Gewerbeanmeldung / gewerbliche Nutzung

Hallo,

ich habe vor ein Gewerbe anzumelden. Dieses Gewerbe muss man ja an einen Standort binden; ich würde meine Wohnung nehmen - anfangs. Jedoch befürchte ich, dass ich dann in die gewerbliche Nutzung falle. Ich will einen ISP, ASP „eröffnen“. Die Arbeit würde ich von meinem PC machen (der zu Hause steht), jedoch wäre das eigentliche Gewerbe doch virtuell.

Kennt sich da jemand aus ?

Unter
http://www.steuernetz.de/fachinfos/x/vvfa/g0100/free…
stehen überschriften wie:

  • Einem Journalisten müssen Sie erlauben, dass er in der Wohnung schreibt

oder

  • Buchen und nähen darf Ihr Mieter in seiner Wohnung

mehr mache ich doch als ISP/ASP auch nicht, oder ? Leider ist der Text kostenpflichtig und ich kann mir nur den Inhalt erahnen, aber ich denke hier wird sich schon jemand auskennen.

Danke im Voraus,
Helmut

Hallo Helmut,

so ganz werde ich aus Deiner Frage nicht schlau, vielleicht hab ich aber auch ein Brett vor dem Kopf. Was ist ein ISP, ASP? Inwiefern fürchtest Du, dass Du in „die gewerbliche Nutzung“ fällst? Hast Du einmal Deinen Wohnungsmietvertrag studiert? Dort steht in den meisten Fällen drin, was passiert, wenn man die Wohnung auch gewerblich nutzen will, ob es erlaubt ist, ob dann eine Mieterhöhung fällig ist etc…

Tipp: Wenn Du einen netten Vermieter hast, dann frag ihn einfach, ob es OK ist, wenn Du Deine Wohnung als virtuellen Arbeitsplatz nutzt. Weise ihn aber ausdrücklich darauf hin, dass dann keinerlei Kundenverkehr entsteht. Du kannst ihn allerdings auch gleich fragen, ob es in absehbarer Zukunft OK wäre, dass Du ein Hinweisschild anbringst.

Hoffentlich hab ich Dir schon ein wenig geholfen…

Gruß

Heidrun

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interessiert meist niemanden

ich habe vor ein Gewerbe anzumelden. Dieses Gewerbe muss man
ja an einen Standort binden; ich würde meine Wohnung nehmen -
anfangs. Jedoch befürchte ich, dass ich dann in die
gewerbliche Nutzung falle. Ich will einen ISP, ASP „eröffnen“.

solange Du keinen Publikumsverkehr hast, oder irgendwelche Schilder am Haus anbringst, interessiert sich keiner dafür. Ich würde da auch keine schlafenden Hunde wecken, sonst meint der Vermieter, er könnte eine höhere Miete kassieren.

Wenn es dann doch mal problematisch werden sollte: Es gibt in den meisten Städen auch Büroadressen zu mieten. Da bekommst Du für relativ wenig Geld eine Geschäftsadresse, and die Deine Post geschickt wird. Sieh mal in den gelben Seiten unter „Büroservice“ nach.

Ich selbst habe lange Zeit meine Dienstleistung (EDV-Beratung und Programmierung) von zuhause durchgeführt. Immer ohne Probleme.

Problematisch könnte es lediglich werden, wenn Du Dir für den Netzwerk-Backbone eine eigene Standleitung erst legen lassen müsstest und die Bagger stehen vor dem Haus :smile:

Gruß
Marian

Hallo,

ich habe vor ein Gewerbe anzumelden. Dieses Gewerbe muss man
ja an einen Standort binden; ich würde meine Wohnung nehmen -
anfangs. Jedoch befürchte ich, dass ich dann in die
gewerbliche Nutzung falle. Ich will einen ISP, ASP „eröffnen“.
Die Arbeit würde ich von meinem PC machen (der zu Hause
steht), jedoch wäre das eigentliche Gewerbe doch virtuell.

Kennt sich da jemand aus ?

Hi Helmut,

In Wohngebieten ist stilles Gewerbe eh erlaubt. Wobei still wirklich still meint: Bsp.: Prostitution: reger Verkehr auch von an- und abfahrenden Kunden, also kein stilles Gewerbe.

Bei deinem Mitétvertrag und der unerlaubten Umnutzung von Wohnraum zu -Gewerbezwecken mußt du einige dinge beachten:

  • In Sozialwohnungen ist keinerlei Gewerbe gestattet :wink:
  • Eine Umwidmung von Wohn- in Gewerberaum besteht nicht, wenn nur ein „geringer“ Teil des Wohnraumes gewerblich genutzt wird.
  • Ausschlußklauseln und evtl. Meldepflicht an deinen Vermieter: prüfe deinen Mietvertrag.

gruss
winkel

Hallo,

ich habe vor ein Gewerbe anzumelden. Dieses Gewerbe muss man
ja an einen Standort binden; ich würde meine Wohnung nehmen -
anfangs. Jedoch befürchte ich, dass ich dann in die
gewerbliche Nutzung falle. Ich will einen ISP, ASP „eröffnen“.
Die Arbeit würde ich von meinem PC machen (der zu Hause
steht), jedoch wäre das eigentliche Gewerbe doch virtuell.

Hi Helmut,

In Wohngebieten ist stilles Gewerbe eh erlaubt. Wobei still
wirklich still meint: Bsp.: Prostitution: reger Verkehr auch
von an- und abfahrenden Kunden, also kein stilles Gewerbe.

Dies würde in meinem Fall ja zu treffen, oder ? Ich würde lediglich die Buchungen von zu Hause erledigen und meine Post hier schreiben.

Bei deinem Mitétvertrag und der unerlaubten Umnutzung von
Wohnraum zu -Gewerbezwecken mußt du einige dinge beachten:

  • In Sozialwohnungen ist keinerlei Gewerbe gestattet :wink:
  • Eine Umwidmung von Wohn- in Gewerberaum besteht nicht, wenn
    nur ein „geringer“ Teil des Wohnraumes gewerblich genutzt
    wird.
  • Ausschlußklauseln und evtl. Meldepflicht an deinen
    Vermieter: prüfe deinen Mietvertrag.

Bei mir steht folgender Punkt:
§1, Absatz 3
Die Mieträume dürfen vom Mieter nur zu Wohnzwecken genutzt werden. (…) Aber da ich ja nur meinen Computer „gewerblich“ nutze, ist dies wohl wirklich ein sehr geringer Teil, oder ist dies so eine Ausschlußklausel? Ich habe nicht vor irgend ein Versandhandel oder ähnliches auf zu machen. Achja und es ist keine Sozialwohnung.

gruss
winkel

Danke erstmal für deine Hilfe,
Helmut