hallo,
vielen lieben dank für die antwort. nun habe ich glaube ich ein kleines verständnisproblem und ich hoffe sie können mir dabei auch weiter helfen:
ich habe nun eine personengesellschaft als unternehmen beim finanzamt angemeldet. die gesellschaft besteht aus zwei gleichberechtigsten gesellscaftern. zuvor wollte ich die gesellschaft beim ordnungsamt anmelden, aber dort sagte man mir, dass es nicht ginge (wegen künstlerischer tätigkeit - band).
ich will aber definitiv nicht freiberuflich tätig sein, sondern als unternehmen auftreten. und genau dafür habe ich das formular aus ausgefüllt: formular zu steuerlichen erfassung von peronengesellschaften.
ich denke das war so korrekt, oder? demnach sollte ich vom finanzamt auch einen gewerbeschein erhalten, nicht nur eine steuernummer, oder?
vielen dank und viele grüße
Sie weisen sich aus mit der Steuernummer. Sollten Sie ein
Gewerbe angemeldet haben, auch mit Ihrem Gewerbeschein.
Sollten Sie freiberuflich tätig sein, reicht die Steuernummer.