Gewerbeanmeldung,Krankenversicherung und Nebenjob

Hallo

ich bin momentan noch Student und möchte ein Gewerbe anmelden. Wie sieht es denn da mit der Krankenversicherung aus?
Kann ich da jetzt weiterhin über meine Eltern Krankenversichert bleiben, oder muss ich mich selbst Krankenversichern?

Also ich werde unter der 7xxxx tausend Euro Jahresgrenze grenze bleiben, damit ich keine Steuern oder sonstiges bezahlen muss.

Noch eine weitere Frage:
Ich arbeite momentan noch auf 400 Euro basis (raus bekomm ich 358 Euro). Wird dieses auf die 7 Tausend und einpaar zerquetsche angerechnet mit der Steuerzahlung?

Ich hoffe ich könnt mir helfen und bedanke mich schonmal im Voraus.

Mfg
webmaster-uk

momentan noch Student und möchte ein Gewerbe anmelden.
Wie sieht es denn da mit der Krankenversicherung aus?

Wichtige Frage. Sie jetzt zu stellen, erspart spätere Überraschungen.

Kann man da jetzt weiterhin über meine Eltern krankenversichert bleiben, …

Nur wenn man(bei 400€-Job oder bei 400€-Job plus Gewerbe) nicht über 400€ kommst.
Bei „nur Gewerbe“ liegt die Grenze bei 355€.
Außerdem gibt es außerhalb der Sem-Ferien eine 20h-Stundengrenze.
Mehr: http://www.klicktipps.de/gewerbe3.php#studenten

… oder muss ich mich selbst Krankenversichern?

sieht bei den gemachten Angaben ziemlich danach aus.

unter der 7xxxx tausend Euro Jahresgrenze
grenze bleiben, damit man keine Steuern oder sonstiges
bezahlen muss.

Und damit das Kindergeld erhalten bleibt!

Noch eine weitere Frage:
momentan noch auf 400 Euro basis (raus 358 Euro).

Woher kommt die Differenz?
Weniger Stunden als maximal möglich oder Steuerabzug?

Wird dieses auf die 7 Tausend und einpaar
zerquetsche angerechnet mit der Steuerzahlung?

Wenn auf Steuerkarte gearbeitet wird: Ja,
wenn der Arbeitgeber die Steuer pauschal zahlt: Nein

Mfg
JK

Also ich bekomme die 358 Euro raus, wegen Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld. so hat mir das mein Arbeitgeber erklärt…desshlab kommt ich nicht monatlich auf die 400 Euro.

Heißt also, ich dürfte mit meinem angemeldeten Gewerbe nur noch monatlich 42 Euro verdienen. Wenn ich mehr verdiene muss ich mich auch selbst krankenversichern?

und bezüglich der 20 Stunden Grenze für Studenten…ich denke mal die sind pro woche bezogen…ich arbeite die Woche 9 Stunden, heißt also ich könnte noch 11 stunden in meinem Gewerbe arbeiten.

was passiert wenn ich mehr als die 20 Stunden arbeite? ich meine, ist ja meine Sache wieviel ich arbeite!! Hätte das irgendwelche Konsequenzen?

Ist es richtig, dass wenn ich ein Gewerbe habe, dass ich dann nicht in die gesetzliche Krankenversicherung eintreten kann, sondern mich privat Krankenversichern muss?

und mal nochwas… ich fange ab dem 01. August eine Ausbildung an. Ich habe gelesen, dass es während der Ausbildung erlaubt ist einen 400 Euro job zu machen, ohne dafür dann steuern zahlen zu müssen wegen des erhöten einkommens dann… also in der Ausbildung verdiene ich Netto ca. 470 Euro zzgl. dem geld von dem Nebenjob von 358 Euro. Stimmt das, dass ich dann keine Steuern bezahlen muss?

Und wie sieht es da mit dem Gewerbe aus? Gild da dann die gleiche Regelung auch für ein Gewerbe oder nur im Bezug auf so ein 400 Euro job?

schonmal danke für die Antworten auf meine vielen Fragen :smile:

Also ich bekomme die 358 Euro raus, wegen Urlaubsgeld und
Weihnachtsgeld. so hat mir das mein Arbeitgeber
erklärt…desshlab kommt ich nicht monatlich auf die 400 Euro.

