Gewerbeanmeldung nötig oder nicht?

Hallo,

ich plane mit 2 Freunden einen Root-Server anzumieten (später mehrere) und zur Deckung der Kosten Webspace (mit Domains, Datenbanken, E-Mail-Accounts…) weiterzuvermieten. Wenn dies gut klappt, planen wir, später auch noch weitere Server (bzw. ganze Housing-Racks) anzumieten und Pakete zu verkaufen.

Wir sind 3 Gymnasiasten (18), die sich relativ gut mit Webprogrammierung und Linux auskennen. Zuerst wollen wir mit dem Weitervermieten nur die Serverkosten decken.

Jetzt ist die Frage, ob wir dazu ein Gewerbe anmelden müssen oder nicht und wenn ja, wie große Kosten da auf uns zukommen würden (ungefähre Größenordnung). Es handelt sich ja zuerst um einen sehr geringen Umsatz - alles soll aber natürlich 100% legal laufen.
Müssen wir dafür (Umsatz-)Steuern zahlen? Wenn ja, auch solange kein Gewinn erwirtschaftet wird?

Im Vorraus schonmal vielen Dank für Antworten!

Hallo,

ich bin kein Steuer- o.ä. Fachmann („nur“ einer, der sich seit Jahren als Existenzgründer versucht) und antworte mal „nur“ aus meinem reichen Erfahrungsschatz mit diversen Behörden. (Die das bisher recht erfolgreich verhindert haben, aber nicht nur bei mir.

Ein paar Worte von mir:

Ein Gewerbe müsst Ihr nur dann anmelden, wenn Ihr

  1. mit Gewinnabsicht handelt,
  2. das völlig selbstständig tut
  3. nach außen erkennbar und
  4. Auf Dauer angelegt.

Solange Ihr also nur eure Kosten augleicht, ist es nicht nötig, ein Gewerbe anzumelden.

Sobald Ihr Server dazumieten wollt, um damit Geld zu verdienen, werdet Ihr das schon tun müssen. Es gibt aber in den Dimensionen auch schlimmeres als das.

Eine Anmeldung als Kleinunternehmer würde euch völlig ausreichen, dass heißt ihr macht nur eine Steuererklärung am Ende des Jahres, und der Stress mit Mehrwertsteuer ausschreiben und absetzten bleibt euch erst mal erspart. Gewerbe anmelden kostet ca. 20 €, also verkraftbar.

Ein freiberufliches Gewerbe, wie mein Vorredner es vorschlägt, kriegt ihr aber denk ich nicht durch, da Ihr ja keine Websiten designed oder ähnliches, sondern rein kaufmännisch arbeitet.

Schönen Tag noch! Mischa

Erstmal vielen Dank für die Antwort!

Eine freiberufliche Tätigkeit beim Finanzamt anmelden -
fertig. Und dann verteidigt euren Freiberuflerstatus, so gut
ihr könnt! Da stehe ich als „Berater“ auch gern zur Verfügung.

Danke für das Angebot! Da werden wir vielleicht darauf zurückkommen.

Müssen wir dafür (Umsatz-)Steuern zahlen?

  • Umsatzsteuer: Das ist die sog. „Mehrwertsteuer“ - die zahlt
    man auf alles, was man einkauft, sowieso. Und dem Kunden
    schlägt man sie auf seinen Preis drauf. Auf die Art hat man
    auf seinen Umsatz seine Steuern gezahlt.

Heißt das, dass wir erst mal beim Hoster anmelden müssen, die Server Mehrwertsteuerfrei zu bekommen, damit sie nicht doppelt gezahlt wird, wenn wir sie nochmal daraufschlagen?
…da unser Preis ja etwas höher sein wird als der Einkaufspreis und sonst auf der Differenz keine Umsatzsteuer drauf ist.?

solange kein Gewinn erwirtschaftet wird?

Wenn du Miese machst, brauchst du also keine Steurn zu zahlen.

Wir wollen ja in der Anfangsphase erst mal alles auf 0 rauslaufen lassen.

Jedes Jahr eine ordentliche Steuererklärung wäre aber
angebracht, also von Anfang an eine „saubere“ Buchführung.

Versteht sich von selbst, dass sie sauber sein soll :smile:. Unser Anfangsumsatz ist eh so gering, dass wir keine Einkommenssteuer zahlen müssten.

Die wichtigste Basis für ein erfolgreiches Geschäft ist und
bleibt der Markt. Habt ihr den? Die Konkurrenz ist riesig und
arbeitet sehr preiswert.

