Gewerbeanmeldung -> Finanzamt-Bögen

Hallo,

ich habe mal ein paar kleine Fragen bzgl. der beiden Bögen, die man vom Finanzamt nach der Gewerbeanmeldung bekommt.
(AZ: WV- K -Ü2003 und Steuerliche Erfassung als Arbeitgeber)

erstmal ein paar kurze Angaben zu meinem Gewerbe:

  • EDV- und Web- Dienstleitungen
  • Einzelunternehmen
  • ich bin Student

Eine Frage vorweg, wie sieht es mit dem Kindergeld aus? ich denke, ich werde erstmal unter den 7188€ bleiben, dann müsste ich doch noch Kindergeld bekommen?

1.) Punkt 28: Welche Einkünfte beziehen Sie … außer dem Gewinn aus dem Betrieb …
Zählt da dann das Kindergeld dazu?

2.) Punkt 30: Steuerberater
Muss ich diesen angeben? Ich habe nämlich noch keinen und möchte gern soviel wie möglich selber machen. Braucht man einen Steuerberater?

3.) Punkt 31: Empfangsvollmacht
dort schreibe ich meinen Namen und Adresse hin, richtig?
-> man kann hier Steuerdaten, Einkommenssteuer… ankreutzen.
Kreuze ich da alles an?

Nun zum Arbeitgeber-Bogen:

Punkt 6: Namen und Anschriften des Vorstands oder Geschäftsführers
Muss ich dort etwas hinschreiben? Ich bin ja Einzelunternehmen.

Punkt 13: In welcher durchschnittlichen Höhe werden vorraussichtlich monatlich Steuerabzugsbeträge einbehalten? (Lohnsteuer, Kichensteuer)
Dort muss ich nur etwas hinschreiben, wenn ich Arbeitnehmer beschäftige? Und die hab ich ja nicht.

Punkt 16: Kontonummer/BLZ
wessen Daten müssen hier rein?

Punkt 18: steuerlicher Berater
hab ich wie gesagt noch nicht.

Ich hoffe, ihr könnt damit etwas anfangen und mir vielleicht ein bisschen helfen :smile:

Vielen Dank,

Hootch

Hallo,

ich habe mal ein paar kleine Fragen bzgl. der beiden Bögen,
die man vom Finanzamt nach der Gewerbeanmeldung bekommt.
(AZ: WV- K -Ü2003 und Steuerliche Erfassung als Arbeitgeber)

2.) Punkt 30: Steuerberater
Muss ich diesen angeben? Ich habe nämlich noch keinen und
möchte gern soviel wie möglich selber machen. Braucht man
einen Steuerberater?

Kurz:
such dir einen Steuerberater. Deutschland ist das Land mit den meisten Steuergesetzen. Selbst Finanzbeamte und Steuerberater wissen nicht immer alles oder haben alles parat. Aber die Existenzgründer meinen, sie könnten das alleine nur um 100 Euro zu sparen!

gruss

Hallo,

Hi,

ich habe mal ein paar kleine Fragen bzgl. der beiden Bögen,
die man vom Finanzamt nach der Gewerbeanmeldung bekommt.
(AZ: WV- K -Ü2003 und Steuerliche Erfassung als Arbeitgeber)

bei uns in NRW gibt es viermal den gleichen Bogen, aber ich schaue mal, wo ich helfen kann.

erstmal ein paar kurze Angaben zu meinem Gewerbe:

  • EDV- und Web- Dienstleitungen
  • Einzelunternehmen
  • ich bin Student

Eine Frage vorweg, wie sieht es mit dem Kindergeld aus? ich
denke, ich werde erstmal unter den 7188€ bleiben, dann müsste
ich doch noch Kindergeld bekommen?

Soweit du keine anderen Einkünfte hast (z. B. BAFöG zählt zur Hälfte mit), gibt es weiter Kindergeld. Falls du aber nachträglich doch drüber liegst, musst du das KG für das ganze Jahr zurückzahlen. Also genau rechnen.

1.) Punkt 28: Welche Einkünfte beziehen Sie … außer dem
Gewinn aus dem Betrieb …
Zählt da dann das Kindergeld dazu?

Nein, denn das Kindergeld bekommen ja deine Eltern für dich. Hier zählen nur deine Einkünfte nach dem Einkommensteuergesetz, z. B. aus nicht selbständiger Arbeit, Vermietung und Verpachtung, Kapitalvermögen usw.

2.) Punkt 30: Steuerberater
Muss ich diesen angeben? Ich habe nämlich noch keinen und
möchte gern soviel wie möglich selber machen. Braucht man
einen Steuerberater?

Sagen wir mal so, du bist nicht verpflichtet, dir einen zu nehmen. Ich denke, bei einem kleinen, übersichtlichen Nebengewerbe kann man das durchaus selbst schaffen. Aber das muss jeder für sich entscheiden. Grundkenntnisse in Buchführung und Steuern sind aber nicht verkehrt. Wenn du keinen Steuerberater hast, gibst du einfach keinen an.

3.) Punkt 31: Empfangsvollmacht
dort schreibe ich meinen Namen und Adresse hin, richtig?
-> man kann hier Steuerdaten, Einkommenssteuer…
ankreutzen.
Kreuze ich da alles an?

Nun zum Arbeitgeber-Bogen:

Den kenne ich leider nicht. Aber allgemein kann ich dir den Tipp geben, einfach den Sachbearbeiter beim Finanzamt zu fragen, was du genau ausfüllen musst.

Punkt 6: Namen und Anschriften des Vorstands oder
Geschäftsführers
Muss ich dort etwas hinschreiben? Ich bin ja
Einzelunternehmen.

Punkt 13: In welcher durchschnittlichen Höhe werden
vorraussichtlich monatlich Steuerabzugsbeträge einbehalten?
(Lohnsteuer, Kichensteuer)
Dort muss ich nur etwas hinschreiben, wenn ich Arbeitnehmer
beschäftige? Und die hab ich ja nicht.

Punkt 16: Kontonummer/BLZ
wessen Daten müssen hier rein?

Punkt 18: steuerlicher Berater
hab ich wie gesagt noch nicht.

Ich hoffe, ihr könnt damit etwas anfangen und mir vielleicht
ein bisschen helfen :smile:

Ich hoffe, ich konnte helfen.

Vielen Dank,

Hootch

Gruß
Sebastian

Nun zum Arbeitgeber-Bogen:

hi,

hier schreibst du einfach oben quer drauf: „wegen geringer umsatzerwartungen und gewinnerwartungen unter xxxx EUR, werden voraussichtlich keine arbeitnehmer eingestellt. soweit ich arbeitnehmer einstelle, werde ich dies automatisch dem finanzamt mitteilen“

dann die unterschrift und fertig.

mfg vom

showbee