Gewerbeanmeldung (Art der Dienstleistung)

Hallöchen zusammen,

ich hab mal ne kurze Frage an euch Profis.
Meine Frau hat ein Gewerbe angemeldet (Dienstleistung am Hund)
Jetzt schaffen wir uns grad für private zwecke eine Party-Anlage an.
Natürlich soll die nicht die meiste Zeit nur dumm rum stehen.
Wir sind jetzt am überlegen, ob wir diese Anlage dann auch verleihen wollen.
Wenn wir die Anlage jetzt an einen Hundeverein z.B. verleihen, dann sollte das doch glaub ich kein Problem sein --> Gewerbeanmeldung (Dienstleistung am Hund), oder muss sie da dann schon nen neuen Zusatz in der Anmeldung haben?

Und wie ist es, wenn Privatpersonen oder Firmen welche nichts mit Hunden zu tun haben diese Anlage mieten wollen?

Ich hoff ihr versteht was ich meine und es ist nicht zu kompliziert ausgedrückt.

Gruß Flocky

Hallo,

Wenn wir die Anlage jetzt an einen Hundeverein z.B. verleihen,
dann sollte das doch glaub ich kein Problem sein
Gewerbeanmeldung (Dienstleistung am Hund),

Na, damit wäre das ja noch im „Hundeumfeld“ und völlig unproblematisch.

Bei anderen Verleihaktionen ist vor allem wichtig, die Einnahmen ordentlich aufzulisten. Das Finanzamt ist da sehr empfindlich und somit der allerwichtigste „Partner“.

Wenn die Sache gut läuft, sollte man die Gewerbeanmeldung erweitern (ummelden). Das Gewerbeamt könnte maximal eine Ordnungswidrigkeit sehen. Dass das wirklich geahndet wird, habe ich aber noch nie mitbekommen.

Vor Ende des Jahres sollte nochmal drüber nachgedacht werden, wievel % der Nutzung auf das Gewerbe und wieviel auf private Nutzung entfallen. Nur der gewerbliche Anteil des Anschaffungspreises kann als Ausgabe für das Gewerbe angesetzt werden.

Über Haftpflicht nachgedacht?
Was ist, wenn es durch das bzw. mit dem verliehenen Gerät einen Unfall mit Sach- oder Personenschaden gibt?

Gruß JK