Gewerbeanmeldung bei Ämtern und Behörden für Nacktputzen

Hallo werte Forumgemeinde,

ich habe mal wieder eine „schlaue“ Geschäftsidee, nämlich Nacktputzen. Konkret bedeutet dies, dass ich nicht komplett entblößt (lebe in einer Beziehung) reinigen werde, sondern in erotischer Kleidung, wobei Busen und Genitalien verdeckt blieben. Dachte hierbei z.B. an ordinärem Minirock mit Slip noch drunter und BH oder Korsage etc., orientiert an Kundenwünschen.

Auf meinem Gewerbeschein steht „Dienstleistungen aller Art“

Nun meine konkreten Fragen:

  1. Kann ich diesen Gewerbeschein einfach so nutzen für diese Art der Dienstleistungen, ohne Zusatzangabe? Also dass ich diesen für normale „Haushaltsnahe DL“ und / oder Lateinnachhilfe (wofür ich den damals erstellen ließ)

  2. oder muss ich für mehrere Gewerbe also Lateinnachhilfe, Haushaltsnahe DL und Nacktputzerin jeweils verschiedene Gewerbescheine holen bzw. differenziert die Gewerbezweige angeben / umändern?

  3. oder kann man die Nacktputzgeschichte auch unter normale Haushaltsnahe DL laufen lassen, wobei man dann argumentieren kann „ der einzige Unterschied besteht darin, dass ich beleidigt, erniedrigt werden darf, in erotischer Kleidung und Fesseln die Arbeiten ausführe…. Die Tätigkeiten blieben ja dieselben und zwar ohne sexuelle Interaktion.

  4. was mich natürlich auch interessieren würde, welche Preise man für Haushaltsangestellte mit BDSM verlangen kann. Genutzt habe ich den Gewerbeschein bisher noch nie, da ich immer in Minijobs und / oder Zeitarbeit während meiner Ausbildung und jetzt gearbeitet habe; daher auch die Fragen.

  5. Muss ich denn überhaupt den Stundenlohn angeben, beim FA oder Agentur für arbeit oer reicht es aus, wenn ich meine gesamten Einnhamen des Montáts addiere und so angebe?

Kein Mensch der Welt glaubt ja, dass ich als normale Hausangestellte Summe X pro Std. verdiene, im besten Fall im Nobelhaushalt 30 € pro Std. oder so. Auf der einen Seite möchte ich alles korrekt angeben / anmelden und dann erst ausführen!!! Andererseits nicht als Nacktputzerin, BDSM-Sklavin oder Prostituierte stigmatisiert werden und dass ich mit meinem Namen öffentlich in diesem Bereich geführt werde. Leider ist ja die Gesellschaft noch nicht soweit, Toleranz gegenüber derartigen Dienstleistern oder gewisse Neigungen entgegenzubringen….

Möchte auch nicht, dass sowas am Ende in einer Behörde oder Amt bekannt wird, wo ich mich nach meinem Betriebswirtstudium bewerben will… Bei den „Quellen“ möchte ich nicht nachfragen, um nicht unnötig „schlafende Hunde zu wecken“. Sollte ich schon in meiner Informations- und Plaungsphase herausfinden, dass es zu Komplikationen führen könnte (Verachtung, auf den „Kieker“ genommen werden etc.), werde ich die Idee nämlich sein lassen!

Wie kann ich das am besten, aber am sichersten / korrekt lösen und mich nicht gleichzeitig für die Zukunft in die Pfanne zu hauen? Bitte nur um Antworten von Leuten, die das wissen und von Vermutungen abzusehen.

Danke im Voraus.

Auf meinem Gewerbeschein steht „Dienstleistungen aller Art“

Nun meine konkreten Fragen:

  1. Kann ich diesen Gewerbeschein einfach so nutzen für diese
    Art der Dienstleistungen, ohne Zusatzangabe? Also dass ich
    diesen für normale „Haushaltsnahe DL“ und / oder
    Lateinnachhilfe (wofür ich den damals erstellen ließ)

Nein - im Gewerbeschein müssen alle Tätigkeiten angegeben werden.

Die weiteren Fragen sollte man beim Gewerbeamt (Gemeinde) klären.

Und dort erfährt man auch, wo man die gewünschten erotischen Tätigkeiten ausführen darf und wo nicht.

Gruß Merger

Vielen dank für Ihre schnelle Antwort! Nun frage ich mich natürlich wofür dann „Dienstleistungen aller Art“ draufsteht, wenndoch alles im Einzelnen konkret angegeben werden muss. Wofür kann ich den vorhanden Gewerbeschein dann nutzen?

LG :smile:

Diese Frage kann mit Sicherheit auch die Gemeinde (Gewerbeamt) beantworten.

Gruß Merger