Hallo Leute,
ich habe die Möglichkeit eine kleine WEG (8 Einheiten) nebenberuflich mit Genehmigung des Arbeitgebers zu verwalten. Ich weiß auch, dass meine Abteilung zum Ende 2011 geschlossen wird und alle Eigentümergemeinschaften gekündigt werden. Mein Arbeitgeber wird eine betriebsbedingte Kündigung aussprechen, hat mit aber angeboten eine Firma zu gründen und mich als Verwalter bei den Gemeinschaften zu bewerben. Das würde bedeuten, dass ich spätestens bei Arbeitslosigkeit ein Gewerbe anmelden werde. Ich hätte dann vielleicht Anspruch auf einen Existenzgründungszuschuss.Muss ich für die 8 ersten Einheiten ein Gewerbe anmelden, auch wenn ich vielleicht unentgeltlich arbeite, um den Chance auf Föderung nicht zu verlieren. Könnt Ihr mir helfen. Vielleicht gibt es noch eine andere Möglichkeit? Wann muss ich ein Gewerbe anmelden?