Gewerbeanmeldung erforderlich?

Hallo,

ich bin sicher einige können mir diese Frage hier beantworten.

Und zwar möchte ich Hygieneartikel einkaufen und verkaufen, das jedoch in sehr kleinem Maße (noch innerhalb der Kleingewerbetreibendengrenze von 17.500 €).

Ist eine Gewerbeanmeldung dennoch erforderlich, wenn ich Rechnungen ausstelle?
Und wie zeige ich dem Finanzamt am Jahresende, welche Einnahmen- und Ausgaben ich gehabt habe? Einfach indem ich die Rechnungen zusammenhefte und abgebe, oder schauen die in meine Konten?

Danke!
muskelratte

Hallo,

eine Gewerbeanmeldung ist erforderlich … im Falle von Ein-und Wiederverkauf eigentlich immer.
Als Kleinunternehmer darfst Du auf Deinen Rechnungen keine Mwst.Steuer ausweisen.
Dem Finanzamt genügt normalerweise eine Einnahme-Überschussrechnung, die allerdings nach spätestens drei Jahren positiv ausfallen sollte. „Sollte“ heißt nicht muss!!
Machst Du nach drei Jahren immer noch Miese, kann Dir passieren dass Dein Sachbearbeiter Dich einbestellt, Stichwort „Liebhaberei“.
Dann solltest Du Dich etwas im Steuerrecht auskennen, die drei Jahresfrist ist eine „Daumenregel“, eine gesetzliche Grundlage gibt es m.W. dafür nicht … das gilt es dann dem Sachbearbeiter klar-zu-machen. Hilfreich dabei sind immer ein paar § aus dem Steuerrecht, die man anführen kann.
Gruß

PS: jede Menge „Pipifax-Rechnungen“, eingereicht kurz vor Abgabeschluss, schmälern erfahrungsgemäß das Interesse des Finanzbeamten näher nachzufragen

Servus,

warum sollten Rechnungen beim FA vorgelegt werden?

Schöne Grüße

MM

… um den Leuten was zum Durchsehen zu geben, außerdem signalisiert man Offenheit. Ein MUSS ist das natürlich nicht.
Gruß

Hi,

… um den Leuten was zum Durchsehen zu geben, außerdem
signalisiert man Offenheit.

Offenheit signalisieren? Was soll das denn?

Sorry, aber du wirst IMHO die Sachbearbeiter eher nerven als beglücken, mal davon abgesehen, daß die mit deinen Rechnungen im Normalfall nichts anfangen können und - vor allem - wollen.
Die haben genug auf dem Schreibtisch.

Ulrich

die Frage war: „Und wie zeige ich dem Finanzamt am Jahresende, welche Einnahmen- und Ausgaben ich gehabt habe? Einfach indem ich die Rechnungen zusammenhefte und abgebe, oder schauen die in meine Konten?“

die Ausgaben und Einnahmen sind für das FA ja nicht unwichtig, die müssen schließlich die zu zahlende Steuer ausrechnen.
Wenn die das auf gut Glauben anhand der Angaben des Gewerbetreibenden machen, ist das ja O.K.
Normalerweise muss ich alle Ausgaben und Einkünfte belegen (können), dies geschieht halt nun mal durch die Rechnungen.

Aber meinetwegen kannst Du es auch lassen … wenn die mal viel Zeit haben, stehen sie halt irgendwann vor Deiner Tür und lassen sich die Unterlagen zeigen.

Gruß

Servus,

wenn die mal viel Zeit haben, stehen sie halt irgendwann vor Deiner Tür :und lassen sich die Unterlagen zeigen.

Hm, das ist was ganz anderes. Eine Bp findet nie ohne Ankündigung statt, und wenn ein Kleinstbetrieb geprüft wird, kann man das in der Regel (auf Antrag) so erledigen, dass man den ganzen Klumpatsch vorlegt und an Amtsstelle prüfen lässt. Das, wovon Du sprichst, ist ein Besuch von der SteuFa. Den gibts nie ohne Anlass.

Dass Kleinbetriebe im Durchschnitt in etwa dreißig Jahren ein Mal geprüft werden, ist Dir vermutlich bewusst.

Viel wichtiger als der Zettelskram ist dabei, dass elektronisch (z.B. unter excel) erstellte Aufzeichnungen zur Bp auch elektronisch lesbar vorgelegt werden müssen. Da geht es dann nicht so sehr um irgendwelche Straßenbahnfahrkarten, sondern eher darum, in welcher Verteilung die Bareinnahmen vorliegen (jeder Mensch hat, ob er will oder nicht, Lieblingszahlen).

Schöne Grüße

MM

„Lieblingszahlen“?? - altes Thema … wenn ich so etwas tun würde, kämen meine „Zahlen“ mit Hilfe eines 10€ Rechners zustande, der in der Lage ist Zufallszahlen auszugeben.

Freu` mich aber „problembewußte“ Schreiber anzutreffen

Gruß

Servus,

auch zufällig erzeugte Zahlen lassen sich mit der Wunderwaffe Chi-Quadrat erkennen, weil die Einnahmen z.B. einer Kneipe eben nicht zufällig verteilt sind, sondern mit der Struktur der Speisen- und Getränkekarte charakteristisch korreliert sind. Ein Kneipier, der mit dem Zufallsgenerator Erfolg haben will, muss allerhand Ökonometriekenntnisse haben, um seine Speisekarte „richtig“ zu gestalten.

Das ist eigentlich das Gleiche in Grün, das händisch schon seit vielen Jahren praktiziert wird: Einkauf Tomaten abzüglich plausibler Wert weggeworfener Tomaten geteilt durch Tomaten/Sandwich gleich Anzahl verkaufter Sandwiches. Ein paar Besuche vor oder nach Feierabend, die zeigen, dass nicht jeder Gast pro Pils vier Sandwiches verzehrt.

>> Vollschätzung wegen offensichtlich nicht wahrheitsgemäß aufgezeichneter Einnahmen, damit Verwerfen des Kassenbuchs.

Schöne Grüße

MM

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Ist eine Gewerbeanmeldung dennoch erforderlich,

Wenn Gewinn beabsichtigt ist oder entsteht: Ja.

wenn ich Rechnungen ausstelle?

Das allein ist kein Kriterium; das dürfte sogar ein Privatmensch

Und wie zeige ich dem Finanzamt am Jahresende, welche
Einnahmen- und Ausgaben ich gehabt habe?

Belege ordentlich ablegen und abheften

Einnahmen, Ausgaben, Fahrtkosten und Abschreibungen ordentlich&korrekt auflisten; Gewinn ermitteln.
in http://www.klicktipps.de/gewerbe2.php ist beschrieben, wie es funktioniert.

Rechnungen zusammenhefte und abgebe,

Die will das FA nicht.
Das istr anders bei den privaten Belegen zu Versicherungen u. ä.

Gruß JK