Ich plane ein Gewerbe das unter anderem Bücher online verkauft.
Wie mir die Verlage mitgeteilt haben bekommt man als Händler natürlich besondere Preiskonditionen.
So kann man bis zu 40% erhalten wenn man auf dem gewerbeschein stehen hat, dass man mit Büchern handelt.
Meine Frage an euch ist nun, ob man beim Gewerbeamt einfach nur angeben muss das der Zweck des gewerbes unter anderem Buchhandel ist, oder ob bestimmte Voraussetzungen gegeben sein müssen damit man das auf dem Gewerbeschein stehen haben kann.
ohne den Aufduck „Handel mit Büchern“ kann man max 35% erhalten
würde mich freuen wenn da einer von euch mehr dazu weiss.
als Gewerbe war einfach nur eine GdbR geplant