Gewerbeanmeldung für künstler?

hallo…
ich bin selbständig, als schriftsteller und künstler, habe da auch schon steuernummer (bin von unsatzsteuer befreit). jetzt will ich aber auch selber losziehen, meine bücher und kunst über internet verkaufen, in läden stellen, bei partys verkaufen etc.
die frage: wenn man sozusagen schon angemeldet ist, muß man sich noch mal extra als gewerbe anmelden? es gibt ja diese 4 punkte, bei deren erfüllung man ein gewerbe anmelden muß, also: nicht nur hobby, längerfristig, als hauptjob, und gewerblich halt solls sein… aber dann gibts die ausnahme, ‚außer künstler (u.a.)‘, die brauchen kein gewerbe laut gesetzestext… sooo… was denn nun? gewerbe oder nicht? und welche konsequenzen hat ne anmeldung? muß man dann eine gewerbesteuererklärung machen? welche art von buchführung? und überhaupt: wäre es ein reisegewerbe, weil ich ja rumzieh und verkauf, oder ein stehendes, weil ich ja dann einen festen internet-platz/ -standort habe?
alle meinungen sind wertvoll, danke!

Hallo,

du bringst hier die Begriffe Gewerbe und Freiberufler völlig durcheinander.
Auch ein Freiberufler muss die von dir genannten Voraussetzungen erfüllen, einfach um Liebhaberei auszuschließen.

Mach hier mal den Anfang:
http://www.klicktipps.de/gewerbe.htm

und hier:
http://www.klicktipps.de/gewerbe_freiberuf.htm

Wenn dann noch Fragen sind, einfach nochmal fragen.

Gruß

Petz