Gewerbeanmeldung für Nebenjob ?

Hallo zusammen,

ich möchte freiberuflich als Programmierer und Webdesigner tätig werden.
Derzeit bin ich noch in einem befristeten Arbeitsverhältnis angestellt (bis Mai 2001) und möchte danach ein Studium beginnen.

Meine Fragen dazu:

  1. Muss ich dafür grundsätzlich ein Gewerbe anmelden ?
  2. Wie läuft das mit der Steuererklärung ab( vor allem später als Student) ?
  3. Ein potentieller Kunde möchte mich nur beauftragen, wenn ich eine Rechnung schreibe - geht das ohne Weiteres(auch ohne Gewerbeanmeldung)

Danke für Eure Infos und einen guten Rutshc ins neue Jahr !

Grüße,
Swen

Hi Swen,

auch wenn du nur nebenberuflich als Webdesigner arbeiten willst, musst du ein Gewerbe anmelden, da du ja Dienstleistungen anbietest. Rechnungen kannst du auch nicht ohne schreiben, wegen der steuern und so weiter. Sonst koennte man auch schnell den Eindruck bekommen, du willst dem Finanzamt was verheimlichen.
Ich habe es auch so gemacht : habe mir einen Gewerbeschein geholt (bin ebenfalls Webdesignerin) und kann nun auch Rechnungen schreiben. Vom Finanzamt bekommst du dann auch nochmal ein Schreiben, was du denn so an Umsaetzen erwartest. Das war es dann erstmal. WEnn du nur kleine Umsaetze hast, muss man , so glaube ich, auch nichts an Steuern zahlen, weil man dann nur Kleinverdiener ist.
Am besten gehst dann gleich mit der Gewerbeanmeldung zum Steuerberater, der sagt dir dann mehr. Ich muss das auch noch machen.

Ich hoffe ich konnte dir ein wenig mit meiner erfahrung helfen.
Viele gruesse und einen guten Rutsch wuenscht Rahja

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Hallo Swen,

prüfe, ob du freiberuflich tätig wirst, dann brauchst du dich nur beim Finanzamt anzumelden.

Am besten, du gehst zu deinem Finanzamt und fragst nach dem für dich zuständigen berater. Damit kanst Du vielleicht auf die Gewerbesteuer verzichten, falls einmal das große Geld kommt.

Die Auskunft beim Steuerberater ist algemein kostenpflichtig, der Steuerberater gibt manchmal auch so Hinweise, um einen neuen Klienten zu gewinnen,

Das Finanzamt ist vom gesetz her verpflichtet, richtige steuerliche Auskünfte zu geben, dir mitzuteilen, wie du deine belege in der Steuererklärung einarbeiten sollst.

Als Firma hast Du auch freie Namenswahl. das heißt, du kannst dich „Webdesign Swen“ nennen, jedoch auch „bunte Bildchen“ oder
„fröhliches Internet“. Das sagt Dir deine zuständige IHK. Im algemeinen sollte der namen in der Firmenbezeichnung auftreten, denn damit baust du dein Image auf.

guten Rutsch Hageb

Eine kurze allgemeine Einführung zur Gewerbeanmeldung nicht nur für Existenzgründer findet sich unter http://www.meome.de/app/de/artcont_portal_news_artic…

kommentierte Links zu aktuellen Existenzgründer-Informationen sowie Hinweise zu Fördermaßnahmen und Startup-Programmen siehe bei http://www.meome.de/app/de/portal_bookmarksub_jsp/45…