Hi Michael,
Nachdem es zunächst mal nur um ein Hobby geht, das lediglich
die Kosten decken soll, ist eine Gewerbeanmeldung, wie ich
www.klicktipps.de entnommen habe, nicht nötig. Sollte sich nun
aber herausstellen, dass meine Einnahmen über meinen Ausgaben
liegen, kann es dann Ärger geben, wenn ich erst nachträglich
eine Gewerbe (bzw. eine freiberufliche Tätigkeit, falls die o.
G. als solche anerkannt wird) anmelde?
Das ist eine Frage der Abschätzung. Das Finanzamt ist letztlich am Gewinn interessiert. Nun ist es aber häufig so, daß in der Anlaufphase eines Unternehmens Verluste erzielt werden, die durchaus nach 2 bis Jahren erst in Gewinne umschlagen.
Insofern kann man ein Gewerbe anmelden und nach der Anlaufphase, wenn keine Gewinne erkennbar sind, wieder abmelden. Solange du nachweisen kannst, daß du dich um Gewinn bemüht hast, wirds keine Liebhaberei und dir wird IMHO niemand einen Strick draus drehen.
Aber du hast ja nicht die Absicht, Gewinne zu erzielen. Insofern wäre es IMHO richtig, erstmal keine Gewerbe anzumelden. In dem Moment, wo du „satt Kohle scheffelst“
, kann du immer noch rechtzeitig anmelden.
Oder ist es besser, vorsorglich ein Gewerbe anzumelden, auch wenn
letztlich dann kein Gewinn oder gar Verlust unter dem Strich :herauskommt?
siehe Wiki: http://de.wikipedia.org/wiki/Gewerbe
auf Dauer mit der Absicht zur Gewinnerzielung betrieben
Du hast nicht die Absicht, warum also anmelden.
Wird bei einer Anmeldung der o.g. Tätigkeit als Gewerbe bzw.
als freiberufliche Tätigkeit auch mein Arbeitgeber informiert?
Natürlich nicht. Aber du mußt in deinen Arbeitsvertrag schauen, was zum Thema Nebentätigkeiten vereinbart wurde. Dein AG muß IMHO darüber informiert werden. Eine Erlaubnis ist nicht nötig, aber er kann dir die Nebentätigkeit in bestimmten Situationen untersagen.
http://www.ra-kotz.de/nebentaetigkeit1.htm
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Hand…
mfg Ulrich