Gewerbeanmeldung + handel mit büchern

Hej Leuts

Ich plane ein Gewerbe das unter anderem Bücher online verkauft.
Wie mir die Verlage mitgeteilt haben bekommt man als Händler natürlich besondere Preiskonditionen.

So kann man bis zu 40% erhalten wenn man auf dem gewerbeschein stehen hat, dass man mit Büchern handelt.

Meine Frage an euch ist nun, ob man beim Gewerbeamt einfach nur angeben muss das der Zweck des gewerbes unter anderem Buchhandel ist, oder ob bestimmte Voraussetzungen gegeben sein müssen damit man das auf dem Gewerbeschein stehen haben kann.

ohne den Aufduck „Handel mit Büchern“ kann man max 35% erhalten

würde mich freuen wenn da einer von euch mehr dazu weiss.
als Gewerbe war einfach nur eine GdbR geplant

Hallo,

würde mich freuen wenn da einer von euch mehr dazu weiss.
als Gewerbe war einfach nur eine GdbR geplant

Du solltest lernen zwischen Zweck der Firma (Handel mit …) und Rechtsform der Firma (GBR o.a.) und Gewerbeanmeldung/Gewerbetätigkeit zu unterscheiden.

  1. Du meldest an, daß du ein Gewerbe betreiben möchtest.
  2. Die firma soll heißen: Name und Name GdBR
  3. Zweck der Firma ist: Handel mit Fusel und Cigaretten und Büchern!

gruss

Ich plane ein Gewerbe das unter anderem Bücher online
verkauft.

[…]

als Gewerbe war einfach nur eine GdbR geplant

hi cedric,

alleine ist man „einzelunternehmer“ nur wenn du mit einem compagnon arbeitest ist es eine GbR!

mfg vom

showbee

p.s. eine einzelunternehmung / GbR führt keine „firma“ sondern nur eine geschäftsbezeichnung (sh. archiv dieses forum, beitrag von mir!)