Gewerbeanmeldung / Einzelunternehmer

Hallo,

mal folgender hypothetischer Fall angenommen:

Jemand - nennen wir ihn Donald Duck - gründet ein Einzelunternehmen. Er meldet also seine Tätigkeit, die er ausübt beim Gewerbeamt an.

Wie läuft das danach weiter:

  1. Wie / wodurch / wann muss Donald Duck seine Einkommensteuer bezahlen?
  2. Wann / wie wird die Gewerbesteuer festgelegt und wann ist diese zu bezahlen.
  3. Wann erhält Donald Duck „seine“ Steuernummer?
  4. Wie / wann muss Donald Duck die Umsatzsteuer abführen, für Rechnungen die er stellen wird?

Grüße
Thorsten

Wie läuft das danach weiter:

  1. Wie / wodurch / wann muss Donald Duck seine Einkommensteuer
    bezahlen?
  2. Wann / wie wird die Gewerbesteuer festgelegt und wann ist
    diese zu bezahlen.
  3. Wann erhält Donald Duck „seine“ Steuernummer?

Donald Duck bekommt vom Finanzamt einen Fragebogen zugesandt, in dem er persönliche Angaben machen muss, sowie Angaben zu den voraussichtlichen Einkünften. Aufgrund dieser Daten erhält er seine Steuernummer und es werden ggf. Vorauszahlungen zur ESt und GewSt festgesetzt. Nach Ablauf des Jahres sind Einkommensteuer und ggf. Gewerbesteuererklärung einzureichen.

  1. Wie / wann muss Donald Duck die Umsatzsteuer abführen, für
    Rechnungen die er stellen wird?

Dafür gibt es Umsatzsteuervoranmeldungen die elektr. an das Finanzamt gesendet werden. (siehe www.ELSTER.de)
Donald muss als Existenzgründer in den ersten zwei Jahren mtl. Anmeldungen abgeben.

Tommel hat das Ganze bereits schön erklärt.

kleine Ergänzung zu „Wann Steuernummer“:

Das mit der Steuernummer kann beschleunigt werden,
wenn Donald nach der Gewerbeanmeldung selbst den Fragebogen vom FA holt und ihn selbst dort wieder abgibt.
Im günstigsten Fall kann man ihm die Steuernummer gleich geben.

Lesestoff für Donald: http://www.klicktipps.de/gewerbe.php

Grüße JK