Gewerbeanmeldung nötig oder nicht?

Hi,

Ideal fände ich es, wenn du dich ganz zurückhalten würdest,
statt hier Bruchstücke 'rauszugreifen und auf den Kopf zu
stellen.

Er bat dich nur, wie ich auch, deine Aussage:

Die Jungs erfüllen voll die Kriterien des § 18 EStG und sind damit :Freiberufler.

zu begründen. Mehr nicht.

mfg Ulrich

Lieber Hartmut,

Das diskutiere doch bitte mit den Leuten, die’s betrifft, ok?

das betrifft Dich, weil Du hier eine These als Antwort auf eine Anfrage ins Forum gestellt hast, die meines Erachtens schlicht und ergreifend falsch ist. Falsche Antworten werden hier im Forum üblicherweise nicht einfach so hingenommen - zumindest nicht dann, wenn sie von anderen als falsch erkannt werden.

Mich nur noch insofern, als dass ich an dem Vorhaben als Kunde
interessiert wäre, weil das eben was ganz anderes und weit
mehr ist als „betreute Vermietung von Serverkapazität und
Webspace“.

Nasiehste, da kommen wir der Sache doch schon näher: Wo und wie genau ist darin (hauptsächlich) eine Tätigkeit zu sehen, die derjenigen eines Ingenieurs ähnlich ist, und dabei so weitgehend die Tätigkeit insgesamt prägt, dass die gewerbliche Überlassung dabei vergleichsweise belanglos wird und nicht der gesamten Tätigkeit ein gewerbliches Gepräge gibt, unabhängig davon, ob dabei teilweise auch Kenntnisse eingebracht werden, die denen eines Ingenieurs ähneln?

Ideal fände ich es, wenn du dich ganz zurückhalten würdest,

darauf kannst Du lange warten, wenn hier ganz offensichtlich einem arglosen Fragesteller, der in der Materie nicht bewandert ist, Schwarz für Weiß vorgemacht werden soll. Steh ganz einfach zu Deiner These, verteidige sie, belege sie, begründe sie! Ich hab hier auch schon viel Müll verzapft, aber mich dabei jedesmal korrigieren lassen. Jetzt kommst Du.

Du bist da wie mein ehemaliger Hausarzt

stimmt. In meinem Metier hab ich schon viel geheilt und vieles eingerenkt. Freut mich, wenn das einer ästimiert :wink:

Also nochmal:

Wo sind im gegebenen Fall Einkünfte gem. § 18 Abs 1 EStG versteckt, und warum sind sie so zu qualifizieren?

Schöne Grüße

MM

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bombensicheres auftreten…
…bei völliger ahnungslosigkeit

jungs, spart euch die tinte…

an die threaderöffner: müsste euch eigentlich mittlerweile klar sein, dass es sich um einkünfte gem. § 15 EStG handelt - also mit gewerbeanmeldung…

gruß inder

Ach ja, was da jetzt weiter unten im Thread passiert, interessiert mich zwar wie die letzte Wasserstandsmeldung aus Modjanny, aber eine Frage an „Experten“ wie Martin hätte ich ja noch:

Was ist eigentlich „Webspace“?

Ein Raum im Web - hm, Gabriel: Wie willst du mir da Miete berechnen - nach Kubikmetern?

Lieber Hartmut,

Was ist eigentlich „Webspace“?

tschää - da kenn ich mich ungefähr so gut aus wie Du im Steuerrecht… Empfehle also, die Frage jemandem vorzulegen, der die Materie kennt.

Im übrigen betrachte ich Deinen poetischen Rückzieher, mit oder ohne Gänsefüßchen, als Zustimmung.

Kein Problem, in so fummeligen Dingern wie dem Achtzehner, den ich wegen seiner verblasenen Formulierung hasse, seit ich ihn kenne, stolpert jeder mal, kann passieren.

Also auf ein Neues - BTW: Wo liegen eigentlich Deine fachlichen Schwerpunkte? Der ViKa konnte ich nicht viel entnehmen.

Schöne Grüße

MM

Hi Martin,

Was ist eigentlich „Webspace“?

tschää - da kenn ich mich ungefähr so gut aus wie Du im
Steuerrecht… Empfehle also, die Frage jemandem vorzulegen,
der die Materie kennt.

Darf ich helfen?

http://www.glossar.de/glossar/z_webspace.htm
(Vorsicht. Viele weiterführende Links sind veraltet, da das Thema abgehakt ist.)

Besonders interessant war der Abmahnkrieg.

mfg Ulrich