Gewerbeanmeldung? Ja oder Nein?

Hallo,

Person A ist als Dozent an der VHS tätig und nebenbei auch noch in der freien Wirtschaft als Übersetzer tätig.
Welches Gewerbe muss Person A anmelden um beide Tätigkeiten zu erfassen?

Ziel ist es, keine Beiträge zur Rentenversicherung zu bezahlen!

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

lara

Servus,

Welches Gewerbe muss Person A anmelden um beide Tätigkeiten zu
erfassen?

Es handelt sich bei beiden Tätigkeiten um typische freie Berufe, man braucht hier über die Abgrenzung des Gewerbes nicht zu diskutieren. Wo kein Gewerbebetrieb ist, braucht keiner angemeldet zu werden. Für freie Berufe genügt eine Anzeige beim örtlich zuständigen Finanzamt.

Ziel ist es, keine Beiträge zur Rentenversicherung zu
bezahlen!

Das ist beim selbständigen Übersetzer keine Frage. Der ist nicht RV-pflichtig. Umgekehrt kann man das beim selbständigen Lehrer oder Ausbilder ohne eigene Angestellte nicht umgehen: Rentenversicherung ist für diesen Teil der Tätigkeit gegeben.

Schöne Grüße

MM

Hallo Martin,

danke für deine Antwort. Gibt es nicht eine Umgehung. Eine Bekannte meinte, die selbst unterrichtet, hätte sie zu Beginn ihre Tätigkeit anders deklariert, müsste sie jetzt keine Rentenversicherungsbeiträge nachbezahlen. Sie unterrichtet auch Bewerbertraining usw.

Gibt es nicht eine elegante Lücke?

Danke!!!

Grüße

Lara

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Servus,

klar kann man immer mauscheln. So wird einer, der bei der VHS Grundlagen der FiBu unterrichtet, leicht mal eben zum „Beratenden Betriebswirt“…

Bloß: Falsch bleibt das, und (geringe, wegen der bei geringen Honoraren niedrigen Beiträge) Rücklagen für das Risiko sind in diesem Fall nicht verkehrt. Ob bei nachweisbar falschen Angaben mit dem Ziel der Umgehung der RV-Pflicht Tatbestände von Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten (dieses wohl eher nicht) entstehen, weiß ich nicht.

Die Rentenversicherungspflicht tritt bei geringfügiger selbständiger Tätigkeit (bis 400 € /Monat) nicht ein. Auch nicht, wenn sozialversicherungspflichtige Mitarbeiter (keine Minijobber) im Zusammenhang mit der Tätigkeit beschäftigt werden.

Schöne Grüße

MM

Moin,
ich werde diesen Artikel abschließen.
Irgendwie werde ich das Gefühl nicht los als bewegte sich diese Geschichte so ganz am äußersten Rand der Legalität.
Gruß
Dirk m. MOD

Servus Dirk,

das ist sicher angezeigt: Nicht bloß wegen der Frage der Legalität, sondern auch wegen des konkreten Risikos, das derlei Umgehungstechniken mit sich bringen. Die aktuell geltenden Regelungen sind vergleichsweise neu, und ich denke, die SV-Träger werden sich dazu neue Prüfungstechniken einfallen lassen, wenn in ein paar Jahren genug „Masse“ aufgelaufen ist, die gewährleistet, dass man pro Prüfereinsatztag auch richtig Geld heimbringen kann. Systematische Zusammenarbeit mit den Steuerbehörden wäre da ein gangbarer Weg, zumal das Steuergeheimnis gar nicht so furchtbar hehr und lückenlos ist.

Der Kern meines Artikels heißt „es bleibt falsch“, da geht nichts dran vorbei. Die anderen Aussagen (Geringfügigkeit, eigene Arbeitnehmer) sind keine Umgehungstechniken, sondern lediglich Konkretisierung der RV-Pflicht.

Man darf angesichts der heißen Tips von Kollegen als RV-pflichtiger Selbständiger, der diese Pflicht nicht umgeht, getrost sagen „Lacht Ihr jetzt, ich lach später“…

In diesem Sinne

MM