Hallo,
vor einiger Zeit war ein TV-Bericht zu sehen, indem ein Vater von 3 Kinder ein Gewerbe angemeldet hatte. Zweck des Gewerbes war: Erziehung der eigenen Kinder.Seine Frau war bei Ihm angestellt.Deswegen konnte Er die Aufwendungen, wie größere Wohnung,Auto,Bekleidung,Essen usw. steuerlich absetzen.
Dieser Beitrag hatte damals eine große Resonanz.
Leider hörte man nichts mehr davon.
Meine Frage ist nun: Ist das überhaupt steuerlich und rechtlich möglich?
In diesen Zeiten, wo alles teurer wird, nur der Verdienst steigt nicht mit, sucht man nach Möglichkeiten zum sparen.
Würde mich über ernstgemeinte Antworten sehr freuen.
Hi,
nur so zum Steuern sparen ist eine Gewerbeanmeldung ungeeignet, denn da spielt das Finanzamt nicht mit.
Es muessen auch echte Umsaetze und Gewinne gemacht werden.
letztendlich muss daraus eine nachhaltige Gewinnerwirtschaftung zur Deckung des eigenen Lebensunterhalts und zur Geschaeftsweiterentwicklung entstehen.
Etwas anders sieht es aus, wenn das Gewerbe als Nebentaetigkeit ausgeuebt wird.
Irgendeiner muss in diesem Hamburger Beispiel erst einmal Kinderbetreuungkosten in die „Firma“ einzahlen.
Vater ist Gewerbetreibender und zahlt privat Geld an seine Firma fuer die Kinderbetreuung. Frau ist seine Angestellte, der er ein Gehalt zahlen muss, mit allen Arbeitgeberverpflichtungen.
Woher nimmt Vater das Geld? Aus seinem hauptberuflichen Angestelltengehalt?
Firma wird als Nebenbeschaeftigung gefuehrt? Geht im Prinzip, wenn der Gewinn daraus minimal gegenueber dem Gehalt ist. Gehalt der Mutter und Arbeitgeberzahlungen fuer Sozialversicherungen werden als Betriebsausgabe vom Einkommen des Vaters abgezogen. Also an Firma gezahlte Kinderbetreuungskosten minus Betriebsausgaben gleich plusminus Null Gewinn.
Rechne Dir das einfach mal alles aus.
Gruss, Ina
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Zweck des Gewerbes war Erziehung der eigenen Kinder.
Hallo Jörg,
Kennzeichen und zwingende Voraussetzung für ein Gewerbe ist die Absicht der Gewinnerzielung. Mit Gewinn sind dabei keine ideellen Werte gemeint, sondern schlicht schnöder Mammon.
…Deswegen konnte Er die Aufwendungen, wie größere
Wohnung,Auto,Bekleidung,Essen usw. steuerlich absetzen.
Das ist Unsinn! „Steuerlich absetzen“ heißt, Gewinn um den Betrag der Ausgaben zu schmälern und so die Steuerzahllast zu reduzieren. Wenn aber dauerhaft kein Gewinn anfällt, gibts auch nichts „abzusetzen“.
Es mag ja sein, daß auf einem Ordnungsamt ein Mitarbeiter geschlafen hat und eine nicht der Gewinnerzielung dienende Gewerbeanmeldung durchgehen ließ, aber spätestens das Finanzamt wird da nicht mitspielen. Für wahrscheinlicher halte ich aber, daß ein Journalist, der keine Ahnung hat, was eine Gewerbeanmeldung überhaupt ist, eine Ente in die Welt gesetzt hat.
duerfte wohl steuerrechtlich beim finanzamt durchfallen, da § 42 eingreifen wird: "Durch Mißbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts kann das Steuergesetz nicht umgangen werden. Liegt ein Mißbrauch vor, so entsteht der Steueranspruch so, wie er bei einer den wirtschaftlichen Vorgängen angemessenen rechtlichen Gestaltung entsteht. "
die gestaltung „gewerbe“ wird nur angestrebt um kinderbetreuungskosten über die möglichen abzuege hinaus steuermindernd geltend machen zu können.
im übrigen werden auch die anderen merkmale eines gewerbes schwer nachweisbar…