Gewerbeanmeldung - Holding ?

Hallo!
Ich habe einmal eine grundsätzliche Frage:
Nach §14 GewO muss ein Gewerbe anmelden, wer einen Gewerbe betreibt.
Wie ist das dann bei einer

  • Holding, die keine eigene Tätigkeit hat sondern nur andere Gesellschaften verwaltet usw.

  • bei einer beliebigen anderen Gesellschaft, die aber selbst keine eigenen Mitarbeiter hat

Eigentlich üben solche Gesellschaftsformen doch keinen eigenen Gewerbebetrieb aus und müssten somit auch nichts anmelden, oder?

Danke für Infos und Links!

Hallo,

Ich habe einmal eine grundsätzliche Frage:

hier einige grundsätzliche Antworten:
http://www.rhein-neckar.ihk24.de/MAIHK24/MAIHK24/pro…

Gruß,
Christian

Hi Uli,

Nach §14 GewO muss ein Gewerbe anmelden, wer einen Gewerbe
betreibt.

Jep.

Eigentlich üben solche Gesellschaftsformen doch keinen eigenen
Gewerbebetrieb aus und müssten somit auch nichts anmelden,
oder?

Das regelt auch: http://bundesrecht.juris.de/estg/BJNR010050934.html#…

mfg Ulrich

Das regelt auch:
http://bundesrecht.juris.de/estg/BJNR010050934.html#…

Hallo,

nein! § 15 EStG und dessen Gewerbebegriff hat nur Wirkung für das Steuerrecht. Das Gewerberecht (Ordnungsrecht) hat einen anderen Gewerbebegriff, wie er bspw. im Link von EXC qualifiziert ist.

Mfg vom

showbee

FULL ACK. Kommando zurück.
Hi,

nein! § 15 EStG und dessen Gewerbebegriff hat nur Wirkung für
das Steuerrecht. Das Gewerberecht (Ordnungsrecht) hat einen
anderen Gewerbebegriff, wie er bspw. im Link von EXC
qualifiziert ist.

ACK. Ich habe natürlich wieder an den Geldbeutel gedacht:wink: Du hast Recht. Es ging ja nur um die Anmeldung an sich.

mfg Ulrich

Zwar regelt das EStG nur das Steuerrecht, aber die steuerrechtliche Definition eines Gewerbebetriebes deckt sich doch exakt mit der des gewerberechtlichen Gewerbebetriebes (wie auch in dem IHK Link).
Leider habe ich keinen GewO Kommentar um es konkret nachzuschlagen.

Jedenfalls wird wohl für eine Gewerbeanmeldungspflicht ausschließlich auf die ausführende Tätigkeit abgestellt. Gerade nicht auf die Gesellschaftsform, ob Mitarbeiter usw.

nein! § 15 EStG und dessen Gewerbebegriff hat nur Wirkung für
das Steuerrecht. Das Gewerberecht (Ordnungsrecht) hat einen
anderen Gewerbebegriff, wie er bspw. im Link von EXC
qualifiziert ist.

Zwar regelt das EStG nur das Steuerrecht, aber die
steuerrechtliche Definition eines Gewerbebetriebes deckt sich
doch exakt mit der des gewerberechtlichen Gewerbebetriebes
(wie auch in dem IHK Link).

Hallo,

nein, schon der erste Punkt ist im Steuerrecht nicht Definitionspunkt („erlaubte Tätigkeit“). Gewerbe im steuerrechtlichen Sinn kann auch der gewerbesmäßige Hehler, Killer etc. sein. Das ist schon ein großer Unterschied.

Insofern sollte man immer die Definition bemühen, die man braucht und nicht wahlweise in Rechtsgebieten fischen gehen…

Mfg vom

showbee