Hallo zusammen,
ich würde gerne wissen, ob man für folgendes ein Gewerbe anmelden muss: angenommen man näht aus reiner Freude liebend gern kleine Schlüsselanhänger. Es handele sich dabei ausschließlich um Täschchen, die eine Münze für den Einkaufswagen enthalten. Ein Großteil davon wird verschenkt und da sie den Leuten gefallen, fragen immer öfter auch Freunde von Freunden danach. Denen ist man aber weder ein Geschenk noch einen Gefallen schuldig. Also würde ein Preis dafür festgelegt werden.
Es müssen zur Herstellung Druckknöpfe, Snapes, Schlüsselringe und Münzen, gekauft werden. Es müssen Fäden und Stoffe angeschafft werden, ehemals angeschaffte Nähmaschine und die Druckknopfzange genutzt werden, Strom, Zeit…Wenn man das alles rechnet kann ein Preis von 5,90 Euro pro Stück gerechtfertigt (ohne dabei Gewinn zu erzielen.)
Muss dafür ein Gewerbe angemeldet werden?
Und darf man, bei vorhandenem Vorrat, diese Täschchen auch Freunden auf facebook zeigen/anbieten?
Ich danke für eure Mühe, mir zu antworten.
Wenn du in deine Kalkulation - wie genannt - den Faktor ZEIT einfließen lässt, dann hast du deinen Gewinn. Zeit hat den Einkaufspreis 0€.
Durch die beabsichtigte Werbung hast du zudem nach Außen durchaus einen Auftritt, dem man einem Gewerbebetrieb zusprechen würde.
Servus,
In der Gewerbeordnung ist nicht konkret definiert, was ein Gewerbe genau ist, dessen Beginn gem. § 14 Abs 1 GewO angezeigt werden muss.
Üblich ist hier, dass die Begriffsbestimmung aus dem Steuerrecht übernommen wird, die ihrerseits auch sehr vage und nirgendwo in eine richtige Definition gefasst ist.
Einigkeit besteht aber darüber, dass eine Voraussetzung von mehreren für ein Gewerbe im Sinn der GewO die bestehende Gewinnerzielungsabsicht ist - ganz unabhängig davon, ob tatsächlich Gewinn erzielt wird.
Solange also der Verkauf einschließlich öffentlichem Anbieten der Schlüsselanhänger nicht darauf angelegt ist, dass damit Gewinn erzielt werden soll, sondern nur der Deckung eines mehr oder weniger großen Teils der Ausgaben dient, gibt es weder ein Gewerbe, dessen Aufnahme angezeigt werden müsste, noch steuerpflichtige Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Das bleibt alles Privatvergnügen.
Es ist allerdings für den Fall lästiger An- und Nachfragen ganz nützlich, wenn man zeigen kann, dass tatsächlich keine Gewinn erzielt wird. Das geht am leichtesten, wenn man alle Einnahmen und Ausgaben aufschreibt und dokumentiert und für die Ausgaben Belege aufbewahrt. Dann kann man ohne viel verbale Akrobatik jederzeit zeigen, dass das alles nicht gemacht wird, um Gewinne zu erzielen.
Schöne Grüße
MM
So sehe ich das auch. Und frage mich (nicht wirklich), ob ich nicht für meine luftig locker laufenden „Tauschgeschäfte“ (ich kürze die Hose, flicke ein Loch o.Ä und dafür wird der Einkauf für mich erledigt oder eine Lampe angeschlossen) auch ein Gewerbe anmelden sollte. Manche Mitmenschen drücken mir mal 2 - 5 € in die Hand, weil sie zumindest den Materialaufwand ersetzen wollen. Ich finde das okay. Sowas ist doch kein Gewerbe!
Du kannst hier auch schlafende Hunde wecken. Ich meine damit Menschen, denen Alles, was nicht kapitalisiert und eingenordet werden kann, ein Graus ist.
LG
Amokoma1
Danke euch allen vielmals. Eure Antworten haben einige neues Aspekte in die Waagschale geworfen, die ich so noch nicht überlegt hatte.