Gewerbeanmeldung Kleingewerbe

Hallo zusammen.

Ich möchte ein Kleingewerbe anmelden neben meinem Hauptberuf.
Ich bin gelernter Tischler ohne Meisterbrief, daher darf ich nur Handwerksähnliche bzw. zulassungsfreie Handwerk ausführen.

Ich möchte z.B. folgende Tätigkeiten ausführen…

-Einbau von genormten Bauteilen
-Fliesen legen
-Parkett legen
-Hausmeistertätigkeiten
-Trockenbauarbeiten

Muss ich diese alle auf die Gewerbeanmeldung schreiben oder gibt es da einen Oberbegriff?

Danke für eure Hilfe

Hallo Sven,
meiner Meinung nach reicht es, einen Oberbegriff bei der Gewerbeanmeldung anzugeben. Z. B. „handwerkliche Reparaturarbeiten und Serviceleistungen“. Dies ist ein weiter Begriff und du mußt dich nicht festlegen.
Gruß,
Ilpi

Ich würde alles draufschreiben, allgemein: Dienstleistungen rund ums Haus!

Hallo !
Genau richtig wichtig ist Hausmeistertätigkeiten
da dies mehrere Sachen beinhaltet und du beim
Kunden tätig bist vergesse nicht das Finanzamt
ebend beim Steuerberater nachfragen.

So viel ich weiss müssen alle Tätigkeiten genannt werden
Gruss Siggi

Danke allen bis hier hin. Ich werde alles draufschreiben, damit bin ich auf der sicheren Seite.

Wie ist das denn im Bereich Handel?
Z.B. bei Möbelvermietung, wenn ich das Parkett auch noch selber anbieten würde oder Terassendielen verkaufen möchte. Ging damit doch auch oder?

Vielen Dank nochmal

Sorry , da habe ich auch nicht wirklich den Durchblick . MfG