Das klingt so, als ob es dann im Jahnresdurchschnitt doch 400€ werden. (?)
Damit wäre die Grenze dann schon erreicht.

Wenn ich mehr verdiene muss
ich mich auch selbst krankenversichern?

Ja

und bezüglich der 20 Stunden Grenze für Studenten…ich denke
mal die sind pro woche bezogen…

Ja

ich arbeite die Woche 9 Stunden, heißt also ich könnte noch 11 stunden
in meinem Gewerbe arbeiten.

Ja

was passiert wenn ich mehr als die 20 Stunden arbeite? ich
meine, ist ja meine Sache wieviel ich arbeite!! Hätte das
irgendwelche Konsequenzen?

In den Semesterferien problemlos (da gibt es auch für die KK keine Einkommensgrenze)
Bei Überschreitung im Sester: slbst KK-versichern

Ist es richtig, dass wenn ich ein Gewerbe habe, dass ich dann
nicht in die gesetzliche Krankenversicherung eintreten kann,
sondern mich privat Krankenversichern muss?

Kann ich so nicht beantworten - KK fragen

und mal nochwas… ich fange ab dem 01. August eine
Ausbildung an.

I. d. Regel muss der Ausbildungsarbeitgeber über Nebenjobs und Gewerbe informiert werden!
Ist aber meist unproblematisch.

Ich habe gelesen, dass es während der
Ausbildung erlaubt ist einen 400 Euro job zu machen, ohne
dafür dann steuern zahlen zu müssen wegen des erhöten
einkommens dann…

Stimmt
Hat mit dem „normalen“ Einkommen nichts zu tun.
Man kann nebenher einen 400€-Job haben.
Geht auch neben normalem Job.

also in der Ausbildung verdiene ich Netto
ca. 470 Euro zzgl. dem geld von dem Nebenjob von 358 Euro.
Stimmt das, dass ich dann keine Steuern bezahlen muss?

Wenn der 400€-Job-Arbeitgeber die Steuer zahlt:
Ja. weil/wenn man noch unter dem "Grundfreibetrag bleibt.
Aber dann kommt die Einkunftsgrenze für das Kindergeld in die Nähe!!!

Und wie sieht es da mit dem Gewerbe aus? Gild da dann die
gleiche Regelung auch für ein Gewerbe oder nur im Bezug auf so
ein 400 Euro job?

Wenn man eine Ausbildung macht, ist man sowieso selbst KK-versichert.
Ein zusätzliches Gewerbe ist unproblematisch.
Zur Sicherheit aber nochmal mit der KK reden!
Wenn Dir ein Sachbearbeiter nix vernünftiges sagen kenn/will, dann einen anderen oder seinen Chef fragen,
oder eine andere KK fragen; für alle gelten die gleichen Spielregeln.

Gruß JK

Um ehrlich zu sein weiß ich das garnicht, ob ich den Jahresdurchschnitt dann erreiche, müsste ich mal nachrechnen.

Was währe denn, wenn ich garnicht angebe das ich studiere sondern hinschreibe das ich momentan arbeitslos bin und ab 01. august ne Ausbildung anfange…generell würde das ja stimmen. die uni besuche ich ja nicht mehr, ich bin nur noch als student gemeldet wegen dem Kindergeld.

Das mit den Semesterferien, hab ich das richtig verstanden? während den Semesterferien kann ich soviel arbeiten wie ich möchte ohne mich selbst Krankenzuversichern?
Wie wollen Sie feststellen wieviel stunden ich denn arbeite wenn ich selbstständig bin?

Wie ist es eigentlich, wenn man im Prinzip eigentlich nicht wirklich arbeitet für das Geld, was man in seinem Gewerbe bezieht sondern einfach nur Rechnungen schreiben muss und die Kunden von sich selbst kommen? im Prinzip hat man dann ja nicht wirklich arbeit.

Um ehrlich zu sein weiß ich das garnicht, ob ich den
Jahresdurchschnitt dann erreiche, müsste ich mal nachrechnen.

Jo mach mal. - Ist immer gut, wenn man weiß, was läuft.