Wenn’s läuft, bin ich gern einer eurer ersten Kunden. (Eigene
Website, Speicherplatz, eigenes Forum… wie hier schon
ausführlich dargelegt

Sobald Ihr Server dazumieten wollt, um damit Geld zu
verdienen, werdet Ihr das schon tun müssen. Es gibt aber in
den Dimensionen auch schlimmeres als das.
Gewerbe anmelden kostet ca. 20 €, also verkraftbar.

Die Anmeldung ist geschenkt, aber was dann kommt… Also wäre den Jungs dringend zu empfehlen, vorher noch andere Gewerbetreibende zu fragen.

Ich meine aber wirklich Gewerbetreibende, nicht tausend „Berater“, die sie mit Sicherheit sofort auf dem Hals haben und die auch die Hand aufhalten bzw. sie weiter „verkaufen“ wollen - ich spreche aus m e i n e n Erfahrungen. Das ging schon mehr als einmal vor Gericht, wie gesagt.

Ein freiberufliches Gewerbe, wie mein Vorredner es vorschlägt,
kriegt ihr aber denk ich nicht durch, da Ihr ja keine Websiten
designed oder ähnliches, sondern rein kaufmännisch arbeitet.

Jo, das wäre das reine Anmieten und weiter Vermieten - da sehe ich allerdings die Erfolgschancen gegen Null gehen bei dem vorhandenen Riesenangebot, wie gesagt. Sich in den Kunden 'reinversetzen ist das A und O - warum soll der nicht direkt bei einem der großen Provider hosten, sondern über einen „Zwischenhändler“, wo’s nur mehr kostet?

Um den Freiberuflerstatus durchzukriegen, muss man vor allem auch die entsprechende „Qualifikation“ nachweisen - das muss nun kein Doktortitel sein, aber entsprechende fachliche, unternehmerische, „soziale“ Kompetenz. Aber wenn ich die Jungs richtig verstanden habe, haben sie auch da einiges drauf, also rate ich ihnen, soviel wie möglich selber in die Hand zu nehmen. Das haben sie auch vor, oder?

Gruß Hartmut


Einkaufspreis und sonst auf der Differenz keine Umsatzsteuer
drauf ist.?

Vereinfacht:

Bei allem was ihr kauft, zahlt ihr Umsatzsteuer. Bei allem was ihr verkauft, nehmt ihr Umsatzsteuer ein. Am Ende wird abgerechnet (:wink:):
Vereinnahmte Umsatzsteuer - gezahlte Umsatzsteuer = Betrag den ihr vom Finanzamt zurückbekommt oder eben zahlen müsst.

Wir wollen ja in der Anfangsphase erst mal alles auf 0
rauslaufen lassen.

Meine persönliche Meinung zu diesem Thema:

Jetzt schon Gewerbe anmelden und Umsatzsteuer auf Umsätze trotzdem erheben. So bekommt ihr am Anfang auf all eure Ausgaben die Umsatzsteuer zurück.

Versteht sich von selbst, dass sie sauber sein soll :smile:.

Schön.

Aber jetzt
höre ich auf, nicht dass der Artikel wegen Werbung geschlossen
wird - was wirklich gerade nicht mein Ziel ist.

Ha ha…

Wünsche euch viel Erfolg - sehe leider keinen Erfolg in dieser Sache.
Über den Preis auf diesem Gebiet zu verkaufen ist ziemlich anstregend.
Überlegt euch doch lieber mal was Cooles was noch nicht jeder günstig anbietet und bietet das zu einem guten Preis an…

Sobald Ihr Server dazumieten wollt, um damit Geld zu
verdienen, werdet Ihr das schon tun müssen. Es gibt aber in
den Dimensionen auch schlimmeres als das.
Gewerbe anmelden kostet ca. 20 €, also verkraftbar.

Die Anmeldung ist geschenkt, aber was dann kommt… Also wäre
den Jungs dringend zu empfehlen, vorher noch andere
Gewerbetreibende zu fragen.

D.h. dass später noch hohe laufende Kosten kommen?

Ich meine aber wirklich Gewerbetreibende, nicht tausend
„Berater“, die sie mit Sicherheit sofort auf dem Hals haben
und die auch die Hand aufhalten bzw. sie weiter „verkaufen“
wollen - ich spreche aus m e i n e n Erfahrungen. Das ging
schon mehr als einmal vor Gericht, wie gesagt.

Danke für den Tipp.

Ein freiberufliches Gewerbe, wie mein Vorredner es vorschlägt,
kriegt ihr aber denk ich nicht durch, da Ihr ja keine Websiten
designed oder ähnliches, sondern rein kaufmännisch arbeitet.

