Gewerbeanmeldung bei DVD-Verkauf über Homepage?

Hallo,

ich spiele mit dem Gedanken, eine Website zum Thema Sport/Fitness/Bodybuilding zu erstellen und möchte auf der Seite dann auch Sport-/Posingvideos zum Verkauf anbieten. Die Videos würde ich selbst drehen und erstellen.

Nachdem es zunächst mal nur um ein Hobby geht, das lediglich die Kosten decken soll, ist eine Gewerbeanmeldung, wie ich www.klicktipps.de entnommen habe, nicht nötig. Sollte sich nun aber herausstellen, dass meine Einnahmen über meinen Ausgaben liegen, kann es dann Ärger geben, wenn ich erst nachträglich eine Gewerbe (bzw. eine freiberufliche Tätigkeit, falls die o. G. als solche anerkannt wird) anmelde? Oder ist es besser, vorsorglich ein Gewerbe anzumelden, auch wenn letztlich dann kein Gewinn oder gar Verlust unter dem Strich herauskommt?

Wird bei einer Anmeldung der o.g. Tätigkeit als Gewerbe bzw. als freiberufliche Tätigkeit auch mein Arbeitgeber informiert?

Vielen Dank.

Grüße
Michael

Hallo,

sorry, keine Antwort, denn ich habe fast dieselbe Frage und schließe mich deshalb Ihrer an.

Mein Fall liegt so:
Ich mache zusammen mit einigen Musikern einer Internet-Community eine CD, die über unsere Website www.thebeardedsproject.de verkauft werden soll. Die CD wird aus Spenden und Vorverkäufen der Community-Mitglieder finanziert und ihr Erlös kommt voll und ganz der Kinderhilfe Afghanistan zugute (www.kinderhilfe-afghanistan.de).
Es handelt sich also nicht um ein Gewerbe, sondern um eine Sammelaktion. Dennoch: wir sind kein eingetragener Verein und sammeln auch nicht im Auftrag der Hilfsorganisation. Wir werden zuerst einmal Einnahmen erzielen, die irgendwann auch (hoffentlich) die Kosten übersteigen. Ab dann werden wir das Geld auf das Konto der Kinderhilfe Afghanistan überweisen.

In Ergänzung zu Ihrer Frage, ob man einen Gewerbeschein braucht, möchte ich noch fragen:

  1. Wie sieht das steuerlich aus? Müssen die Einnahmen versteuert und dann bei der Steuererklärung mit den Spenden aufgerechnet werden?

  2. Wie muss die Website rechtlich gestaltet werden? Braucht man AGBs, muss man wie jeder Webshop ein 14-tägiges Rücktritssrecht einräumen?

Danke im Voraus

Roland

Hallo,

ich spiele mit dem Gedanken, eine Website zum Thema
Sport/Fitness/Bodybuilding zu erstellen und möchte auf der
Seite dann auch Sport-/Posingvideos zum Verkauf anbieten. Die
Videos würde ich selbst drehen und erstellen.

Nachdem es zunächst mal nur um ein Hobby geht, das lediglich
die Kosten decken soll, ist eine Gewerbeanmeldung, wie ich
www.klicktipps.de entnommen habe, nicht nötig. Sollte sich nun
aber herausstellen, dass meine Einnahmen über meinen Ausgaben
liegen, kann es dann Ärger geben, wenn ich erst nachträglich
eine Gewerbe (bzw. eine freiberufliche Tätigkeit, falls die o.
G. als solche anerkannt wird) anmelde? Oder ist es besser,
vorsorglich ein Gewerbe anzumelden, auch wenn letztlich dann
kein Gewinn oder gar Verlust unter dem Strich herauskommt?

Wenn Du die Einnahmen generell versteuerst kannst du das Gewerbe natürlich auch später anmelden oder es ganz bleiben lassen wenn Du mit Sicherheit weißt dass Du auch in Zukunft keine Gewinne damit erwirtschaften wirst. Wenn Du aber sowieso vor hast mit dem Verkauf früher oder später auch Gewinn zu erziehlen, kommst Du um eine Gewerbeanmeldung ja ohnehin nicht rum. Also mach sie besser früher als später. Schließlich hast Du dadurch auch den Vorteil, dass Du vorsteuerabzugsberechtigt bist. Im übrigen ist die Voraussetzung für ein Gewerbe nicht dass Du damit auch sofort Gewinn erziehlst. Im Gegenteil, es ist ziemlich utopisch das ein Existenzgründer ohne Vorkenntnisse gleich in den ersten Monaten schon in der Gewinnzone ist. Viele brauchen dafür 2-3 Jahre bis die Anfangs-Investitionen wieder reingearbeitet sind.