Was währe denn, wenn ich garnicht angebe das ich studiere
sondern hinschreibe das ich momentan arbeitslos bin und ab 01.
august ne Ausbildung anfange…generell würde das ja stimmen.

Dann wird es schwierig mit dem Kindergeld.

die uni besuche ich ja nicht mehr, ich bin nur noch als
student gemeldet wegen dem Kindergeld.

Tja.

Das mit den Semesterferien, hab ich das richtig verstanden?
während den Semesterferien kann ich soviel arbeiten wie ich
möchte ohne mich selbst Krankenzuversichern?

Ja.

Wie wollen Sie feststellen wieviel stunden ich denn arbeite
wenn ich selbstständig bin?

Eigene Angabe des Versicherten.

Wie ist es eigentlich, wenn man im Prinzip eigentlich nicht
wirklich arbeitet für das Geld, was man in seinem Gewerbe
bezieht sondern einfach nur Rechnungen schreiben muss und die
Kunden von sich selbst kommen? im Prinzip hat man dann ja
nicht wirklich arbeit.

Stimmt.

Was für eine Art Gewerbe ist das? Das würde ich auch gerne machen!

Gruß JK

so, also das ganze mal nochmal kurz zusammengefasst bedeutet also das es sich eigentlich nicht lohnen würde das ich ein Gewerbe anmelde, da ich bereits einen 400 Euro Basis Job habe und ich bei allem was ich darüber verdiene 1. steuern bezahlen muss und 2. mich auch selbst Krankenversichern muss.
Wenn ich angebe das ich kein Student bin bekomm ich schwierigkeiten wegen dem Kindergeld und wenn ich angebe das ich Student bin darf ich nur 20 Studen die Woche arbeiten bzw. nur noch 52 Euro im Monat (wenn überhaupt - in Hinsicht auf den Jahresdurchschnitt) dazuverdienen.

so, also das ganze mal nochmal kurz zusammengefasst bedeutet
also das es sich eigentlich nicht lohnen würde das ich ein
Gewerbe anmelde, da ich bereits einen 400 Euro Basis Job habe

und ich bei allem was ich darüber verdiene 1. steuern bezahlen muss

Steuern erst wenn die Einkünfte des „normalen Jobs“ plus Einkünfte/Gewinn aus Kapitalerträgen, Vermietung, Gewerbe usw. den Grundfreibetrag ( http://de.wikipedia.org/wiki/Grundfreibetrag ) überschreiten.
Die Steuern sind kein wirkliches Problem: Wer was verdient, kann davon auch Steuern abgeben.
Wirklich interessant - weil ggf. teuer - sind die Grenzen für Krankenkasse und Kindergeld (und, wenn man hat, BAföG)

und 2. mich auch selbst Krankenversichern muss.

stimmt.

Wenn ich angebe das ich kein Student bin bekomm ich
schwierigkeiten wegen dem Kindergeld

Wenn nur maximal 4 Monate zwischen Exmatrikulation und Ausbildung liegen unproblematisch, ansonsten braucht man eine Bescheinigung, dass der nächste Ausbildungsabschnitt erst im August begonnen werden kann.
Die Familienkasse zickt dann zwar etwas rum, aber es funktioniert.
Die Einkünfte im Kalenderjahr dürfen aber die Einkommensgrenze für das KG nicht überschreiten.
Steht alles in http://www.klicktipps.de/kindergeld.php

und wenn ich angebe das ich Student bin darf ich nur 20 Studen die Woche
arbeiten bzw. nur noch 52 Euro im Monat (wenn überhaupt - in Hinsicht auf
den Jahresdurchschnitt) dazuverdienen.

Stimmt.

Am Rande bemerkt:
Was immer Du für eine Ausbildung machst, Du solltest an Deiner Rechtschreibung und Zeichensetzung arbeiten.
Gruß JK

Wenn nur maximal 4 Monate zwischen Exmatrikulation und
Ausbildung liegen unproblematisch, ansonsten braucht man eine
Bescheinigung, dass der nächste Ausbildungsabschnitt erst im
August begonnen werden kann.

Das würde ja für mich bedeuten, dass es eigentlich bezüglich des Hindernisses der Arbeitsstunden funktionieren müsste. Ich fange im August (nach meiner Rechnung noch 4 Monate) meine Ausbildung an.