Jo, das wäre das reine Anmieten und weiter Vermieten - da sehe
ich allerdings die Erfolgschancen gegen Null gehen bei dem
vorhandenen Riesenangebot, wie gesagt. Sich in den Kunden
'reinversetzen ist das A und O - warum soll der nicht direkt
bei einem der großen Provider hosten, sondern über einen
„Zwischenhändler“, wo’s nur mehr kostet?

Wir wissen aus eigener Erfahrung einigermaßen, worauf Kunden achten.
Zu den Vorteilen: Zum einen geben „große Provider“ z.B. MySQL Datenbanken erst ab großen Paketen mit dazu und nur begrentzte E-Mail-Accounts bei kleinen Paketen - das alles kostet aber den Hoster nichts…
Zum anderen sind die Preislichen Unterschiede zwischen root-Servern und Webspace gewaltig, da ist eine ordentliche Spane.

Wir hatten die Richtung angepeilt: 1€/Monat - 1GB Webspace, 10 Datenbanken…
Domains werden zum Einkaufspreis weitergereicht.
Da finden sich nicht viele große Provider.

Um den Freiberuflerstatus durchzukriegen, muss man vor allem
auch die entsprechende „Qualifikation“ nachweisen - das muss
nun kein Doktortitel sein, aber entsprechende fachliche,
unternehmerische, „soziale“ Kompetenz. Aber wenn ich die Jungs
richtig verstanden habe, haben sie auch da einiges drauf, also
rate ich ihnen, soviel wie möglich selber in die Hand zu
nehmen. Das haben sie auch vor, oder?

Ja wir haben vor, so viel wie möglich selbst in die Hand zu nehmen.
Zu Qualifikation: Ich z.B. bin mehrfacher TLD-Webmaster und 2facher Foren-Admin - alles ehrenamtlich, also müsste sozial auch zutreffen :smile:.
Reicht das?

Gruß Gabriel

Nochmal zur Umsatzsteuer: Da haste jetzt was durcheinander gebracht, aber ich hatte auch noch einen Fehler drin:

Also ganz einfaches Beispiel: Du kaufst was für 1.000 Euren. Mit USt (16% sind’s jetzt, glaub’ ich?) wären das 1.160

Du musst ja von was leben

D.h. dass später noch hohe laufende Kosten kommen?

Worauf du dich verlassen kannst, vor allem halt die Gewerbesteuer. Die kassiert ja letztlich auch nicht der Staat, sondern die Kommune, wenn ich richtig informiert bin.

Und warum wurde die Anno dazumal eingeführt? Begründung war sinngemäß: Ein Unternehmen nutzt ja auch in großem Umfang die „Dienstleistungen“ der Kommune - also Verwaltung, Infrastruktur,… die wiederum die Kommune bezahlt und unterhält.

Was braucht ihr davon groß - also ich für meinen Teil zahle auch keine Gewerbesteuer, wenn ich z.B. öffentliche Straßen nutze.

Hallo,

Wohl eher eine Fragestellung fürs Steuerforum.

vor allem halt die
Gewerbesteuer.

Dazu muss der Gewinn - also Einnahmen minus Ausgaben erstmal über
24.500 € im Jahr liegen. Da solltet ihr euch erst dann Gedanken drum
machen, wenn der Laden wirklich so brummt.

Als Freiberufler werdet wohl nicht durchkommen - die Vermetung von
Webspace zählt weder zu den Katalogberufen wie Arzt, Ingenieur,
Rechtsanwalt ect. noch ist sie irgendwie wissenschaftlich,
künstlerisch, unterrichtend o.ä.
Aber wie gesagt, bis der Gewinn bei 24.500 € liegt, ist das egal.

LG
Kathi

Hallo,

vor allem halt die Gewerbesteuer.

Dazu muss der Gewinn - also Einnahmen minus Ausgaben erstmal
über 24.500 € im Jahr liegen. Da solltet ihr euch erst dann
Gedanken drum machen, wenn der Laden wirklich so brummt.

Eben, dann kann man immer noch ein Gewerbe anmelden - da wären sie aber erst recht schön blöd, oder?

Als Freiberufler werdet wohl nicht durchkommen - die Vermetung
von Webspace zählt weder zu den Katalogberufen wie Arzt,
Ingenieur,…

Klar, reine Vermietung nicht, aber z.B. Administration und Softwareentwicklung schon - nee? Jedenfalls bei mir hat das Finazamt noch nicht daran gezweifelt.

