Ich möchte ein Kleingewerbe anmelden neben meinem Hauptberuf.
Ich bin gelernter Tischler ohne Meisterbrief, daher darf ich nur Handwerksähnliche bzw. zulassungsfreie Handwerk ausführen.
Ich möchte z.B. folgende Tätigkeiten ausführen…
-Einbau von genormten Bauteilen
-Fliesen legen
-Parkett legen
-Hausmeistertätigkeiten
-Trockenbauarbeiten
Muss ich diese alle auf die Gewerbeanmeldung schreiben oder gibt es da einen Oberbegriff?
Hallo Sven,
meiner Meinung nach reicht es, einen Oberbegriff bei der Gewerbeanmeldung anzugeben. Z. B. „handwerkliche Reparaturarbeiten und Serviceleistungen“. Dies ist ein weiter Begriff und du mußt dich nicht festlegen.
Gruß,
Ilpi
Hallo !
Genau richtig wichtig ist Hausmeistertätigkeiten
da dies mehrere Sachen beinhaltet und du beim
Kunden tätig bist vergesse nicht das Finanzamt
ebend beim Steuerberater nachfragen.
Danke allen bis hier hin. Ich werde alles draufschreiben, damit bin ich auf der sicheren Seite.
Wie ist das denn im Bereich Handel?
Z.B. bei Möbelvermietung, wenn ich das Parkett auch noch selber anbieten würde oder Terassendielen verkaufen möchte. Ging damit doch auch oder?