Wird bei einer Anmeldung der o.g. Tätigkeit als Gewerbe bzw.
als freiberufliche Tätigkeit auch mein Arbeitgeber informiert?

Nein, dieser sollte aber dennoch von Deiner Nebentätigkeit von vornherein zustimmen um späteren Ärger vorzubeugen. Informiert werden das Finanzamt und die IHK.

Hallo Thomas,

Wenn Du die Einnahmen generell versteuerst kannst du das
Gewerbe natürlich auch später anmelden oder es ganz bleiben
lassen wenn Du mit Sicherheit weißt dass Du auch in Zukunft
keine Gewinne damit erwirtschaften wirst.

Dieser Aussage kann ich nicht zustimmen. Sobald etwas produziert und verkauft wird, unterstellt man eine Gewinnerzielungsabsicht. Eine Gewerbeanmeldung halte ich hier auf jeden Fall fuer notwendig.

Gruss,
Alfred

Hallo,
bin nicht sicher, ob Du anmelden musst - aber es könnte sein, dass es
ganz sinnvoll ist. Zum Beispiel eben dann, wenn Du Verluste machst.
Dann kannst Du diese auch bei Deiner Steuer geltend machen. Aber da
weiß sicher hier jemand noch besser Bescheid.

Das Ganze muss aber für Dich in einer gewissen Relation stehen. Sprich

  • der Aufwand, ein qualitativ hochwertiges Video zu drehen, dass ich
    auch kaufen und bezahlen will, der ist sehr groß. Da musst Du schon
    einiges verkaufen, dass es sich wirklich lohnt.
    Viel Erfolg
    Richard

Hi Michael,

Nachdem es zunächst mal nur um ein Hobby geht, das lediglich
die Kosten decken soll, ist eine Gewerbeanmeldung, wie ich
www.klicktipps.de entnommen habe, nicht nötig. Sollte sich nun
aber herausstellen, dass meine Einnahmen über meinen Ausgaben
liegen, kann es dann Ärger geben, wenn ich erst nachträglich
eine Gewerbe (bzw. eine freiberufliche Tätigkeit, falls die o.
G. als solche anerkannt wird) anmelde?

Das ist eine Frage der Abschätzung. Das Finanzamt ist letztlich am Gewinn interessiert. Nun ist es aber häufig so, daß in der Anlaufphase eines Unternehmens Verluste erzielt werden, die durchaus nach 2 bis Jahren erst in Gewinne umschlagen.
Insofern kann man ein Gewerbe anmelden und nach der Anlaufphase, wenn keine Gewinne erkennbar sind, wieder abmelden. Solange du nachweisen kannst, daß du dich um Gewinn bemüht hast, wirds keine Liebhaberei und dir wird IMHO niemand einen Strick draus drehen.

Aber du hast ja nicht die Absicht, Gewinne zu erzielen. Insofern wäre es IMHO richtig, erstmal keine Gewerbe anzumelden. In dem Moment, wo du „satt Kohle scheffelst“ :wink: , kann du immer noch rechtzeitig anmelden.

Oder ist es besser, vorsorglich ein Gewerbe anzumelden, auch wenn
letztlich dann kein Gewinn oder gar Verlust unter dem Strich :herauskommt?

siehe Wiki: http://de.wikipedia.org/wiki/Gewerbe
auf Dauer mit der Absicht zur Gewinnerzielung betrieben

Du hast nicht die Absicht, warum also anmelden.

Wird bei einer Anmeldung der o.g. Tätigkeit als Gewerbe bzw.
als freiberufliche Tätigkeit auch mein Arbeitgeber informiert?

Natürlich nicht. Aber du mußt in deinen Arbeitsvertrag schauen, was zum Thema Nebentätigkeiten vereinbart wurde. Dein AG muß IMHO darüber informiert werden. Eine Erlaubnis ist nicht nötig, aber er kann dir die Nebentätigkeit in bestimmten Situationen untersagen.
http://www.ra-kotz.de/nebentaetigkeit1.htm
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Hand…

mfg Ulrich

Vielen Dank für eure Hilfe. :smile: (k.w.T)