Aber dort habe ich inzwischen sowieso Narrenfreiheit - nachdem ich sie bezügl. meiner Steuererklärung für 2003 an die verwiesen habe, die meine Existenzgründung bisher so erfolgreich verhindert haben - und damit dem Staat inzwischen Steuereinnahmen im 6stelligen EUR - Bereich - also konkret an andere Behörden. Irgendwann muss der dümmste „Staatsdiener“ doch mal einsehen, dass er damit nicht nur mir, sondern auch dem Staat einen Bärendienst erweist.

Nun bringe mal einer noch ein Argument - warum sollten die Jungs ein Gewerbe anmelden? Wem soll das was bringen außer zusätzlichem Aufwand?

Hartmut

Hi Michael,

Ein Gewerbe müsst Ihr nur dann anmelden, wenn Ihr

  1. mit Gewinnabsicht handelt,
  2. das völlig selbstständig tut
  3. nach außen erkennbar und
  4. Auf Dauer angelegt.

Solange Ihr also nur eure Kosten augleicht, ist es nicht
nötig, ein Gewerbe anzumelden.

*räusper*
Solch eine Kröte soll ein FA schlucken? IMHO eher nicht.

Eine Anmeldung als Kleinunternehmer würde euch völlig
ausreichen,

Besser: er votiert für die KKleinunternehmerregelung. Aber Vorsicht! Das betrifft nur das Verhältnis zum FA.

Ein freiberufliches Gewerbe, wie mein Vorredner es vorschlägt,
kriegt ihr aber denk ich nicht durch, da Ihr ja keine Websiten
designed oder ähnliches, sondern rein kaufmännisch arbeitet.

Wenn der Webdesigner einem Katalogberuf angehört, dann könnte es freiberuflich sein, sonst nein.

mfg Ulrich

Hi,

Nun bringe mal einer noch ein Argument - warum sollten die
Jungs ein Gewerbe anmelden? Wem soll das was bringen außer
zusätzlichem Aufwand?

Und bei der nächsten Kontrollmeldung gehen die baden. Die müssen IMHO ein Gewerbe anmelden, wie jeder andere gewerblich handelnde das auch tun muß.
http://www.klicktipps.de/gewerbe_freiberuf.htm

mfg Ulrich

Und bei der nächsten Kontrollmeldung gehen die baden. Die
müssen IMHO ein Gewerbe anmelden,

Auf’s Klo müssen sie mal und sterben müssen sie mal.

http://www.klicktipps.de/gewerbe_freiberuf.htm

Danke für den Tipp, die Seite ist wirklich gut. Die Jungs erfüllen voll die Kriterien des § 18 EStG und sind damit Freiberufler.

Wie gesagt, ein guter(!) Steuerberater ist da auch was wert, wenn das Finanzamt trotzdem uneinsichtig ist.

Siehst du jetzt ein, was für einen Quatsch du schreibst?

Aber Jungs, lasst euch mal nicht beirren - mit solchen Leuten werdet ihr sicher noch öfter konfrontiert werden (das ist halt genau so ein toller „Berater“). Einmal täglich entmutigt werden, gehört auch dazu. Bei mir ging’s noch ein bisschen weiter - s. meine Ergüsse dazu im „Außensaiter“ - Forum. Irgendwann lässt einen das kalt, und irgendwann gibt sich das auch - wenn man sich erst mal einen „Namen“ gemacht hat, also wenn sie wissen, dass man’s nicht mit sich machen lässt.

Gruß Hartmut

Und bei der nächsten Kontrollmeldung gehen die baden. Die
müssen IMHO ein Gewerbe anmelden, wie jeder andere gewerblich
handelnde das auch tun muß.
http://www.klicktipps.de/gewerbe_freiberuf.htm

mfg Ulrich

So ist es und nicht anders.

Am besten selbst zum Amt (Gewerbeamt bei der Stadt oder zum
Finanzamt) und da informieren. Die Beamten da werden dafür
bezahlt(!!) euch Auskunft zu erteilen.

Hallo Hartmut,

da Du so vollmundig auftrittst, bitte ich Dich, diese These:

Die Jungs
erfüllen voll die Kriterien des § 18 EStG und sind damit
Freiberufler.

detailliert zu begründen.

Zum Einstieg empfehle ich H 15.6 EStH.

  • Ich bin für derartige Argumentationen durchaus aufgeschlossen, habe vor einigen Jahren mal eine Hotlinerin in § 18 I EStG untergebracht, mit der Begründung „systemnahe Tätigkeit“, was für die alte AS 36 durchaus auch zutreffen kann - das Einspruchsverfahren hat etwa zwei Jahre gedauert und sehr viel Papier mit sich gebracht.