Bedeutet ja dann, dass ich nicht angeben muss das ich Student bin sondern halt sage das ich mich exmatrikuliert habe und am 01. 08 die Ausbildung anfangen werde. Dann müsste das ja mit dem Kindergeld funktionieren.

Am Rande bemerkt:
Was immer Du für eine Ausbildung machst, Du solltest an Deiner
Rechtschreibung und Zeichensetzung arbeiten.

Ich achte da im Internet eigentlich überhaupt nicht drauf. Ist so ne schlechte Angewohnheit von mir, aber danke für den Hinweis

Das würde ja für mich bedeuten, dass es eigentlich bezüglich
des Hindernisses der Arbeitsstunden funktionieren müsste. Ich
fange im August (nach meiner Rechnung noch 4 Monate) meine
Ausbildung an.

Bedeutet ja dann, dass ich nicht angeben muss das ich Student
bin sondern halt sage das ich mich exmatrikuliert habe und am

  1. 08 die Ausbildung anfangen werde. Dann müsste das ja mit
    dem Kindergeld funktionieren.

Ja.

Wenn man dann aber jobbt, muss man sich selbst krankenversichern; wie halt jeder Arbeitnehmer.
Und die Einkunftsgrenze für das KG weiter im Auge behalten.

Gruß JK

also wenn ich mich jetzt nicht mehr als student melde, dann muss ich, auch wenn ich nur diesen 400 euro job mache, mich krankenversichern und kann nicht über meine eltern mitversichert bleiben?

gibts da keine gesetzteslücke oder so was, wo man tricksen kann? :smile:

also wenn ich mich jetzt nicht mehr als student melde, dann
muss ich, auch wenn ich nur diesen 400 euro job mache,

Da solltest Du jetzt mal direkt die Krankenkasse(n) fragen
oder mal bei http://www.minijob-zentrale.de anrufen.

Gruß JK

ok, danke, werd ich mich mal direkt an die wenden

aber mal noch zwei Fragen:

  1. Wenn ich das gewerbe angemeldet habe, muss ich mich dann direkt krankenversichern oder erst, wenn ich einen bestimmten Gewinn gemacht habe oder muss ich das direkt bei Gewerbeanmeldung machen auch wenn ich keine Umsätze habe?

  2. Ist es rechtens erlaubt bei der Werbung für seine Firma die Preise von anderen Firmen anzugeben.
    also als beispiel…bei firma XYZ kostet es 10.000 Euro, bei uns nur 6.000 Euro
    nur mal so als reines Beispiel angenommen. Eigentlich dürfte es doch da keine Schwierigkeiten geben oder ist das nicht rechtens?

  1. Wenn ich das gewerbe angemeldet habe, muss ich mich dann
    direkt krankenversichern oder erst, wenn ich einen bestimmten
    Gewinn gemacht habe oder muss ich das direkt bei
    Gewerbeanmeldung machen auch wenn ich keine Umsätze habe?

So lange man noch Student ist, bleibt man bei den Eltern mitversichert.
Kein Umsatz, kein Gewinn (= Einnahmen minus Ausgaben ) höchstens Verlust.

Wenn man nicht maehr Student ist: Krankenkasse fragen.
Vermutlich muss man sich dann gleich versichern.
Wie es ist, wenn amn sich arbeitslos meldet, weiß ich nicht.
ArbAmt und KK fragen.

  1. Ist es rechtens erlaubt bei der Werbung für seine Firma die
    Preise von anderen Firmen anzugeben.
    also als beispiel…bei firma XYZ kostet es 10.000 Euro, bei
    uns nur 6.000 Euro
    nur mal so als reines Beispiel angenommen. Eigentlich dürfte
    es doch da keine Schwierigkeiten geben oder ist das nicht
    rechtens?

Früher war vergleichende Werbung generell verboten.
Wie es jetzt ist? - Da würde ich mal diese Frage ins Recht-Forum stellen.

Gruß JK

Zum Thema private oder gesetzliche Krankenkassen als Student, schau mal bei den eGruendern vorbei: http://www.egruender.de/allgemeines/aw-krankenkasse-…