Lieber Hartmut,
Das diskutiere doch bitte mit den Leuten, die’s betrifft, ok?
das betrifft Dich, weil Du hier eine These als Antwort auf eine Anfrage ins Forum gestellt hast, die meines Erachtens schlicht und ergreifend falsch ist. Falsche Antworten werden hier im Forum üblicherweise nicht einfach so hingenommen - zumindest nicht dann, wenn sie von anderen als falsch erkannt werden.
Mich nur noch insofern, als dass ich an dem Vorhaben als Kunde
interessiert wäre, weil das eben was ganz anderes und weit
mehr ist als „betreute Vermietung von Serverkapazität und
Webspace“.
Nasiehste, da kommen wir der Sache doch schon näher: Wo und wie genau ist darin (hauptsächlich) eine Tätigkeit zu sehen, die derjenigen eines Ingenieurs ähnlich ist, und dabei so weitgehend die Tätigkeit insgesamt prägt, dass die gewerbliche Überlassung dabei vergleichsweise belanglos wird und nicht der gesamten Tätigkeit ein gewerbliches Gepräge gibt, unabhängig davon, ob dabei teilweise auch Kenntnisse eingebracht werden, die denen eines Ingenieurs ähneln?
Ideal fände ich es, wenn du dich ganz zurückhalten würdest,
darauf kannst Du lange warten, wenn hier ganz offensichtlich einem arglosen Fragesteller, der in der Materie nicht bewandert ist, Schwarz für Weiß vorgemacht werden soll. Steh ganz einfach zu Deiner These, verteidige sie, belege sie, begründe sie! Ich hab hier auch schon viel Müll verzapft, aber mich dabei jedesmal korrigieren lassen. Jetzt kommst Du.
Du bist da wie mein ehemaliger Hausarzt
stimmt. In meinem Metier hab ich schon viel geheilt und vieles eingerenkt. Freut mich, wenn das einer ästimiert 
Also nochmal:
Wo sind im gegebenen Fall Einkünfte gem. § 18 Abs 1 EStG versteckt, und warum sind sie so zu qualifizieren?
Schöne Grüße
MM