Hallo,
wenn Person A als Messehostess( Standbetreuung, Lebensmittelpromotion, Übersetzen) tätig werden möchte, welches Gewerbe muss angemeldet werden?
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Lara
Hallo,
wenn Person A als Messehostess( Standbetreuung, Lebensmittelpromotion, Übersetzen) tätig werden möchte, welches Gewerbe muss angemeldet werden?
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Lara
Hallo Lara,
ich dachte diese Damen sind eh immer Angstellte.
*wunder*
Grüße
Almut
Hallo Lara,
ich dachte diese Damen sind eh immer Angstellte.
*wunder*
Grüße
Almut
Hallo Almut, so ist es leider nicht. Gewerbe + meistens noch Gesundheitszeugnis.
Grüße
Lara
Hallo,
oder kein Gewerbe sondern Freiberuflich (als Betreuung der Messe, Beratungen…)?
Tüssi
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo Lara,
Du hast schon recht, es ist ein Gewerbe. Ich habe das lange gemacht. Es hängt immer ein bißchen vom Gewerbeamt ab, was die letztendlich reinschreiben. Bei mir stand Verkaufsförderer, bei anderen Promoter. Letztendlich brauchst Du ja nur eine Steuernummer.
Gesundheitszeugnis ist auch vollkommen korrekt. Du hantierst eben u.U. mit Essen, da wird sich Dein Auftraggeber schon absichern.
Gruß
PP
Betreuung der Messe oder Messhostess=stuerliche Un
Hallo,
oder kein Gewerbe sondern Freiberuflich (als Betreuung der
Messe, Beratungen…)?
Hall Tüssi,
vielen dan für den Hinweis. Bei einer freiberuflichen Tätigkeit besteht doch sozialversicherungspflicht, oder sehe ich das jetzt falsch. Worin liegt dann der Unterschied zwischen den beiden in stuerlicher und sozialversicherungspflichtig?
Vielen Dank.
Lara
Tüssi
Hallo Lara,
ich dachte diese Damen sind eh immer Angstellte.
*wunder*
Grüße
AlmutHallo Almut, so ist es leider nicht. Gewerbe + meistens noch
Gesundheitszeugnis.Grüße
Lara
Worin liegt dann der Unterschied
zwischen den beiden in stuerlicher und
sozialversicherungspflichtig?
Steuer: nurbei der Gewerbsteuer
Unterschiede: http://www.klicktipps.de/gewerbe_freiberuf.htm
Ssozialversicherung:
Am besten diese Frage noch mal im Brett „Existenzgründung“ stellen.
Die angestrebte Tätigkeit dürfte aber nicht als freiberuflich Anerkennung finden.
Gruß JoKu