Moin Moin mal wieder,
es stellt sich eine Frage.
Nehmen wir mal an, es wird eine GmbH gegründet. Wenn die Eintragungsmittleilung ins Handelsregister vorliegt, muss diese GmbH dann noch zum Gewerbeamt und im Namen der Gesellschaft das Gewerbe anmelden, oder geht das automatisch ( Körperschaftssteuernummer kommt ja direkt vom Finanzamt)? Oder benötigt die Gesellschaft die Anmeldung beim Gewerbeamt, um eine Umsatzsteuernummer zu erhalten?
Vielen Dank für zahlreiche erschöpfende Antworten.
Lieben Gruß aus dem hohen Norden
Martin