Gewerbeanmeldung Finanzamt - Fragebogen abgegeben

Hallo,

habe gerade beim Finanzamt meinen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung abgegeben. Was passiert nun?
Ich bekomme eine Steuernummer, klar. Aber wie kann ich mich z.B. bei einem Vermieter für Räume zur gewerblichen Nutzung auch als gewerbetreibender legitimieren?

Oder bekomme ich vom FA auch einen Gewerbeschein? Oder reicht da die Steuernummer?

Vielen Dank und viele Grüße

Sie weisen sich aus mit der Steuernummer. Sollten Sie ein Gewerbe angemeldet haben, auch mit Ihrem Gewerbeschein. Sollten Sie freiberuflich tätig sein, reicht die Steuernummer.

hallo,

vielen lieben dank für die antwort. nun habe ich glaube ich ein kleines verständnisproblem und ich hoffe sie können mir dabei auch weiter helfen:

ich habe nun eine personengesellschaft als unternehmen beim finanzamt angemeldet. die gesellschaft besteht aus zwei gleichberechtigsten gesellscaftern. zuvor wollte ich die gesellschaft beim ordnungsamt anmelden, aber dort sagte man mir, dass es nicht ginge (wegen künstlerischer tätigkeit - band).

ich will aber definitiv nicht freiberuflich tätig sein, sondern als unternehmen auftreten. und genau dafür habe ich das formular aus ausgefüllt: formular zu steuerlichen erfassung von peronengesellschaften.

ich denke das war so korrekt, oder? demnach sollte ich vom finanzamt auch einen gewerbeschein erhalten, nicht nur eine steuernummer, oder?

vielen dank und viele grüße

Sie weisen sich aus mit der Steuernummer. Sollten Sie ein
Gewerbe angemeldet haben, auch mit Ihrem Gewerbeschein.
Sollten Sie freiberuflich tätig sein, reicht die Steuernummer.

Das FA vergibt keinen Gewerbeschein. Wenn Sie eine Personengesellschaft haben, so ist dieses ein Zusammenschluß von (wie Sie sagten) von 2 Personen. Z.B. eine GbR.
Da Sie hier ne Band haben, sind Sie freiberuflich tätig !! Das ist kein Gewerbe, sondern als Musiker sind Sie Freiberufler nach § 18 Einkommensteuergesetz.
Darum war das Ordnungsamt / Gewerbeamt ihrer Gemeidne auch nicht zuständig.

Mit der vergebenen Steuernummer weisen Sie sich aus und stellen sich den Auftraggebern vor. Das wars.

Hallo, der Erfassungsbogen ist nur für die Erteilung einer Steuernummer. Eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, z.B. DE213417402 muß extra beantragt werden. Diese wird oft bei Großhändlern verlangt und bei Bestellungen im Ausland sowieso.
Für den Vermieter reicht der Gewerbeschein/Anmeldung vom Rathaus. Ebenso bei der Metro usw.

Gruß M.

Also, da schmeist aber jemand etwas durcheinander!

Es gibt eine Steuernummer und eine Umsatzsteueridentifikationsnummer! Da hat das eine nichts mit dem anderen zu tun. Die Umsatzsteieridentifikationsnummer ist fur den innerdeutschen Handel auch absolut uninteressant. Hier benötigt man nur eine Steuernummer. Diese kann ich dann dem Vermieter benennen. Denn einen Gewerbeschein beim Ordnungsamt bekommt man als Künstler nicht mehr. Egal ob man nun freiberuflich (da ja sowieso nicht) oder als Gesellschaft auftritt.

Grüße und dennoch vielen Dank

Hallöle, nee durcheinander habe ich da nichts gebracht.
Man kann sich eher mit der UID als gewerbetreibender ausweisen, da ein Handel in irgendeiner Form vom dritten angenommen wird, als mit der normalen Steuernummer.

Ausserdem wusste ich nicht, das Sie freischaffender Künstler sind. :wink: Da ist die Lage natürlich aders.

Kleiner Tipp:
Wenn Sie dem Gewerbeamt erklären, dass sie Pinsel, Leinwände und Farbe vertreiben ist das mit dem Gewerbeschein eindeutig. Dann trennen Sie die freiberufliche Sache mit dem Gewerbe. Das hat meiner Erfahrung nach oft Vorteile.
Wenn Sie einen Erfassungsbogen vom FA ausgefüllt haben, kommt eh die ganze Sache mit Umsatzsteuererklärung, Voranmeldungen usw. auf Sie zu.

Der Vermieter will ohnehin wissen, ob er regelmässig miete bekommt. Der Gewerbe-Mietpreis ändert sich ja dadurch nicht. Egal ob Freischaffend oder Gewerbetreibend.

Besten Grüße :smile: