Gewerbeanmeldung - Gewerbeadresse?

Hallo,

Vorgeschichte Teil 1, folgende Situation:

Meine Freundin arbeitet in Bonn und wohnt in Köln. Sie zahlt 140 Euro monatlich für die Bahnfahrt. Nun gibt es hier ein Jobticket für die Bahn, welches lediglich knappp 40 Euro kostet. Ihr Arbeitgeber nimmt aber an dem dafür zugehörigen Verfahren nicht teil, daher fällt das Ticket für sie bislang flach. Bei 1100 netto ein ganz schöner Batzen.

Vorgeschichte Teil 2:

Nun gibt es wohl die Möglichkeit, durch Anmeldung eines Gewerbes und damit einhergehender Mitgliedschaft in der IHK über diese Anrecht auf den Erwerb eines ebensolchen Jobtickets zu bekommen. Problem dabei: bei der IHK Bonn geht das, die IHK Köln wiederum unterstützt das Jobticket nicht.

Nun zur eigentlichen Frage:

Wie könnte meine Freundin ein Gewerbe in Bonn anmelden, um dort Mitglied der IHK zu werden und Anrecht auf den Erwerb des Jobtickets zu erhalten? Hauptproblem: sie hat ja keine Adresse, die sie dort als Standort des Gewerbes angeben könnte.

Könnte sie einfach, nach Rücksprache, die Adresse einer Freundin angeben? Welche Probleme könnte es geben? Welche Form von Gewerbe wäre am unverfänglichsten? Im Grunde wär das angemeldete Gewerbe ja eine ‚Briefkastenfirma‘. Problematisch? Für meine Freundin? Für ihre herhaltende Freundin?

Danke,
Alex

Hi!

Hauptproblem: sie hat ja keine
Adresse, die sie dort als Standort des Gewerbes angeben
könnte.

Hauptproblem dürfte wohl eher sein, dass das eine Art „Leistungserschleichung“ ist (zu Lasten der IHK(-Mitglieder) oder Verkehrsbetriebe?).

Major

Hauptproblem dürfte wohl eher sein, dass das eine Art
„Leistungserschleichung“ ist (zu Lasten der IHK(-Mitglieder)
oder Verkehrsbetriebe?).

Naja, sie könnte ja ein ernstgemeintes Gewerbe gründen. Aber klar, es geht schon vor allem um das Jobticket, welches sie wohlgemerkt ja auch ohnehin bekommen würde, wenn ihr Arbeitgeber mit den Verkehrsbetrieben zusammenarbeiten würde - das tut er leider nicht und daher muss man sich ja irgendwie behelfen. Und ich finde das einen fairen Weg.

Hat jemand Antworten auf die weiteren Fragen?

Hi,

ich nehme an, dass der IHK-Mitgliedsbeitrag den Vorteil des Jobtickets auffressen wird :smile:

bye
Rolf

Hi Rolf,

ich nehme an, dass der IHK-Mitgliedsbeitrag den Vorteil des
Jobtickets auffressen wird :smile:

Annehmen ist gut, nachschauen ist besser: http://www.weingarten.ihk.de/index.jsp?go=%2Fartikel…

Mal ganz davon abgesehen, daß es Freibeträge gibt.

Ulrich

Hi Ulrich,

hast auch wieder recht. Ich hatte gegoogelt, aber nix gefunden.

bye
Rolf

Hi Alex,

Welche Probleme könnte es geben?

  • Der Vermieter der Wohnung (aka: Geschäftsadresse) könnte Diskussionsbedarf anmelden, wenn erzufällig davon erfährt.
  • Das Finanzamt meckert nach einigen Jahren oder evtl. schon früher „Liebhaberei“. Welche Auswirkungen das in Bezug auf das Jobticket haben könnte, müssen die Steuerprofis beurteilen.

Ein Gewerbe, das jedes Jahr nahezu den gleichen Verlust macht, aber keine Einnahmen zu verzeichnen hat, sollte doch auffallen und stinkt - fiskalisch gesehen - zum Himmel.
Ich würde nicht darauf hoffen, daß alle Sachbearbeiter im zuständigen Finanzamt sich „die Nase zuhalten“ oder schlecht riechen könnnen.

Ulrich