Gewerbeanmeldung bei Partnerprogrammen wie Amazon

Ich habe eine Frage bezüglich des Amazon Partnerprogramm.

In den Teilnahmebedingungen steht folgendes:

Anlage 1: Für Teilnehmer am Programm über Werbung für die deutsche Amazon-Website – Platzierung von elektronischen Werbeanzeigen für gewerbliche Zwecke Aufgrund von geltenden Preisvorschriften für Bücher dürfen sich nur gewerbliche Unternehmen anmelden, um für die deutsche Amazon-Website zu werben.

So gelten Sie beispielsweise als „gewerbliches“ Unternehmen, wenn

  1. Ihr Unternehmen die Rechtsform eines juristische Person des Handelsrechts oder einer Handelsgesellschaft besitzt;

  2. Sie ein Gewerbe angemeldet haben;

  3. Sie Ihren eigenen Server betreiben, oder

  4. Sie für Ihre Website einen eigenen Domain-Namen besitzen, Eigentümer dieses Domain-Namens sind oder wenn Sie berechtigt sind, für Ihre Website Ihren eigenen Domain-Namen zu nutzen.

Ich habe kein Gewerbe angemeldet, habe aber eine Website mit einer eigenen Domain und bin logischer Weise auch berechtigt diesen zu benutzten. Nun geht es mir eigentlich darum das ich solange ich noch keine Artikel als sogenannter Affiliate verkauft habe möchte ich kein Gewerbe anmelden, später wenn Verkäufe bzw. Vermittlungen auf Provisionsbasis so wie bei Amazon üblich erfolgen, dann melde ich es an.

Oder muss ich um bei diesem Partnerprogramm mitzumachen generell ein Gewerbe angemeldet haben…?

Vielen Dank für Eure Hilfe!

Hallo jawol,

Ich habe kein Gewerbe angemeldet, habe aber eine Website mit
einer eigenen Domain und bin logischer Weise auch berechtigt
diesen zu benutzten.

[…]

Oder muss ich um bei diesem Partnerprogramm mitzumachen
generell ein Gewerbe angemeldet haben…?

zu Amazon: Sthet doch eigentlich unter Punkt 2.
Zum Gewerbe im Allgemeinen: Wenn ich mir Deine Internetpräsenz unter dem Link in Deiner ViKa anschaue, dann wundert es mich sehr, daß Du kein Gewerbe angemeldet hast, denn AGB hast Du ja.

Gruß

osmodius

Hi,

Amazon-Anzeigen in einer Website macht man mit Gewinnerzielungsabsicht. Es ist also gewerbliches Handeln ==> Gewerbeanmeldung nötig.

Eine verspätete Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt ist eine (wenig teure) Ordnungswidrigkeit.

Null-Toleranz existiert allerdings beim Finanzamt; die wollen am Jahresende eine exakte Gewinnermittlung.

Gewinn = Einnhamen - Ausgaben

Gruß JK