Gewerbeanmeldung erforderlich

Hallo Leute,

ich habe die Möglichkeit eine kleine WEG (8 Einheiten) nebenberuflich mit Genehmigung des Arbeitgebers zu verwalten. Ich weiß auch, dass meine Abteilung zum Ende 2011 geschlossen wird und alle Eigentümergemeinschaften gekündigt werden. Mein Arbeitgeber wird eine betriebsbedingte Kündigung aussprechen, hat mit aber angeboten eine Firma zu gründen und mich als Verwalter bei den Gemeinschaften zu bewerben. Das würde bedeuten, dass ich spätestens bei Arbeitslosigkeit ein Gewerbe anmelden werde. Ich hätte dann vielleicht Anspruch auf einen Existenzgründungszuschuss.Muss ich für die 8 ersten Einheiten ein Gewerbe anmelden, auch wenn ich vielleicht unentgeltlich arbeite, um den Chance auf Föderung nicht zu verlieren. Könnt Ihr mir helfen. Vielleicht gibt es noch eine andere Möglichkeit? Wann muss ich ein Gewerbe anmelden?

Hallo Maxisteffi,

ein Gewerbe ist erst dann erforderlich, wenn du Geld erwirtschaften möchtest.
Die Gewerbeanmeldung kostet je nach dem was für eine Gesellschafft du gründen möchtest.
Den Existenzgründungszuschuss bekommst du erst, wenn du nachweisen kannst, um welche Tätigkeit es sich handeln soll. Dabei musst du auch meistens ein Konzept vorlegen.

Ich hoffe ich konnte dir ein wenig weiter helfen.

Gruß,
Sizerworld

Hallo Sizerworld,

das ging jetzt aber schnell. Deine Antwort war toll. Genau das wollte ich wissen. Vielen, vielen Dank.

Gruß maxisteffi

Kein Problem, gern geschehen :smile:

Gruß,
Sizerworld

In Deutschland ist jede Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit anzeigepflichtig, unabhängig ob diese Tätigkeit haupt- oder nebenberuflich ausgeübt wird.

Aber VORSICHT bitte erst mal prüfen ob diese nebenberufliche Tätigkeiten schädlich sind für Existenzgründungshilfen der Agentur für Arbeit. Wobei nach meinen Kenntnisstand gibt es da eine Einkommensgrenze die man beachten muss um die Möglichkeit der Förderung nicht zu verlieren.

Weiter!!! Unentgeltlich tätig zu sein, schützt nicht vor Haftung!!! Also noch mal VORSICHT!!!
Ich hoffe das hilft weiter!
Gruß
Peter Franke

Hallo Maxi Steffi,
im Prinzip mußt Du jetzt schon ein Gewerbe anmelden. Aber Du kannst, wenn die Arbeitszeitunter 15 Stunden die Woche beträgt auch im Bezug von Arbeitslosengeld weitermachen. Wenn Du dann den Gründungszuschuss beantragst, gehst Du auf über 15 Stunden die Woche - also: es ist kein Hindernis, vorher schon angefangen zu haben. Einzig: Wenn vor dem Gründungszuschuss der Gewinn aus der Immobilienverwaltung höher als 165 € ist, wird das Arbeitslosengeld - und damit auch der Gründundszuschuss entsprechend gekürzt. Also: melde ein Kleingewerbe (unter 15h die Woche an…)
Viel Erfolg, Birgitt Torbrügge

Hallo,

Die Anmeldung eines Gewerbes kann auch als Nebengewerbe erfolgen. Unternehmerische und gewerblich Tätigkeiten sind i.d.R. entgeltliche Leistung und bedeuten eine Verpflichtung (Dienst- oder Werkvertrag) gegenüber dem Auftraggeber. Gewinne werden i.d.R. bei der Aufnahme einer unternehmerischen Tätigkeit nicht erzielt - aber die Gewinnerzielungsabsicht muss vorhanden sein. Es sind alle rechlichen und steuerrechtlichen Folgen zu berücksichtigen.

Den Existenzgründerzuschuss bekommen nur Personen, die eine Selbständigkeit im Vollerwerb ausüben/aufzeigen (Arbeitszeiten und Plandarstellung zur Sicherung der Lebenshaltungskosten)- d.h. alle Voraussetzungen erfüllt sind.

Vor Gründung:

  • mindestens einen Tag ALGI Leistung beziehen
  • mindestens 90 Restanspruch auf Leistungsbezug haben.

Es wird empfohlen, diese Angelegenheit von Gründungsabsicht/Vorbereitung/Nebenerwerb schon jetzt mit der Agentur für Arbeit zu besprechen!

MfG
peckhardt=====
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Hallo und vielen Dank für die schnelle Hilfe. Auch diese Antwort hat mir sehr geholfen.

Gruß maxisteffi