Gewerbeanmeldung in BW?

Hallo liebe Experten,

ich würde gerne ein Gewerbe anmelden.
Art des Gewerbes ist Internethandel (z.B. Handel über eBay).
Leider kenne ich mich noch nicht so genau mit der Anmeldung aus.
Mich würde vor allem interessieren:

  1. Wo bekomme ich Infomaterial
  2. Was gilt es zu beachten
  3. Wird man oft abgemahnt
  4. Muss ich in eine Handelskammer eintreten? Welche?
  5. Welche Unternehmensform mach Sinn? (Keine Mitarbeiter)

Danke für eure Antworten!

Sehr geehrter Charlie,

üblicherweise stehe ich für Sachfragen bezüglich Mietkaution zur Verfügung, daher darf ich Sie bitten, den Experten für Gewerbeanmeldungen zu konsultieren

Danke

Mein Fachgebier u.a. „GEWERBElärm“! Also bitte genauer selektieren!

Zu den gestellten Fragen kann ich keine Antwort geben!

Hallo,

  1. Wo bekomme ich Infomaterial

Google, Gemeinde (Ordnungsamt)

  1. Was gilt es zu beachten

Bei der Anmeldung eigentlich gar nichts besonderes.
Einfach hingehen, Formular ausfüllen und einen kleinen Betrag entrichten.

  1. Wird man oft abgemahnt

Wenn man alles richtig macht, dann nicht.

  1. Muss ich in eine Handelskammer eintreten? Welche?

Nein, nur als Vollkaufmann.

  1. Welche Unternehmensform mach Sinn? (Keine Mitarbeiter)

Einzelunternehmer oder ltd.

Danke für eure Antworten!

Viele Grüße

Sascha

  1. Das Anmeldeverfahren ist unter http://www.service-bw.de/zfinder-bw-web/processes.do… beschrieben.
  2. Man sollte die Art des Gewerbes nicht zu eng fassen. (Internet-Handel statt eBay-Handel). Hilfestellung kann dir auch deine Gemeinde geben.
    Beim Finanzamt gibt es noch einen Selbstauskunftsbogen für geplante Selbständigkeit
  3. Man muss sich mit solchen Sachen wie Impressum auf der eigenen Seite auskennen, darf ich Bilder, Musik, etc. hochladen, das eigene Firmenradio anmelden. Es gibt leider viele Fallstricke. Auf der anderen Seite möchte man ja für viele potentielle Kunden erreichbar sein, deshalb muss man sein Profil mit allem was wichtig ist online stellen.
  4. HK-Beitritt erfolgt automatisch mit Gewerbeanmeldung. Und zwar die zuständige vor Ort/in deiner Region.
  5. Meis startet man als Einzelfirma, die wird nicht automatisch ins Handelsregister eingetragen. Folge: private Haftung für den falschen Handlungen als „Firma“. Alternatif kann man sich als UG-haftungsbeschräönkt gründen, die neue Mini-GmbH. Man kann mit relativ wenig Eigenkapital anfangen, muss aber die Gewinne ins Stammkapital zuführen, bis man 10.000 Euro Kapital oder so zusammen hat.
    Es gibt dabei keine richtige oder falsche Antwort.

Mein Tipp: die Handelskammer vor Ort kann auch Beratungen zur Selbständigkeit anbieten. Einfach mal dort anrufen.

Außerdem finde ich: Ehrlichkeit währt am längsten. Wenn du also von einer besonderen Pflicht weißt, z.B. GEZ für dein Firmnradio oder Gema für die in deinem Online-Shop gespielte Musik, dann nicht vor drücken sondern aktiv angehen - sprich anmelden. Fehler werden schon genug passieren. Was man weiß, sollte man ehrlich angeben. Kommt immer besser als Mogelei.

Gewerbeschein beim Rathaus abholen.
schauen im internet wie die andere es tun
handelskammer? nein. muss nicht sein (bitte gegendruck halten; sie werden sich schon melden). Nur in bestimmten Fälle muss es sein. Am Anfang sicherlich nicht.
Gewerbe.
Später gmbH, Limited… etc. (bei einem Notar nachfragen bzw. beim IHK) wenn es grösser wird.