Ich arbeite für eine kleine dt. Firma auf selbständigen Basis, dh. ich bin Telefonistin. Da ich nicht mehr in Deutschland gemeldet bin und somit keine gültige dt. Steuernummer mehr besitze, kann ich auch kein Gewerbe anmelden. Seit über 5 Jahren lebe ich in der Türkei und habe hier eine Gewerbe angemeldet, aber angeblich gibt es für die dt. Firma Probleme mit meiner Rechnungserstellung (türkische Adresse mit dazugehöriger Steuer-Nr ohne MwSt.) Angeblich wird diese beim Finanzamt nicht anerkannt und man könne die Rechnung nicht absetzen. Kann das sein bzw wie kann man das Problem lösen?
Ich arbeite für eine kleine dt. Firma auf selbständigen Basis,
dh. ich bin Telefonistin. Da ich nicht mehr in Deutschland
gemeldet bin und somit keine gültige dt. Steuernummer mehr
besitze, kann ich auch kein Gewerbe anmelden. Seit über 5
Jahren lebe ich in der Türkei und habe hier eine Gewerbe
angemeldet, aber angeblich gibt es für die dt. Firma Probleme
mit meiner Rechnungserstellung (türkische Adresse mit
dazugehöriger Steuer-Nr ohne MwSt.) Angeblich wird diese beim
Finanzamt nicht anerkannt u
nd man könne die Rechnung nicht
absetzen. Kann das sein bzw wie kann man das Problem lösen?
Hallo emine33,
leider kann ich dir bei deinem Problem nicht weiterhelfen.
Dennoch habe ich mich im Internet auf die Suche begeben und etwas gefunden was eventuell deine Frage beantwortet. Das Stichwort ist „reverse charge“.
Den Artikel findest du unter: http://www.hk24.de/produktmarken/recht_und_fair_play…
Ich hoffe dir hiermit geholfen zu haben.
Grüße
Warum gibt es in Deutschland Probleme mit der Rechnungserstellung? Du kannst die Rechnung stellen (bitte ohne MwSt. da es sich um Auslandsgeschäfte handelt!) und danach kann die Firma problemlos dir das Geld überweisen. Gebucht wird es unter Auslandsgeschäfte und wird vom dt. Finanzamt akzeptiert.
hallo,
leider meine Kentnisse sind nicht so weit bzw. kenne ich die Antwort nicht.
Ich wusste nicht dass die Rechnungen aus Ausland solche Probleme bringen…?
Ich wusste , dass man die Waehrungsumrechnung vornehmen muss, aber so man das nicht absetzen kann?
Es gibt doch so viele Firmen, die mit dem Ausland Geschaefte machen.
Leider muessen Sie einen Buchhalter oder einen Steuerberater fragen.
Gruss,
Beata
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danke, die Seite ist super gut
Vielen Dank für deine Antwort, genau so hatte ich es den Geschäftsinhabern schon ein paar Mal gesagt. Kann man das auch irgendwie geleben? Deren Steuerberater hat wohl gemeint, daß sie es nicht absetzen können. Dazu muß ich vielleicht noch anmerken, daß ich die einzige bin, die den Telefonjob aus dem Ausland ausführt, aber ich glaub das hat damit überhaupt nichts zu tun, oder?
sorry, hab voll den Buchstabendreher drin. Ich meinte natürlich, ob man das irgendwie belegen kann )
sorry, hab voll den Buchstabendreher drin. Ich meinte
natürlich, ob man das irgendwie belegen kann)
Habe das Gefühl die wollen nicht bezahlen! Welche Vereinbarung wurde zwischen Ihnen und diese Firma getroffen (Freiberuflicherbasis)?? Haben Sie ein Vertrag??
Doch, ich habe das Geld gleich am nächsten Tag überwiesen bekommen, aber er hat es aus der privaten Tasche bezahlt und das geht natürlich auf Dauer nicht.
Dies war seine Mail zu meiner Rechnung:
„Sie haben natürlich in Bezug auf die Mehrwertsteuer recht. Da sie in der Türkei gemeldet sind und eine Türkische Steuernumer haben betrifft Sie die Deutsche MWST nicht.
Wie schon mit Brigitte besprochen können wir keine Rechnungen aus dem Ausland absetzen, da der Aufwand den ich dann betreiben müsste im keinen Verhältnis zum Ertrag stehen würde, also für uns sinnlos würde.“
Ganz ehrlich gesagt verstehe ich nicht, warum es so ein großer Aufwand sein soll. Ich denke, daß es einfach nur eine Ausrede ist, weil sie sich intern nicht einig sind, ob ich jetzt für sie arbeiten soll oder nicht…mit dem Aufwand hat das nichts zu tun.
Leider kann ich Ihnen da nicht weiterhelfen. Ich würde allerdings der deutschen Firma anraten, sich mit einem Steuerberater in Verbindung zu setzen.
Selbstverständlich kann man alles absetzen, das was für einen Betrieb wichtig ist! Nur die Umsatzsteuer als Vorsteuer kann man nicht abziehen da es ja keine gibt (Auslandgeschäft)! Die können es ja als Betriebsausgabe buchen und damit den Gewinn mindern!
„Der Mensch bringt sogar die Wüsten zum Blühen. Die einzige Wüste, die ihm noch Widerstand bietet, befindet sich in seinem Kopf.Ephraim Kishon“
Hallo Emine,
in diesem Fall kann ich Dir nicht weiterhelfen, bin jedoch der Meinung, daß das mit der Rechnungslegung mehr oder weniger eine Ausrede ist. Viele Firmen beziehen Waren und Dienstleistungen aus dem Ausland. Dort geht es doch auch. Vielleicht scheut das Unternehmen die zusätzliche - wahrscheinlich sogar einmalige - Mühe, die damit verbunden ist, sich in so einem Fall richtig zu informieren und dann dementsprechend zu handeln. Lieber läßt man SIE einfach auflaufen. Desweiteren nehme ich an, daß Sie bereits etliche Leistungen erbracht haben und Ihnen noch Gelder zustehen von diesem Unternehmen. Auch eine Art, sich vor fristgerechten Zahlungen zu drücken. Mein Tipp: Machen Sie denen Dampf!!!
Mit freundlchen Grüßen Friedoline
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vielen Dank für die Tipps, zum Glück habe ich das Geld bekommen. Es wurde aus der privaten Kasse entnommen, aber ich glaube auch, daß es nur eine Ausrede war. Die Inhaber sind sich intern nicht einig.