Gewerbeanmeldung - Auskunftspflicht?

Muß das Gewerbeamt jemandem X-Beliebigen Auskunft erteilen, ob Herr X ein Gewerbe angemeldet hat (Eintrag im Handelsregister liegt nicht vor nehmen wir mal an)? Muß der Anfrager seine Anfrage begründen? Ist die Anfrage kostenpflichtig?

Muß das Gewerbeamt jemandem X-Beliebigen Auskunft erteilen, ob
Herr X ein Gewerbe angemeldet hat (Eintrag im Handelsregister
liegt nicht vor nehmen wir mal an)? Muß der Anfrager seine
Anfrage begründen? Ist die Anfrage kostenpflichtig?

du kannst die Anfrage machen beim Gewerbeamt, schriftlich- auskunft kostete vor 2 Jahren 20 € - aber seitdem hab ich einen Konkurrenten weniger, da der nämlich nicht gemeldet war und fröhlich verkaufte *gg*

lg

Andrea