Hallo zusammen.
Ein Mitarbeiter eines in Insolvenz gegangenen Einzelhandelsunternehmen hat noch 2 Monatsgehälter zu bekommen .
jetzt bietet der Firmeninhaber dem Mitarbeiter an , da er ja nicht in der Lage ist das Gehalt zu zahlen , das dieser Mitarbeiter Restware aus dem Geschäft , im Schwerpunkt Elektronic , DVD Player , Hifi Geräte , Sat Receiver usw zum damaligen Einkaufspreis bekommen könne um wenigstens den Netto Lohn an den Mitarbeiter weiterzugeben , mit den Sozialen Abgaben das würde er dann irgendwie hinbekommen.
Der ehemalige Mitarbeiter überlegt tatsächlich das zu machen , da es nach einem guten Geschäft riecht , also das ganze eventuell sogar mit Gewinn auf Ebay , Such+Find , Flohmärkte usw verkauft werden kann.
Die Frage ist jetzt :
Muss dieser Mitarbeiter diese Kurzfristige gewerbliche Situation ( ca 2 Paletten Ware ) gewerblich anmelden , danach aber kein Nebengewerbe mehr betreiben möchte , oder gilt das noch als Privatverkauf .
Als Gewerbetreibender kommen selbst für diesen kurzen Zeitraum IHK Gebühren , Müllgebühren obwohl ausser ein par Blatt Papier kein Müll entsteht und IHK Gebühren von über 200 Euro für 2 Paletten Ware , ist auch Humbug , und vieles mehr , so das sich da Arbeit nicht wirklich lohnt .
Kennt sich da jemand aus ?
gruss
Toni