Aber die betreute Vermietung von Serverkapazität und Webspace???

Da bist Du, meine ich, weit übers Ziel hinausgeschossen. Ich würde die Frage gern mit Dir diskutieren. Ideal wäre dabei ein etwas zurückhaltenderer Tonfall…

Schöne Grüße

MM

Hi,

Danke für den Tipp, die Seite ist wirklich gut. Die Jungs
erfüllen voll die Kriterien des § 18 EStG und sind damit
Freiberufler.

Vermietung ist ein Freiberuf? Dazu hättte ich gerne auch mal gute Belege.

Auf http://www.freie-berufe.de/Definition.212.0.html jedenfalls lese ich eine andere Definition. Und dann war da noch die Abfärberegel: http://www.urbs.de/thema/change.htm?est43.htm (etwas nach unten scrollen)

mfg Ulrich

Sorry, wennn ich mich jetzt mal wieder im Ton vergreife

Vermietung ist ein Freiberuf?

Nee, aber bevor Sie irgendwelche Belege anfordern, sollten Sie erst mal lesen lernen. Z.B. das, was hier schon darüber steht, was die Jungs konkret vorhaben.

MfG H. Kraus

Da bist Du, meine ich, weit übers Ziel hinausgeschossen.

Über wessen Ziel?

Ich würde die Frage gern mit Dir diskutieren.

Das diskutiere doch bitte mit den Leuten, die’s betrifft, ok? Mich nur noch insofern, als dass ich an dem Vorhaben als Kunde interessiert wäre, weil das eben was ganz anderes und weit mehr ist als „betreute Vermietung von Serverkapazität und Webspace“.

Ideal wäre dabei ein etwas zurückhaltenderer Tonfall…

Ideal fände ich es, wenn du dich ganz zurückhalten würdest, statt hier Bruchstücke 'rauszugreifen und auf den Kopf zu stellen.

Du bist da wie mein ehemaliger Hausarzt - der wollte mir auch alle möglichen Krankheiten einreden (und hatte natürlich sofort Adressen von „Kollegen“ parat, an die er mich weiter „verkaufen“ wollte). Als ich den Kanal vollhatte von seinen Fehldiagnosen, habe ich ihm einen „Dankesbrief“ als „zufriedenster Patient“ eingeworfen. Am nächsten Tag stand sein Auto quer vor der Praxis. Und heute gehe ich, wenn nötig, in genau dieselbe Praxis, aber zu einem ganz anderen Arzt.

Gruß Hartmut

Ja.
Hi,

Sorry, wennn ich mich jetzt mal wieder im Ton vergreife

Eine hohe Frustrationsgrenze ist ein sehr wertvoller Begleiter im selbständigen Leben, eine gute Lesekompetenz auch.

Aber schauen wir mal, vielleicht liege ich ja falsch.

Vermietung ist ein Freiberuf?

Nee, aber bevor Sie irgendwelche Belege anfordern, sollten Sie
erst mal lesen lernen. Z.B. das, was hier schon darüber steht,
was die Jungs konkret vorhaben.

Die Jungs schrieben:
ich plane mit 2 Freunden einen Root-Server anzumieten (später mehrere) und zur Deckung der Kosten Webspace (mit Domains, Datenbanken, E-Mail-Accounts…) weiterzuvermieten. Wenn dies gut klappt, planen wir, später auch noch weitere Server (bzw. ganze Housing-Racks) anzumieten und Pakete zu verkaufen.

Das ist ein Gewerbe, ohne wenn und aber. Mal davon abgesehen, daß sie dabei eine GBR gründen. Es geht aber noch weiter:

Wir sind 3 Gymnasiasten (18), die sich relativ gut mit Webprogrammierung und Linux auskennen.

Du hast geschrieben:
Danke für den Tipp, die Seite ist wirklich gut. Die Jungs erfüllen voll die Kriterien des § 18 EStG und sind damit Freiberufler.

Welche Kriterien sind das nun genau, die die Jungs voll erfüllen? Einen Katalogberuf haben sie nicht, soviel steht fest. Oder habe ich das was überlesen? Die sind 18 und gehen aufs Gymnasium.
Ähnliche Berufe? Wenn ja, welche wären das?

Oder:
Zu der freiberuflichen Tätigkeit gehören die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit,

Paßt IMHO auch nicht. Bleibt also nur noch das Gewerbe. Wenn du ein besseres Argument als nur „lesen lernen“ hast, dann nenne es bitte.

mfg Ulrich