Gewerbeanmeldung für Nebenberufliche Tätigkeit?

Hallo,

ich benötige eure Hilfe bei folgendem Sachverhalt:

X wird den Arbeitgeber wechseln, beim neuen Arbeitgeber jedoch weniger verdienen. Der alte Arbeitgeber bietet X an, freiberuflich für ihn weiterhin tätig zu sein (Dienstleistung). Angestrebter Gewinn vor Steuern des X beträgt etwa 10.000 - 15.000 EUR.

Muss X hierfür ein Gewerbe anmelden? Gibt es irgendwelche Grenzen, die X beachten muss?

Bisher war X ebenfalls freiberuflich tätig, jedoch mit recht geringem Gewinn von weniger als 3.000 EUR im Jahr. Hierzu hat X kein Gewerbe angemeldet und das Finanzamt hat dies bislang nie bemängelt.

Ich danke euch schon mal für eure Antworten.
nicre

Hallo,
für eine Gewerbeanmeldung ist die Gewinnhöhe völlig uninteressant. Wichtig ist die Art der Tätigkeit, es gibt nur bestimmte Tätigkeiten, die als freiberuflich gelten, wie z.B. Arzt, Künstler, Lehrtätigkeiten.

Beatrix

Hallo Beatrix,

bei den Aufgaben handelt es sich um PR- und Marketingaktivitäten. So z.B. Betreeung von Webseiten, Magazinen, Schreiben von Fachartikeln etc.

Zur Person X: Diplom Betriebswirt

Ich habe mal gelesen, dass eine Gewerbeanmeldung nur notwendig ist, wenn man mit Waren handelt. Ist das falsch?

VG
nicre

Hallo,

Ich habe mal gelesen, dass eine Gewerbeanmeldung nur notwendig
ist, wenn man mit Waren handelt. Ist das falsch?

Ja.
Hier: http://www.klicktipps.de/gewerbe_freiberuf.php
findest du einiges dazu.
Bei dir kommt wohl folgendes Beispiel in Betracht:
„Grafiker: Ob er als freiberuflich oder gewerblich einzustufen ist, hängt vor allem davon ab, ob er in erster Linie künstlerisch tätig ist oder nicht.“
Wenn du also PR-Produkte nach festen Vorgaben herstellst - gewerblich. Wenn du dir Layout usw. selbst ausdenkst, wirst du eher künstlerisch-kreativ tätig und damit freiberuflich.

Beatrix

1 „Gefällt mir“

Hey super. Dann ist X :wink: wohl eher Freiberufler als Gewerbetreibender…

Danke vielmals für die Hilfe!

Gruß
nicre

Muss X hierfür ein Gewerbe anmelden? Gibt es irgendwelche
Grenzen, die X beachten muss?

Dazu haben die Anderen schon geschrieben.

X und sein Auftraggeber sollten beachten, dass hier nicht Scheinselbstständigkeit stattfindet.

http://de.wikipedia.org/wiki/Scheinselbst%C3%A4ndigkeit

http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/arbeit…

Dann lieber 400€-Job o. ä. draus machen.

Gruß JK

Hallo,

also eine Scheinselbstständigkeit würde ich verneinen. X ist in einem neuen Unternehmen beschäftigt und bietet dem ehemaligen AG lediglich an, gewisse Tätigkeiten wie die eigenständige Betreuung der Webseiten, das redaktionelle Betreuen von Kundenzeitschriften etc. auf selbstständiger Basis weiterhin bei freier Zeitgestaltung zu betreuuen.

Zusätzlich ist X in ähnlichen Tätigkeiten für andere Auftraggeber tätig.

Spricht gegen eine Scheinselbstständigkeit, oder?

Es grüßt
nicre

Ja, sowohl „eigenständige Betreuung“ als auch „in ähnlichen Tätigkeiten für andere :Auftraggeber“ sprechen ziemlich gegen eine Scheinselbstständigkeit.

Gruß JK