angenommen, Herr X ist seit 4 Monaten selbständig (10 Stunden pro Woche, keine anderen Jobs). Wegen fehlender Einnahmen hat er die Selbständigkeit beim Finanzamt noch nicht angemeldet.
In einem Monat wird X nach USA auswandern. Wenn er in seinem englischen Lebenslauf eine Selbständigkeit angibt, dann muss er Auszüge aus dem Gewerberegister und Nachweise über die Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen vorlegen.
Zur Auswahl stehen zwei Optionen:
a) Kein Gewerbe anmelden und im Lebenslauf zu den letzten 4 Monaten nichts schreiben. Nachteil: Lücke im Lebenslauf.
b) Gewerbe rückwirkend anmelden und in einem Monat wieder abmelden bzw. ins Ausland ummelden. Nachteil: viel Aufwand.
Welche der Optionen ist sinnvoller?
angenommen, Herr X ist seit 4 Monaten selbständig (10 Stunden
pro Woche, keine anderen Jobs).
also mit anderen Worten: er übt ein Gewerbe aus das er gar nicht ausüben darf,
da er dafür keine Genehmigung hat!
Wegen fehlender Einnahmen hat
er die Selbständigkeit beim Finanzamt noch nicht angemeldet.
Was hat denn das Finanzamt damit zu tun ?
Ein Gewerbe meldet man immer noch bei der zuständigen Gemeinde an.
Dort wird allerdings auch zuerst noch geprüft, ob man dieses Gewerbe überhaupt ausüben darf (evt. benötigt man dazu eine spezielle Ausbildung).
Da mir nicht bekannt ist, ob er dieses Gewerbe überhaupt betreiben darf
sind auch keine weiteren Hinweise möglich.
Gruß Merger
Für das Gewerbe ist keine Genehmigung erforderlich (Hobby-Programmieren von Apps).
Für das Gewerbe ist keine Genehmigung erforderlich
(Hobby-Programmieren von Apps).
Wo hast Du diese Weisheit her ?
Bitte um Quellenangabe!