Gewerbeanmeldung Ja / Nein ?

Hallo zusammen.

Ein Mitarbeiter eines in Insolvenz gegangenen Einzelhandelsunternehmen hat noch 2 Monatsgehälter zu bekommen .
jetzt bietet der Firmeninhaber dem Mitarbeiter an , da er ja nicht in der Lage ist das Gehalt zu zahlen , das dieser Mitarbeiter Restware aus dem Geschäft , im Schwerpunkt Elektronic , DVD Player , Hifi Geräte , Sat Receiver usw zum damaligen Einkaufspreis bekommen könne um wenigstens den Netto Lohn an den Mitarbeiter weiterzugeben , mit den Sozialen Abgaben das würde er dann irgendwie hinbekommen.

Der ehemalige Mitarbeiter überlegt tatsächlich das zu machen , da es nach einem guten Geschäft riecht , also das ganze eventuell sogar mit Gewinn auf Ebay , Such+Find , Flohmärkte usw verkauft werden kann.

Die Frage ist jetzt :
Muss dieser Mitarbeiter diese Kurzfristige gewerbliche Situation ( ca 2 Paletten Ware ) gewerblich anmelden , danach aber kein Nebengewerbe mehr betreiben möchte , oder gilt das noch als Privatverkauf .

Als Gewerbetreibender kommen selbst für diesen kurzen Zeitraum IHK Gebühren , Müllgebühren obwohl ausser ein par Blatt Papier kein Müll entsteht und IHK Gebühren von über 200 Euro für 2 Paletten Ware , ist auch Humbug , und vieles mehr , so das sich da Arbeit nicht wirklich lohnt .

Kennt sich da jemand aus ?

gruss

Toni

jetzt bietet der Firmeninhaber dem Mitarbeiter an , da er ja
nicht in der Lage ist das Gehalt zu zahlen , das dieser
Mitarbeiter Restware aus dem Geschäft

Da würde ich aber die Finger lassen. wenn die Insolvenz angemeldet ist, darf der Firmeninhaber nicht mehr über die Ware verfügen. Wenn der Mitarbeiter das Angebot annimmt, macht er sich evt. strafbar.

Ich kann da Nordlicht nur zustimmen. Finger weg von der Insolvenzmasse. Soweit das nicht vorher und schriftlich vereinbart wurde ( Aussonderung ), kann der Schuss nur nach hinten gehen. Der Arbeitnehmer hat ggf. Anrecht auf Insolvenzgeld ( Nettolohn 185 SGB III ) - hier sollte er seine Ansprüche prüfen/ beim Arbeitsamt prüfen lassen und einen Antrag stellen.

Lohnansprüche für die Zeit nach Insolvenzeröffnung bis zum ablauf der Kü-frist sind Masseforderungen