Hi!
Folgendes Problem:
Es wäre bereits ein Gewerbe (Personengesellschaft) angemeldet. Das Gewerbe nehme an der Kleinunternehmer Regelung, Umsatzsteuer Befreiung teil. Das Gewebe ist im Bereich EDV Dienstleistungen. Nun möchte der Jenige mit einem Kollegen zusammen eine gbr Gründen im selbigen Bereich. Der Kollege verfügt momentan nicht über einen Gewerbeschein. Sie möchten gerne an der Umsatzsteuer Erfassung teilnehmen. Was müssten sie nun genau tuen um dies zu realisieren ?
MfG
jede gesellschaft ist ein eigenständiges subjekt im hinblick auf die umsatzsteuer. wenn eine neue gesellschaft gegründet wird, dann regelt man das mit der umsatzsteuer, wenn der fragebogen zur steuerlichen erfassung vom FA kommt…
gruß inder
Die Kleinunternehmer-Regelung „hängt“ an der Person. Wenn der A „mit“ und B „ohne“ will, sollten sie überlegen, dass auch getrennte Gewerbe angemeldet werden könnten.
Der, der mehr für ein Projekt tut, könnte dem Kunden die Rechnung für das Projekt schreiben, der Andere schreibt ihm für geleistete Zuarbeit eine Rechnung.
Wenn genauer gerechnet weden muss, sollte dies mal in der Sprechstunde eines Steueberaters vor(!) Anmeldung oder Änderung von Gewerben geschehen.
A könnte nochmal darüber nachdenken, dass auch bei kleinem Gewerbe die umsatzsteuerliche Kleinunternehmer-Regelung nicht immer vorteilhaft ist.
Gruß JK