keine Homepage und keinen gewerblichen Ebay-Account anmelden).

Gruß
Sticky

Hallo Sticky,

vielen Dank für Deine Hilfe, werd mich dann mal morgen hinsetzen und mir paar Notizen machen und nächste Woche dann mal Gewerbe anmelden.
Danke nochmal, hat mir wirklich sehr geholfen.

Gruss

Thomas
PS: Was für Neuware verkaufst du denn so? Nur so aus Interesse??

PS: Was für Neuware verkaufst du denn so? Nur so aus
Interesse??

Hallo Thomas,

Hauptsächlich Bekleidung in Übergrößen.
Auf dem Gewerbeschein hab ich folgendes stehen:

Einzelhandel mit Textilien, Accessoires, Lederwaren, Modeschmuck, Uhren, Schuhen, Parfum, Kosmetikartikeln, Hard- und Software, Bild- und Tonträger, Unterhaltungselektronik, Geschenkartikel, Druckerzeugnisse, Spielwaren, Tierzubehör, Briefmarken, Münzen und KFZ-Zubehör (per Internet)
Austausch von Hardware-Komponenten, Schulungen im EDV-Bereich.

Gruß
Sticky

Hallo Sticky,

vielen Dank für deine Hilfe, wie gesagt hat es mir sehr geholfen.
Ich wünsche Dir und deinem Geschäft für die Zukunft alles Gute.

Bis dann

Thomas