Gewerbeanmeldung Handwerk und Makler

Guten Tag,

ich werde mich demnächst zum Gewerbeamt bewegen und eine Immobilien-Maklertätigkeit anmelden.Dazu kommt,dass ich außer der Maklertätigkeit ein Gewerbe im Handwerksbereich anmelden möchte(Decken bearbeiten neu gestalten,kein Streichen,sondern eher in den Raumausstatterbereich).
Nun meine Frage:kann ich Beides in einer Anmeldung unter 2 Namen anmelden?!Geht es generell 2 Gewerbe unterschiedlichen Bereiches zusammen anzumelden oder ist es besser 2 getrennte Firmen anzumelden…Raumausstatter-xyz und Immobileinbüro-xyz!!!Oder Immobilienmakler hauptberuflich und das andere Nebenberuflich?!
VIELEN VIELEN DANK im voraus-kathy

Hi,

ich werde mich demnächst zum Gewerbeamt bewegen und eine
Immobilien-Maklertätigkeit anmelden.

Du kennst das Procedere? Es ist ein erlaubnispflichtiges Gewerbe und kostet so rund um 1200 EURO.
siehe als Beispiel: http://www.stadt-kassel.de/cms05/dienstleistungen/02…

ein Gewerbe im Handwerksbereich anmelden

Bleibt die Frage, ob nicht eine Eintragung in die Handwerkerrolle notwendig wird. Das wäre mit der HWK zu klären.

Ein neben- oder hauptberuflich gibt es übrigens nicht bei einer Selbständigkeit so wie du sie planst.

Ulrich

den 34c hab ich schon beantragt und mit dem geh ich dann zum Gewerbeamt…und da weiß ich eben nicht,ob ich bei der Gewerbeanmeldung den Makler mit dem Handwerk zusammen anmelden soll oder lieber einzeln?!Weil es eben 2 verschienden Schuhe sind?!
MfG

Hallo,

denke mal an die Handwerksordnung! Wenn Du ein Handwerk anmeldest, meldet sich direkt die Innung und fragt Dich, ob Du Meister bist oder einen Meister als Betriebsleiter hast!? Maler- und Lackierer ist m. W. immer noch meisterpfichtig.

M. f. G.

Zardoz

Meines

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Raumausstatter haben keine Meisterpflicht.Gehört zu den zulassungsfreien Handwerken…
Es ist ja auch eher Wand und Deckendekoration.Da es dieses aber nicht so in der HwO gibt,ist das naheliegenste Raumausstatter…