Gewerbeanmeldung, Beschreibung?

Hallo,
ich habe vor ein Gewerbe anzumelden, nun hab ich eine Frage bzgl. der Beschreibung des Gewerbes.
Ich möchte in erster Linie Dienstleistungen im Bereich Programmierung/Webseitenerstellung anbieten.
Was mein Gewerbe macht muss ja im Beschreibungstext stehen, wenn ich aber auch ab und zu mal Computerteile verkaufen will, kann ich das zusammen unter einen Hut bringen?
Also quasi als Beschreibung:
Programmierung und Webseitenerstellung sowie Handel mit Computerhardware.

Hat vielleicht schon jemand ein ähnliches Gewerbe und kann mir Tips geben, in welche Richtung man diesen Informationstext noch ausweiten kann, oder sollte?
Von Bekannten, die bereits ein Gewerbe haben, habe ich gehört, dass man diesen Text so ausführlich und weit gefächert wie möglich ausbreiten sollte.
Wer kann mir helfen.

Gruss,
Hootch

Hallo,

rede mit den Damen und Herren vom gewerbeamt, die sind eigentlich recht freundlich.

Wie wäre es damit:

„Internetservice (Programmierung, Webseitenerstellung, Webseitenpflege, Providerdienstleistungen), Vertrieb und Reparatur von Hard- und Software“

So wäre dies allgemein genug gehalten. Schreibe lieber mehr als zuwenig rein und so wenig beschreibend wie möglich. Jede Änderung kostet Geld und Lauferei.

Gruß
André

Hallo Hootch,

ich habe bei mir folgendes reingeschrieben:

EDV-Dienstleistungen, Anwendungsentwicklung, EDV-Betreuung, -Beratung, Dokumentenmanagement, Workflow, schlüsselfertige Lösungen und EDV-Schulung.

Damit sind eigentlich sämtliche Bereiche abgedeckt. Inklusive der Handel von Hard- und Software (EDV-Dienstleistungen).

Das Gewerbeamt hat lediglich in Klammer vor EDV-Dienstleistungen (Erlaubnisfreie) eingetragen.

Gruß

Markus

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Hallo Markus,

Bin bis eben noch stiller Beobachter gewesen, weil mich die Thematik halt auch interessert.
Kannst du mir sagen wie das Gewerbeamt den Begriff „erlaubnisfreie EDV-Dienstleistungen“ ins allgemeindeutsche definiert?
Was darf man denn wenn man o.g. Dienstleistungen anbietet?

Das Gewerbeamt hat lediglich in Klammer vor
EDV-Dienstleistungen (Erlaubnisfreie) eingetragen.

neugierige Grüsse

Chris

Hallo Chris,

bedeutet letzendlich, das alle Dienstleistungen die nicht Erlaubnispflichtig sind von mir ausgeführt werden können. Es gibt ja auch Erlaubnispflichtige Gewerbe, wie z.B. Handel mit Lebensmitteln, Dienstleistungen die eine Eintragung in der Handwerksrolle erfordern, Kreditgeschäfte usw. Dies ist auch definiert aber nagel mich jetzt nicht fest wo das steht.

Als konkretes Beispiel für EDV-Dientsleitung vielleicht zum Verständnis.

Ich werde beauftragt einen Raum mit PC´s und Software und Netzwerkanbindung herzustellen. Der Raum ist nicht verkabelt und es müssen Netzwerk- und Stromkabel verlegt werden.

Bei den PC, Software und Netzwerkanbindung sowie der Verlegung der Netzwerkkabel handelt es sich dabei um erlaubsnisfreie Dienstleistungen die ich im Bereich EDV erbringe.

Die Stromkabel könnten so gesehen zwar auch als EDV-Dienstleistung angesehen werden (Der Kunde möchte komplett alles von mir haben) ist aber aufgrund verschiedener Gesetze Erlaubnispflichtig. In diesem Falle darf dies eben nur ein Elektroinstallateur-Meister durchführen da ein Eintrag in der Handwerksrolle vorhanden sein muss.

Natürlich kannst du es privat machen (Wenn du das Vertrauen dazu hast) aber es darf nicht als Leistung in der Rechnung enthalten sein.

Gruß

Markus

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Vielen Dank erstmal, hab mir jetzt auch einen Text zusammengebastelt.

Gruß, Dominic

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